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Zensur und Marktmacht (Sonstiges)

jniklast, Langenhagen, Samstag, 09.01.2021, 08:41 (vor 1828 Tagen) @ Copperfield

Also Wahlwerbung ist ein schlechtes Beispiel, dazu sind die Sender bei uns gesetzlich verpflichtet.

Und mundtot ist dann auch übertrieben, der Präsident hat ja gerade unzählige andere Möglichkeit seine Meinung kundzutun. Und letztendlich fände ich es nur richtig, dass sich auch der Präsident der Vereinigten Staaten an die gleichen Regeln halten muss, wie jeder andere Bürger.
Die Frage müsste also nur sein, ob es eine Möglichkeit gibt die Anwendung der Regeln per ordentlicher Gerichtsbarkeit zu überprüfen. Keine Ahnung wie das genau geregelt ist in den USA, aber ich glaube schon, dass Trump prinzipiell zivilrechtlich dagegen vorgehen könnte, wenn er unberechtigterweise gesperrt wurde. Nur ist die Beweislage da ziemlich erdrückend, aber das hat Donald und Rudy in der Vergangenheit ja auch nicht abgeschreckt.


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