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CrimsonGhost, Dienstag, 03.11.2020, 11:42 (vor 2173 Tagen) @ Foreveralone

Sicherheitsverwahrung.

Für so etwas müssen auch Gründe vorliegen. Ein wages Könnte reicht da nicht aus, vorallem nach einer Verurteilung zu einer Haftstrafe von 22 Monaten.

Sven Kahlin wurde ja auch wieder auf freien Fuß gesetzt und der hatte zuvor Thomas Schulz umgebracht.


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