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Ramadan Mubarak (BVB)

hubert, Düsseldorf, Mittwoch, 14.04.2021, 21:07 (vor 1107 Tagen) @ Windmill-Agogo

Nach meinem Wissen ist vor Sonnenuntergang eine leichte Mahlzeit erlaubt, trinken ist zwischen Sonnenauf- und untergang nicht erlaubt (manchmal/ mancherorts 16 Stunden...). Ausnahmen sind für Strenggläubige nur in engem Rahmen möglich, z.B. für Reisende (aber Heimspiel...). Die durch Nutzung der Ausnahmeregelung nicht erfüllten Gebote müssen dann später erfüllt werden,
quasi in der Nachspielzeit oder Verlängerung.
Entscheidend dürfte sein, wie streng jemand seinen Glauben lebt und religiöse Pflichten vs. berufliche Anforderungen abwägt. Völlig unbekannt ist mir, ob in einem Arbeitsvertrag entsprechende Regelungen vorhanden sein dürfen (z.B. Chirurgie, Flugsicherung, Führung von Fahrzeugen).


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