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Lustig, kaum veröffentlicht, schon kommt der Artikel bei Kicker! (BVB)

Nolte, Donnerstag, 07.05.2020, 13:35 (vor 2328 Tagen) @ CHS

Es ist aber irgendwie schon eine komische Regelung. Ich darf mit einem Minderjährigen keinen über drei Jahre hinausgehenden Vertrag vereinbaren. Aber ich darf mit ihm einen ab dem 18. Geburtstag gültigen Anschlussvertrag vereinbaren, womit die Gesamtdauer diese drei Jahre trotzdem überschreitet. Wo ist da die Logik?


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