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KGaA vs. e.V. (BVB)

pactum Trotmundense, Syburg, Dienstag, 31.12.2019, 13:07 (vor 2441 Tagen) @ Sascha

Die Aktionäre der KgaA wären mit Sicherheit hellauf begeistert, wenn die Gewinne an den e.V. angeführt würden.

Ich glaube, dass das auch gar nicht zulässig wäre, da das dann nach Aktienrecht doch eine Dividende wäre oder liege ich da komplett daneben? Aber die KGaA kann etwas bauen und an den e.V. vermieten. Natürlich müsste die Miete handelsüblich sein, aber das ist auch eine Spanne bei der man sich ganz unten an der Festsetzung orientieren kann. Klar ist das eine Form von Sponsoring. Legal ist es aber meines Erachtens durchaus.


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