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CDU und CSU haben Vermieterbeteiligung bei CO2-Kosten verhindert (Sonstiges)

Eisen, DO, Mittwoch, 23.06.2021, 09:40 (vor 1741 Tagen) @ Taifun

Beim Mieterwechsel fällt garantiert eine Mietreifmachung an, d.h. evtl. neue Tapeten, Böden etc.

Allerdings darf ich dann beim neuen Mieter die Miete frei verhandeln.

Bei einem bestehenden Mietverhältnis darf ich die Miete nur alle 15 Monate erhöhen, und zwar über einen Zeitraum von 3 Jahren maximal 20 % und auch nur bis zur Höhe des gültigen Mietspiegels.

Natürlich besteht immer das Risiko, die Wohnung nicht vermietet zu bekommen. Zumindest früher, auf dem aktuellen Immobilienmarkt ist das eher unwahrscheinlich.


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