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Recht auf Bannerzeigen (BVB)

Nummer3, Ort, Montag, 02.03.2020, 21:01 (vor 2385 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

In meinen Augen verwirken Leute ihr Recht, sofern (und warum) es ihnen überhaupt zugestanden wird, auf das allgemeine Bannerzeigen.

Wenn wenige Personen einen Block oder gar eine Tribüne nutzen, um Straftaten zu begehen, muss dies eben unterbunden werden.

Kollektivstrafen sind zwar scheiße, aber dann ist dies halt nicht änderbar.


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