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FIFA empfiehlt eindringlich: "Vorrang für ehemaligen Verein" (Fußball und Sport allgemein)

Aka, Siegburg/Bonn, Freitag, 12.06.2020, 11:03 (vor 2293 Tagen) @ julianbvb

Denke, das Arbeitsrecht steht auf Seite der abgeschlossenen Verträge und der aufnehmende Verein muss die Zustimmung geben.

Da wäre ich mir gar nicht so sicher. Es geht ja immer darum, was die Parteien im Sinn hatten, als der Vertrag geschlossen war. Und das war sicherlich: nach Abschluss der Saison und nicht ein willkürlicher Stichtag. Nach Auslegung könnte das Recht dann tatsächlich auf Seiten des abgebenden Vereins stehen. Wird auf jeden Fall spannend


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