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Andreas Kalbitz ist als Fraktionsvorsitzender zurückgetreten (Sonstiges)

Ulrich, Dienstag, 18.08.2020, 18:14 (vor 2182 Tagen) @ Textmarker

Und aufgrund der Intensivstation ist es für mich halt auch schwere Körperverletzung. Wobei es da sicher auch offizielle Richtlinien gibt.


Jo, gibt halt das Gesetz - 226 StGB ;-)

Aber dem unterfällt der berichtete Sachverhalt jedenfalls nicht.

Könnte eventuell davon abhängen, ob die Milz erhalten werden kann oder entfernt werden muss. Allerdings bin ich weder Mediziner noch Jurist.


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