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Spieler der Superliga werden von EM und WM ausgeschlossen (BVB)

Zoon, Montag, 19.04.2021, 21:05 (vor 1103 Tagen) @ Sascha

Wenn sich ein Gericht mit so einem Fall beschäftigen sollte, wird es sich zunächst fragen, ob der Spieler für seine Teilnahme an SL-Spielen sanktioniert wird. Für die Bejahung dieser Frage dürfte ausreichend sein, dass der Spieler an einem Wettbewerb nicht starten darf oder in einer Verbandsmannschaft nicht aufgestellt wird, weil er in der SL spielt, sonst aber hätte spielen dürfen. Wie man das formell begründet, zB dass er nicht eingeladen wurde, dürfte das Gericht nur ein müdes Lächeln kosten. Dies dürfte insb. dann so sein, wenn man die Einladung ohne weiteres hätte aussprechen können.

Nun könnte man auf den Gedanken kommen, dass es schwierig sein dürfte, den Kausalzusammenhang zwischen der Teilnahme an den SL-Spielen und dem Nichtspielendürfen bei anderen Wettbewerben nachzuweisen. Wenn aber alle Spieler eines SL-Vereins vom nationalen Wettbewerb ausgeschlossen werden, dürfte dieser Zusammenhang offensichtlich sein. Bei den ausbleibenden Einladungen zur N11 dürfte das schwieriger sein, weil es hierfür ja auch sportliche Gründe geben kann. Allerdings wird wohl der Verband, um eine möglichst hohe abschreckende Wirkung zu erzielen, den Kausalzusammenhang auch entsprechend öffentlich kundtun müssen. Auch wäre es doch peinlich, ausgerechnet bei der gerichtlichen Überprüfung eines solchen Falles über den (wahren) Grund der Nichteinladung herumzudrucksen oder gar zu lügen, zumal das ja auch alles noch überprüft werden könnte (Beweisaufnahme).

In der Sache selber glaube ich aber, dass es gute Gründe für eine Sanktionierung gibt und dass man sich bei einem in der SL spielenden Fußballmillionär eher keine Sorgen über die Verhältnismäßigkeit des Abschneidens von Chancen machen muss, in bestimmten Wettbewerben Geld und Ehre zu erzielen. Die mit den SL-Spielen erzielbaren Einkünfte dürften einen wichtigen Unterschied zum Eisschnellläuferfall ausmachen. Bei den Eisschnelläufern ist es schwierig Geld zu verdienen. Um so einschneidender ist es dann auch, wenn der Verband seine Sportler auch noch davon abhalten will, an gutdotierten Drittwettbewerben teilzunehmen.


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