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Voomy, Berlin, Dienstag, 28.07.2020, 01:11 (vor 1367 Tagen) @ markus
bearbeitet von Voomy, Dienstag, 28.07.2020, 01:27

Deine zitierten Urteile sind einige von vielen, die derzeit als Rechtsgrundlage für die Moderation von Foren und Co genutzt werden. Für Betreiber ist allerdings das Urteil zum virtuellen Hausrecht erheblich interessanter (LG München, Urt. v. 25.10.2006, Az. 30 O 11973/05). Ich habe auch noch nie von einem Fall gehört, in dem es eine Auskunftspflicht gibt. Mir steht es als Betreiber, wenn ich meine Hausordnung definiere, absolut frei mein Diskussionsforum monothematisch zu gestalten und ich muss Nutzern auch keine Meinungsfreiheit einräumen. Auch hier gibt es allerdings gegenseitige Rechtsprechung (passend dazu, mit Urteilen, die noch aus den 90ern stammen - https://www.wbs-law.de/it-und-internet-recht/wann-duerfen-netzwerke-foren-co-kommentare-loeschen-das-virtuelle-hausrecht-23464/). Es muss aber beispielsweise für die Löschung bzw. Sperrung zumindest ein sachlicher Grund vorliegen (Az. 102 C 297/16) ((hier hat der Betreiber zudem einfach nur die Möglichkeit genommen zu kommentieren, das Konto aber nicht gelöscht)). Die ergeben sich hier allerdings, meiner Meinung nach, aus den Nutzungsbedingungen des SG-Forums und sollten auch bei den meisten anderen Foren entsprechend gestaltet sein. Sprich Umgangston, Hetze, Basis für Diskussion etc.

Im SG-Forum kommt dazu, dass, wenn man es mal genau beobachtet, zudem selten einfach einzelne Kommentare gelöscht werden. Fast immer werden ganze Kommentarketten gelöscht. Es gibt also selten eine gezielte Löschung Beiträge einzelner Personen, sondern von Kommentarketten, die den Frieden des Forums stören. Alleine dadurch wäre es schwer zu verargumentieren, dass jemand gezielt in seiner Meinung unterdrückt wird.

Es gibt allerdings derzeit keine höchstrichterlichen Urteile für Forenbetreiber. Fast die gesamte gegenwärtige Rechtsprechung bezieht sich auf die sozialen Netzwerke, die aufgrund ihrer Größe ohnehin eine Sonderstellung haben. Foren sind nun einmal eine aussterbende Gattung. So gilt in der Praxis, bis etwas anderes gilt, dass virtuelles Hausrecht in normalen Foren eigentlich immer toppt. Die einzigen erfolgreichen Klagen in den letzten Jahren waren gegen Facebook.

Neben dem NetzDG kommt übrigens bald die nächste Keule im Kampf gegen Hass im Internet: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/gesetz-gegen-hasskriminalitaet-1722896

Alles in allem ist die Rechtsprechung für virtuelles Hausrecht völlig fürn Arsch und ein Beweis dafür, dass das Gesetz im Internet halt doch oft seine Grenzen findet.


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