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Skibbe verlässt Dortmund im Sommer. (BVB)

markus, Samstag, 30.05.2020, 09:50 (vor 2308 Tagen) @ Ulrich

Gut möglich, dass man beim BVB menschlich angepisst ist. Aber arbeitsrechtlich ist das zunächst einmal eine reine Privatsache.

In Ausnahmefällen sind Kündigungen auch bei Straftaten im Privatbereich zulässig. Allerdings nur dann, wenn durch die Straftat deutlich wird, dass der Arbeitnehmer für die Arbeitsleistung ungeeignet ist.
Wir wissen nicht, was genau vorgefallen ist. Aber der Vorwurf einerseits und die Tatsache, dass er zum Teil noch Minderjährige trainiert hat, dürfte schon schwierig sein (Vorbildfunktion gegenüber Jugendlichen). Andererseits ist er solange unschuldig, bis die schuld bewiesen. Allerdings gibt es auch sogenannte Verdachtskündigungen (Schuld ist nicht bewiesen, aber so gut wie sicher).

Da man sich aber einvernehmlich geeinigt hat (üblicherweise gegen eine Abfindung) wird all das nicht mehr überprüft.


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