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Erfolg: Verurteilung aus Sevilla (2010) wird aus Bundeszentralregister gelöscht! (BVB)

Aka, Siegburg/Bonn, Freitag, 05.06.2020, 15:58 (vor 2303 Tagen)

Vor zehn Jahren wurden einige BVB-Fans in Sevilla in einem Schnellverfahren zu Haftstrafen (auf Bewährung) verurteilt, dieses Urteil wurde auch ins deutsche Bundeszentralregister eingetragen. Nach fast zehn Jahren Rechtstreit hatten die Dortmunder Kläger Erfolg, der Eintrag im Bundeszentralregister wird gelöscht, da das spanische Gericht wesentliche Verfahrensgrundsätze (Dolmetscher, Anwesenheitsmöglichkeit beim Prozess) nicht eingehalten hat! Sehr gutes Zeichen und schön, dass die Fans so lange durchgehalten haben, bis sie endlich Recht bekamen!

Beschluss: thomasfeltes.de/images/Beschluss_Kammergericht_anonymisiert.pdf
Pressemitteilung Anwalt: thomasfeltes.de/images/Presseerkl%C3%A4rung_05062020.pdf

Erfolg: Verurteilung aus Sevilla (2010) wird aus Bundeszentralregister gelöscht!

simie, Eine Insel, Freitag, 05.06.2020, 16:08 (vor 2303 Tagen) @ Aka

Problematisch ist hier, dass diese Entscheidung so lange gedauert hat.
Der einzige Trost ist dann, dass andere davon profitieren könnten.
Und bezüglich der Zustände in der spanischen Justiz kann man eh nur erstaunt sein, dass so etwas in einem Mitglied der EU möglich ist. Die Vorfälle von Sevilla sind ja längst nicht die einzigen problematischen Vorfälle.