Erfolg: Verurteilung aus Sevilla (2010) wird aus Bundeszentralregister gelöscht! (BVB)
Vor zehn Jahren wurden einige BVB-Fans in Sevilla in einem Schnellverfahren zu Haftstrafen (auf Bewährung) verurteilt, dieses Urteil wurde auch ins deutsche Bundeszentralregister eingetragen. Nach fast zehn Jahren Rechtstreit hatten die Dortmunder Kläger Erfolg, der Eintrag im Bundeszentralregister wird gelöscht, da das spanische Gericht wesentliche Verfahrensgrundsätze (Dolmetscher, Anwesenheitsmöglichkeit beim Prozess) nicht eingehalten hat! Sehr gutes Zeichen und schön, dass die Fans so lange durchgehalten haben, bis sie endlich Recht bekamen!
Beschluss: thomasfeltes.de/images/Beschluss_Kammergericht_anonymisiert.pdf
Pressemitteilung Anwalt: thomasfeltes.de/images/Presseerkl%C3%A4rung_05062020.pdf