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Korrektur (blaue eSports-Lizenz) (Fußball und Sport allgemein)

CMB, Wuppertal, Mittwoch, 16.06.2021, 20:26 (vor 1946 Tagen) @ Chappi1991

Ja, gilt es auch. Daher die 1,6%.

Beträgt der Gewinn (Verkaufspreis abzüglich steuerlicher Buchwert und Veräußerungskosten) 1.000, dann sind davon 5% (als nicht abziehbare Betriebsausgabe) Steuerpflichtig, das zu versteuernde Einkommen beträgt also 50.
Darauf fallen dann 15,825% Körperschaftsteuer = 7,91 und (beim Gewerbesteuerhebesatz von Gelsenkirchen von 480%) nochmal 16,8% Gewerbesteuer = 8,4 an. Macht in Summe dann 16,31 Steuern.

Die Ausschüttung aus der GmbH (es verbleiben dann ja noch 983,69) müsste zudem auch in gleicher Höhe besteuert werden (§ 8b I KStG), wobei ich mich mit Vereinen weniger beschäftige.


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