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Was macht das schon für einen Unterschied ... (BVB)

Will Kane, Biosphärenreservat Bliesgau, Dienstag, 16.02.2021, 21:29 (vor 2089 Tagen) @ DB146


Ob er eine Klausel hat oder nicht. Ja mit Klausel kann ein Verein einfach so zuschnappen, wenn er das auch will. Aber wenn er weg will, wird man ihn auch so kaum halten können.

Bei einem Dreijahresvertrag ist eine Ausstiegklausel, die nach 2 Jahren gilt, im Prinzip wirklich nicht sehr relevant. Schlägt der Trainer ein und andere Clubs wollen ihn haben, wird er dies seinem Arbeitgeber gleichzeitig mit dem Hinweis mitteilen, seinen Vertrag nach Ablauf auf keinen Fall verlängern zu wollen. Die Clubführung steckt dann in der Zwickmühle. Besteht sie darauf, dass der Vertrag erfüllt wird, hat man eine ganze Saisonlang eine ‚lame duck‘-Diskussion. Gibt sie ihn frei, verliert sie einen erfolgreichen Trainer, möglicherweise ohne adäquaten Ersatz zu haben.

Entscheidet man sich dafür, den Trainer vorzeitig freizugeben, kann man immerhin noch eine relativ hohe Ablösesumme aufrufen. Was wiederum ein Vorteil einer AK aus Trainersicht wäre, denn diese Ablösesumme könnte er so niedrig halten, dass sie keine abschreckende Hürde darstellen würde.


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