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ZDF SPORTreportage: BVB bei Klub-WM dabei (BVB)

Jurist81, Sonntag, 08.03.2020, 21:18 (vor 2380 Tagen) @ Schnippelbohne

Du verstehst den Punkt nicht. Es würde nicht klageweise der Anspruch der Aktionäre auf Einkünfte durch Teilnahme geltend gemacht werden. Vielmehr wäre die Frage: gäbe es einen Grund zur Nichtentlastung und zum Regress in Folge von nicht generierten Erträgen. Und das Risiko wäre hoch. Daher würde auf Grund der normativen Macht des Faktischen kein ordentlich geleitetes Unternehmen auf die Teilnahme verzichten.


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