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Gräber schaufeln als kreative Strafe für Maskenverweigerer (Corona)

Philipp54, Mittwoch, 23.09.2020, 16:53 (vor 1303 Tagen) @ Philipp54

In Indonesien mussten acht Maskenverweigerer jetzt Gräber ausheben.
Die regionale Verwaltung möchte damit eine abschreckende Wirkung erzielen.


In D nennt man das (Re)Sozialisierung, oder statt Abschreckung Wiedergutmachung

Strafprozeßordnung
§ 153a
3.sonst gemeinnützige Leistungen zu erbringen.
Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen.


Auch als Auflagen bei Bewährungsstrafen.
Strafgesetzbuch
§ 56b
Auflagen
1.nach Kräften den durch die Tat verursachten Schaden wiedergutzumachen,
2.einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung zu zahlen, wenn dies im Hinblick auf die Tat und die Persönlichkeit des Täters angebracht ist,
3.sonst gemeinnützige Leistungen zu erbringen
Der Amtsschreibtisch der Richter und Staatsanwälte ist voll von Visitenkärtchen gemeinnütziger Organisationen für "Arbeitsaufträge" und Spendenkonten.
Es soll allgemein bei den gemeinnützigen Leistungen darauf geachtet werden, dass sie im Zusammenhang mit dem Vergehen/ Straftat stehen.
Sargträger sind in Deutschland rar, wenn man an die 2 Beispiele nah an der "Sache" aus dem Thread denkt.
Weniger makabere Arbeitsauflagen im Zusammenhang mit der Pandemie gibt es vielfältig.

Die Anzeigen gegen Maskenverweigerer und Ignoranten der eigenen Infizierung steigt.


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