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Der Hauptantrag wurde laut Frau von Strolch ablehnt (Sonstiges)

Ulrich, Samstag, 20.06.2020, 11:50 (vor 1377 Tagen) @ markus

Laut Frau von Strolch ist der Hauptantrag abgelehnt worden, lediglich der Hilfsantrag hatte Erfolg. In der Sache selbst gab es noch keine Entscheidung. Es sind reine Formalfehler, die zu einem Aufschub der Entscheidung führen: Zuständig für die Sache selbst ist das Bundesschiedsgericht der AfD, nicht der Parteivorstand. Daher darf Kalbitz bis zur Entscheidung des Bundesschiedsgerichts seine Mitgliederrechte weiterhin ausüben.

saechsische.de/meuthen-sieht-sich-nicht-geschwaecht-5216688.html

Dass im Eilverfahren keine Entscheidung in der Sache getroffen wird, liegt auf der Hand. Hier soll lediglich erreicht werden, dass nicht vorab nicht reversible Fakten geschaffen werden.

Ich kenne die Unterlagen nicht. Aber dass der Hauptantrag nicht durchgeht, das kommt wohl häufig vor. Da packt man das herein, was man maximal erreichen will. Damit man aber nicht scheitert, wenn auch nur eine einzige von vielen Forderungen abgewiesen wird, stellt man zusätzlich Hilfsanträge.

Der nächste Schritt wird dann vermutlich sein, dass weitere formale Gründe dazu führen, dass Kalbitz Mitglied bleiben darf. Das Gesetz selbst kennt ja nur ein Parteiausschlussverfahren (und das ist langwierig) und nicht die Nichtigkeit der Mitgliedschaft. Völlig unklar, ob letzteres überhaupt möglich ist. Die Mitgliederliste, die der Verfassungsschutzes haben will, steht zudem offenbar unter Verschluss. Wie soll das dann als Beweis taugen? Die eidesstattliche Versicherung von Kalbitz, kein Mitglied gewesen zu sein, taugt dagegen schon als Beweis.

Das dürfte der entscheidende Punkt sein. Und falls jetzt das Bundesschiedsgericht entscheiden sollte, dass die Mitgliedschaft von Kalbitz nichtig ist, dann dürfte das ganze erneut ein Fall für die ordentlichen Gerichte werden.

Was die Mitgliedschaft in der HDJ angeht, so taucht dort zudem laut Verfassungsschutz wohl eine "Familie Kalbitz" auf. Aber ist das eindeutig genug? Eventuell hat ja seine Urgroßmutter die Familie angemeldet?

Wenn die AfD Andreas Kalbitz loswerden will, dann führt kein Weg an einem ordentlichen Parteiausschlussverfahren vorbei. Gründe für einen Ausschluss gibt es im Überfluss. Aber dabei würde viel schmutzige Wäsche gewaschen werden, und am Ende käme dabei heraus, dass Kalbitz so "tickt" wie viele andere AfD-Politikerinnen und -Politiker auch? Würde man auch die herauswerfen, dann liefe es auf "Der letzte macht das Licht aus!" hinaus laufen.


Am Ende wird Meuthen gehen müssen. Das dürfte ihm aber egal sein. Dann sitzt er halt noch vier weitere Jahre parteilos im EU Parlament, spitzt im Büro Bleistifte an, und geht danach in Rente.


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