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Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft (Sonstiges)

Eisen, DO, Donnerstag, 19.09.2019, 20:14 (vor 2294 Tagen)

Offiziell vom Landgericht Berlin.

Renate Künast hatte geklagt, sie wurde auf Facebook unter anderen als „Geisteskranke“, „Drecksfotze“, „Schlampe“, „Sondermüll“, „Stück Scheiße“ oder eine, die mal „durchgef***“ werden müsse wegbeleidigt.

Laut Gericht handelt es sich dabei jedoch nicht um Beleidigungen, sondern um „zulässige Meinungsäußerungen“ oder „mit dem Stilmittel der Polemik geäußerte Kritik“, die „überspitzt, aber nicht unzulässig“ seien.

Dann ist ja jetzt alles klar. Der arme Marc-Andre ter Stegen, wenn der Uli von diesem Urteil erfährt, geht der richtig ab...

Anwalt von Künast

markus, Montag, 23.09.2019, 15:26 (vor 2290 Tagen) @ Eisen

Um nochmal auf die Quelle zurückzukommen (Internetpräsenz des Anwalts von Künast), die Ulrich verlinkt hat: Der Anwalt stellt die Angelegenheit leider sehr einseitig dar. So behauptet er:

"In den 1980er Jahren haben sich einige andere Parteimitglieder der GRÜNEN dafür eingesetzt, dass gewaltfreier bzw. einvernehmlicher Geschlechtsverkehr zwischen Minderjährigen und Erwachsenen entkriminalisiert werden solle. Intention hierfür war die Abkehr von dem Akt der Bestrafung an sich, da Nutzen, Zweck und Wirkung von Strafen in rechtsphilosophischer wie rechtshistorischer Sicht nicht unumstritten sind. Dabei geht das Bestreben nach weniger oder weniger einschneidenden Strafen nicht mit Toleranz, Duldung oder gar Befürwortung im Hinblick auf die Taten oder Täter einher. Die Entscheidung zur Abschaffung der Todesstrafe gemäß Artikel 102 GG fußt ebenso wenig auf Toleranz gegenüber Mördern oder Kriegsverbrechern wie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1977 (BVerfGE 45/187), mit der eine lebenslange Freiheitsstrafe im Sinne einer absoluten Strafe mit einer von vorneherein feststehenden Strafverbüßung bis zum Tode als nicht mit dem geltenden Rechts- und Sozialstaatsprinzip und der Menschenwürde vereinbar erklärt wurde. Gleiches gilt für diejenigen Mitglieder der GRÜNEN, die einvernehmlichen, gewaltfreien Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen entpönalisieren wollten."

media-kanzlei-frankfurt.de/anwalt/das-langericht-berlin-und-die-zulaessige-meinungsaeusserung


Die Wahrheit ist: Die Grünen hatten damals rechtskräftig verurteilte Pädophile in ihren Reihen, die das legalisierten wollten. Es ging also nicht nur um den "Nutzen, Zweck und Wirkung" der Bestrafung, sondern auch darum, dass gewisse Leute innerhalb der Grünen ihre Schweinerei legal ausüben wollten.

Daraus machen auch die Grünen kein Geheimnis, die das dunkle Kapitel ihrer Anfangszeit umfassend aufgearbeitet haben https://cms.gruene.de/uploads/documents/Broschuere_Aufarbeitung_und_Verantwortung_Online_190515_074146.pdf

Der Anwalt wirft dem Urheber des Facebook Postings zurecht Einseitigkeit vor, stellt die Sachlage dann aber auch sehr einseitig dar.

Anwalt von Künast

Weeman, Hinterm Knauber, Montag, 23.09.2019, 15:42 (vor 2290 Tagen) @ markus

Der Anwalt wirft dem Urheber des Facebook Postings zurecht Einseitigkeit vor, stellt die Sachlage dann aber auch sehr einseitig dar.

Sonst wäre er ja auch seinen Job los und würde nie wieder einen neuen bekommen.

Anwalt von Künast

markus, Montag, 23.09.2019, 16:22 (vor 2290 Tagen) @ Weeman

Der Anwalt wirft dem Urheber des Facebook Postings zurecht Einseitigkeit vor, stellt die Sachlage dann aber auch sehr einseitig dar.


Sonst wäre er ja auch seinen Job los und würde nie wieder einen neuen bekommen.

Warum wäre er seinen Job los? Wenn ein Rechtsanwalt soetwas im Internet veröffentlicht, was er nicht muss, erwarte ich als Durchschnittsleser eigentlich eine neutrale Darstellung, erst recht, wenn anderen gleichzeitig Einseitigkeit vorgeworfen wird. Wenn ich nach etwas Recherche feststelle, dass bestimmte Punkte verschwiegen werden, komme ich mir als Leser doch leicht verschaukelt vor. Neutraler wäre gewesen, die Sachlage zuzugeben und sich darauf zu konzentrieren, dass Künast damit nichts zu tun hat. Oder ist das etwa insgesamt alles nur eine Schutzbehauptung?

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

Franke, Sonntag, 22.09.2019, 00:23 (vor 2292 Tagen) @ Eisen

1986 sprach eine grüne Abgeordnete im Berliner Landesparlament zum Thema häusliche Gewalt. Ein CDU-Abgeordneter stellte die Zwischenfrage, wie die Rednerin zu einem Beschluss der Grünen in Nordrhein-Westfalen stehe, die Strafandrohung wegen sexuellen Handlungen an Kindern solle aufgehoben werden. Künast rief dazwischen: "Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist!"


Ist es nicht denkbar, dass auch ein neutraler Berichterstatter Künasts Ergänzung für angebracht hält? Aber vielleicht im nächsten Satz sagt oder schreibt: "Dennoch war dieser Beschluss der Grünen in Nordrhein-Westfalen falsch".

Darf man den dann auch als "Stück Scheiße" bezeichnen? Macht es einen Unterschied, ob es den Nachsatz gab?

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

markus, Sonntag, 22.09.2019, 07:53 (vor 2291 Tagen) @ Franke

Der kurze Nachsatz „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist“ ist schon extrem unglücklich. Denn das würde bedeuten, es ginge auch ohne Gewalt. Psychische Gewalt ist mindestens aber immer im Spiel, oder glaubst du ein 10 jähriges Kind will soetwas aus freien Stücken?

Hätte Künast stattdessen gesagt „Sie haben Recht. Auch dort wäre immer Gewalt mit im Spiel und ich halte den Antrag der Grünen in NRW für völlig falsch“ wäre das eine ganz andere Aussage. Hat sie aber nicht gesagt.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

markus, Sonntag, 22.09.2019, 08:12 (vor 2291 Tagen) @ markus

Das hätte sie ja auch nicht sagen können, schließlich war sie gar nicht dran. Ihre Aussage war ein spontaner Zwischenruf auf ein inkorrektes Zitat eines Fragestellers, dessen Frage an eine andere Person gerichtet war. In der Situation kann Künast keine minutenlange vorbereitete Rede halten.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

markus, Sonntag, 22.09.2019, 08:59 (vor 2291 Tagen) @ Nolte

Das hätte sie ja auch nicht sagen können, schließlich war sie gar nicht dran. Ihre Aussage war ein spontaner Zwischenruf auf ein inkorrektes Zitat eines Fragestellers, dessen Frage an eine andere Person gerichtet war. In der Situation kann Künast keine minutenlange vorbereitete Rede halten.

Welches inkorrekte Zitat? Das war eine Zwischenfrage an eine Grünen Abgeordnete, die dran war. Und die Frage war korrekt, denn Sex mit Kindern ist immer auch mit Gewalt verbunden.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

markus, Sonntag, 22.09.2019, 09:08 (vor 2291 Tagen) @ markus


Welches inkorrekte Zitat?

Inkorret zitierst du, wenn du die Aussage eines Anderen falsch oder unvollständig wiedergibst und damit die Intention des Zitierten anders darlegst, als gemeint.

Und die Frage war korrekt, denn Sex mit Kindern ist immer auch mit Gewalt verbunden.

Das ist eine Wertung. Ich teile diese Wertung zwar, aber das tut nichts zur Sache. Korrekt zitiert wäre gewesen, wenn der Fragesteller das vollständige Zitat genannt und dann darauf hingewiesen hätte, dass "Sex mit Kindern" (in Anführungszeichen, da Sex in meinen Augen gegenseitigen Einverständnis' bedarf) in seinen Augen nicht ohne Gewalt möglich sei.
Die Frage, ob das so ist, also ob das nur mit oder auch ohne Gewalt möglich sei, war eine, die zu dem Anlass diskutiert wurde. Einige bei den Grünen waren wohl der Meinung, dass es ohne Gewalt möglich sei, und für diese war diese Unterscheidung deshalb relevant. Indem der Fragesteller diesen Teil des Zitats weggelassen hat, hat er diese für die aktuelle Grünen Rednerin wesentliche Information unterschlagen und damit eben unvollständig zitiert.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

MDomi, Montag, 23.09.2019, 16:14 (vor 2290 Tagen) @ Nolte

Kann man mich mal aufklären, was bei den grünen Altersmäßig los war? Geht es um solche Geschichten wie 19+17 Jahre oder 21+17 oder was war damals passiert?

Ich tue mir schwer solche Begriffe zu googeln.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

Ulrich, Montag, 23.09.2019, 16:59 (vor 2290 Tagen) @ MDomi

Kann man mich mal aufklären, was bei den grünen Altersmäßig los war? Geht es um solche Geschichten wie 19+17 Jahre oder 21+17 oder was war damals passiert?

Ich tue mir schwer solche Begriffe zu googeln.

Die Grünen wurden zu Beginn ganz massiv von Pädophilen unterwandert. Diese wollten die Partei als Vehikel nutzen, um ihre Forderungen u.a. nach Legalisierung durchzusetzen. Und auf der anderen Seite gab es Politikerinnen und Politiker, die diesen Leuten völlig naiv auf den Leim gingen.

Allerdings gab es recht schnell massive Auseinandersetzungen zu der Thematik, ich kann mich z.B. an Fernsehberichten über Parteitage erinnern, bei denen die "Nürnberger Stadtindianer" versucht haben, die Veranstaltungen zu sprengen und dann vor die Tür gesetzt wurden. Zumindest der harte Kern der offen Pädophilen ist wohl recht schnell aus der Partei geflogen. Aber das Thema ist dann lange Zeit nicht aufgearbeitet worden, damit hat man erst vor ein paar Jahren begonnen.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

markus, Montag, 23.09.2019, 18:01 (vor 2290 Tagen) @ Ulrich

„Recht schnell“ ging das nicht. Die Grünen waren laut der Wikipedia Quelle jahrelang bis Mitte / späte 80er Jahre davon betroffen. Laut Cohn-Bendit in einem Interview aus dem Jahr 1982 soll das auch keine Minderheitenposition gewesen sein sondern Mainstream:

Wissen Sie, die Sexualität eines Kindes ist etwas absolut Fantastisches. […] Wissen Sie, wenn ein kleines fünfjähriges Mädchen beginnt, Sie auszuziehen, ist das großartig. Es ist großartig, weil es ein Spiel ist, ein wahnsinnig erotisches Spiel.“

– Daniel Cohn-Bendit: Antenne 2, Talksendung „Apostrophes“ vom 23. April 1982
In einem Interview mit dem Spiegel begründet er diese Äußerung als situationsbedingte Provokation gegenüber einem anderen Anwesenden, dem konservativen Schriftsteller Paul Guth.[30] Der Auffassung, die Legalisierung von Sex mit Kindern sei bei den Grünen in den 1980er Jahren eine Minderheitenposition gewesen, widersprach Cohn-Bendit. Zu seiner Verteidigung sagte er: „Sie müssen sich nur die Anträge zur Altersfreigabe beim Sex mit Erwachsenen ansehen: Das war bei den Grünen Mainstream“.[3]

Volker Beck, bis 2017 Mitglied im Bundestag, soll damals auch ein Fürsprecher gewesen sein:

Beck tätigte unter anderem folgende Äußerungen:

„Eine Entkriminalisierung der Pädosexualität ist angesichts des jetzigen Zustandes ihrer globalen Kriminalisierung dringend erforderlich, nicht zuletzt weil sie im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen aufrechterhalten wird.“


Dass die Grünen das aufgearbeitet haben und sich heute klar davon distanzieren, ist die richtige Vorgehensweise. Beck und Cohn-Bendit haben heute auch keine Ämter mehr inne.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

markus, Montag, 23.09.2019, 16:24 (vor 2290 Tagen) @ MDomi

Kann man mich mal aufklären, was bei den grünen Altersmäßig los war? Geht es um solche Geschichten wie 19+17 Jahre oder 21+17 oder was war damals passiert?

Ich tue mir schwer solche Begriffe zu googeln.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Pädophilie-Debatte_(Bündnis_90/Die_Grünen)

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

MDomi, Montag, 23.09.2019, 16:49 (vor 2290 Tagen) @ markus

Sehe meine Frage nicht beantwortet.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

markus, Montag, 23.09.2019, 16:58 (vor 2290 Tagen) @ MDomi

Sehe meine Frage nicht beantwortet.

Wird dort aber mehrfach beantwortet:

„Einvernehmliche Sexualität ist eine Form der Kommunikation zwischen Menschen jeglichen Alters, Geschlechts, Religion oder Rasse und vor jeder Einschränkung zu schützen“


„Der Arbeitskreis „Kinder und Jugendliche“ der Grünen in Baden-Württemberg erklärte im April 1985: „Einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern müssen straffrei sein“. Und weiter: „Da Kinder Menschen sind, hat niemand das Recht, sich unter welchem Vorwand auch immer über ihre Rechte auf Selbstbestimmung und persönliches Glück hinwegzusetzen.“[19]“


„Cohn-Bendit war 1978 presserechtlich verantwortlich für den PflasterStrand. Dort war zu lesen:[31][32][33][34]

„Letztes Jahr hat mich ein 6-Jähriges Genossenmädchen verführt. Es war eines der schönsten und sprachlosesten Erlebnisse, das ich je hatte. Vielleicht war es so schön, weil es so sprachlos war. Es war das einzige Mal, wo es mir nicht zu früh kam. Aber das war nicht wichtig in dem Moment, und es ist auch jetzt nicht wichtig, ein Traktat über das Für und Wider von Päderastie zu schrieben.“


Cohn-Bendit ist übrigens immer noch Grünen Mitglied und war bis vor gar nicht so langer Zeit noch Abgeordneter im Europaparlament.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

MDomi, Montag, 23.09.2019, 18:04 (vor 2290 Tagen) @ markus

Ich wollte es genauer wissen. Hättest dir die Mühe nicht machen müssen, deine schlechte Quelle zu untermauern.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

markus, Montag, 23.09.2019, 18:08 (vor 2290 Tagen) @ MDomi

Ich wollte es genauer wissen. Hättest dir die Mühe nicht machen müssen, deine schlechte Quelle zu untermauern.

Dann hilft nur die offizielle Aufarbeitung der Grünen.

https://cms.gruene.de/uploads/documents/Broschuere_Aufarbeitung_und_Verantwortung_Online_190515_074146.pdf

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

markus, Sonntag, 22.09.2019, 11:03 (vor 2291 Tagen) @ Nolte

Einige bei den Grünen waren wohl der Meinung, dass es ohne Gewalt möglich sei, und für diese war diese Unterscheidung deshalb relevant. Indem der Fragesteller diesen Teil des Zitats weggelassen hat, hat er diese für die aktuelle Grünen Rednerin wesentliche Information unterschlagen und damit eben unvollständig zitiert.

Der CDU Angeordnete hat zunächst einmal gar nichts zitiert sondern nur eine Frage gestellt und mit dieser Frage unterstellt, dass es ohne Gewalt niemals möglich sei. Er wollte damit die Grünen konfrontieren und wahrscheinlich auch bewusst provozieren, so wie es in der Politik nicht unüblich ist. Ein Fragesteller muss nicht Argumente der Gegenseite mit in seine Frage aufnehmen, erst recht nicht, wenn sie aus Sicht des Fragenstellers völliger Schwachsinn sind. Die „wesentliche“ Information, dass die damaligen Grünen NRW die Auffassung vertreten, dass es auch ohne Gewalt ginge, ist dann Teil einer möglichen Antwort und die kam dann ja auch als Zwischenruf von Künast.

Man kann jetzt schlecht den schwarzen Peter an den damaligen Fragensteller weiterreichen wollen und dann so tun, als würden komplett neue Voraussetzungen bestehen. Das Problem ist nicht die Frage, sondern allein die Antwort auf diese Frage, die aus der von dir genannten wesentlichen Information bestand. Diese erfolgte in Form eines Zwischenrufs. Und auch wenn Künast nicht die gleiche Position vertritt und auch schon damals nicht vertreten hat, kam der knappe Zwischenruf so rüber, als würde sie persönlich die gleiche Position vertreten. Und selbst wenn nicht: sie relativiert mit einem Zwischenruf ganz bewusst im Sinne der damaligen Grünen NRW, die der Ansicht war, es ginge auch ohne Gewalt. So hat es nicht nur der damalige Welt Bericht aufgefasst (wobei ich mir da noch am ehesten böse Absichten vorstellen könnte), so haben es auch die Kommentierer auf Facebook verstanden.

Interessant wäre zu wissen, was passieren würde, wenn Künast in der nächsten Instanz in einigen Fällen erfolgreich sein sollte. Dann muss Facebook die IP Adressen rausrücken. Dann müssen allerdings auch noch die Provider die Daten bestimmten Nutzern zuordnen und dann die Adressem rausrücken. Soweit ich weiß, speichert z.B. die Telekom die Daten nur 7 Tage lang, da die Vorratsdatenspeicherung gekippt wurde. Eine Zuordnung zu Personen ist schon gar nicht mehr möglich. Wenn man böse ist, geht es hier vielleicht auch darum, Argumente zu sammeln um endlich die Vorratsdatenspeicherung durchzukriegen.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

markus, Sonntag, 22.09.2019, 12:24 (vor 2291 Tagen) @ markus

Ich schiebe überhaupt niemandem den Schwarzen Peter zu, sondern beschreibe, was passiert ist. Ob das Verhalten des CDU-Mannes im Rahmen einer politischen Debatte legitim war, ist eine Einordnung, die du gerne vornehmen kannst. Ich habe eine solche Einordnung nicht vorgenommen, sondern nur dargelegt, dass die Wiedergabe des Beschlusses der NRW-Grünen nicht vollständig gewesen sei. Ich bitte dich daher, solche Unterstellungen gegen mich bleiben zu lassen.

Wie Künasts Zwischenruf "rüber kam", ist ebenso eine Frage der Einordnung bzw. Interpretation. Für dich mag es so gewirkt haben, für viele Andere auch, aber vermutlich nicht für alle. Und eine solche Einordnung wurde vielen Lesern ohnehin verwehrt, indem nicht nur die Welt in ihrem Artikel eine Wertung vornahm, sondern insbesondere in dem Facebook-Kommentar, der auf diesen Artikel verweist und Künast ganz gezielt Äußerungen unterjubelt, die sie tatsächlich nicht getätigt hat.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

markus, Sonntag, 22.09.2019, 13:51 (vor 2291 Tagen) @ Nolte

Ich habe eine solche Einordnung nicht vorgenommen, sondern nur dargelegt, dass die Wiedergabe des Beschlusses der NRW-Grünen nicht vollständig gewesen sei.

Und ich habe nur dargelegt, dass man eine Frage stellen darf ohne die erwarteten Antworten gleich mitzuliefern oder gar einen ganzen Beschluss 1:1 wiederzugeben.
Den genauen Beschluss der Grünen kenne ich nicht leider nicht. Dieser dürfte aus mehreren Seiten bestehen inklusive Begründung, warum es ohne Gewalt möglich sein sollte. Ich habe noch nie einen Fragensteller gesehen, der zunächst einen kompletten Beschluss der Gegenseite vorliest, bevor er seine Frage stellen durfte. Wenn der CDU Abgeordnete die Absicht hatte, die Grünen bloßzustellen, was ich mir durchaus vorstellen könnte, macht dies aus Sicht des Fragenstellers auch gar keinen Sinn. In dem Fall möchte man ja gerade erreichen, dass die Gegenseite voll ins Fettnäpchen tritt. Ob das okay ist, ist eine moralische Frage.
Die Zwischenfrage an sich war für das Thema in der Debatte relevant. Denn es ging maßgeblich um (häusliche) Gewalt.

Wie Künasts Zwischenruf "rüber kam", ist ebenso eine Frage der Einordnung bzw. Interpretation. Für dich mag es so gewirkt haben, für viele Andere auch, aber vermutlich nicht für alle.

Völlig richtig. Es haben ja auch nicht alle Facebook User entsprechend reagiert, sondern nur 22.

Und eine solche Einordnung wurde vielen Lesern ohnehin verwehrt, indem nicht nur die Welt in ihrem Artikel eine Wertung vornahm, sondern insbesondere in dem Facebook-Kommentar, der auf diesen Artikel verweist und Künast ganz gezielt Äußerungen unterjubelt, die sie tatsächlich nicht getätigt hat.

Auch richtig. Und derjenige, der das verzapft hat, kommt mir auch viel zu gut aus der ganzen Sache heraus. Allerdings wissen wir nicht, wie der Facebook Beitrag genau ausgesehen hat, da die Quelle von Ulrich die Screenshots nicht veröffentlicht hat. Hat derjenige das Zitat gefälscht, oder hat er das Zitat 1:1 wiedergegeben und einfach nur mit einer eigenen Meinung ergänzt? Und wenn ja, war das auch so ersichtlich?

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

Thomas, Dortmund, Sonntag, 22.09.2019, 14:01 (vor 2291 Tagen) @ markus

Den genauen Beschluss der Grünen kenne ich nicht leider nicht. Dieser dürfte aus mehreren Seiten bestehen inklusive Begründung, warum es ohne Gewalt möglich sein sollte.

Ich hab jetzt hier nicht alles verfolgt, aber vielleicht passt das ein wenig
de.wikipedia.org/wiki/P%C3%A4dophilie-Debatte_(B%C3%BCndnis_90/Die_Gr%C3%BCnen)#Landesparteitage_in_NRW_im_Jahr_1985

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

markus, Sonntag, 22.09.2019, 15:08 (vor 2291 Tagen) @ Thomas

Unfassbar. Nicht nur die Grünen in NRW, auch andere Landesverbände waren dafür. Und auch bekennende Pädophile haben auf Bundesebene der Grünen fleißig mitgemischt:

Ihr letzter Koordinator war Dieter Fritz Ullmann, der wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern wenigstens sechs Mal verurteilt wurde und ab 1980 immer wieder im Gefängnis saß. Zugleich war Ullmann auf Landes- und ab 1985 auch auf Bundesebene bei den Grünen aktiv. Im Jahr 1987 wurde die BAG SchwuP aufgelöst

Die Zeiten sind Gott sei dank vorbei. Die Grünen haben das Thema umfassend aufgearbeitet:

https://cms.gruene.de/uploads/documents/Broschuere_Aufarbeitung_und_Verantwortung_Online_190515_074146.pdf

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

Sauerländer Nordlicht, Oldenburg, Freitag, 20.09.2019, 18:18 (vor 2293 Tagen) @ Eisen

Was nehmen sich diese verf***n Richter eigentlich raus, diese geisteskranken Hurensöhne gehören weggesperrt.

Ernsthaft, ich finde das Urteil unter aller Sau, um es mal vorsichtig auszudrücken. Der/Die/Das Richter/in muss eigentlich direkt zum Amt geschickt werden. Geht gar nicht und wird in der nächst höheren Instanz kassiert.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

uwelito, Wambel forever, Samstag, 21.09.2019, 07:40 (vor 2292 Tagen) @ Sauerländer Nordlicht

Folgendes steht in der Urteilsbegründung. Man mag da kaum seinen Augen trauen:

Bei den Reaktionen hierauf handelt es sich sämtlichst um zulässige Meinungsäußerungen. Sie sind zwar teilweise sehr polemisch und überspitzt und zudem sexistisch. Die Antragstellerin selbst hat sich aber mit ihrem Zwischenruft, den sie bislang nicht öffentlich revidiert oder klarge­stellt hat, zu einer die Öffentlichkeit in ganz erheblichem Maße berührenden Frage geäußert und damit Widerstand aus der Bevölkerung provoziert. Zudem muss sie als Politikerin in stärkerem Maße Kritik hinnehmen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 09. Dezember 2014 -1-15 U 148/14 -, Rn. 33, juris).

Da alle Kommentare einen Sachbezug haben, stellen sie keine Diffamierungen der Person der Antragstellerin und damit keine Beleidigungen nach § 185 StGB dar.

Die in ein Bild von Starwars eingefügte Äußerung „Knatter sie doch mal einer so richtig durch, bis sie wieder normal wird!“ ist eine sicherlich geschmacklose Kritik, die mit dem Stimittel der Polemitik sachliche Kritik übt. Es geht dem Äußernden erkennbar nicht darum, die Antragstellerin als Person zu diffamieren, sondern an der von ihr getätigten Äußerung Kritik zu üben. Es liegt da­her keine Beledigung nach § 185 StGB vor. Die Antragstellerin wird nicht, wie sie dies meint, zum Gegenstand sexueller Fantasien gemacht.

Die Äußerung „Wurde diese „Dame“ vielleicht als Kind ein wenig viel gef... und hat dabei etwas von ihren Verstand eingebüßt...." stellt wiederum eine polemische und überspitze, aber nicht un­zulässige Kritik dar. Denn wie sich aus dem nachfolgenden Satz ergibt, geht es um eine auf die Äußerung der Antragstellerin bezogene Kritik. Dass die Äußerung sexualisiert ist, ist das Spiegel­bild der Sexualisiertheit des Themas. Eine Diffamierung und damit eine Beleidigung nach § 185 StGB der Antragstellerin lässt sich hieraus nicht ableiten.

Soweit die Antragstellerin geltend macht, es liege mit „Stück Scheisse“ und „Geisteskranke“ ei­ne Formalbeleidigung vor, steht dem entgegen, dass wie sich aus dem zweiten Satz ergibt eine Auseinandersetzung in der Sache erfolgte, so dass eine Formalbeleidigung ausscheidet

In der Bezeichnung „Pädophilen-Trulla“ kann eine Beleidigung nach § 185 StGB nicht erblickt wer­den.

Die Äußerung „Die alte hat doch einen Dachschaden die ist hol wie Schnittlauch man kann da nur noch Ä S Ü“ steht ebenfalls im Kontext der im Post wiedergegebenen Äußerung. Sie

stellt eine Kritik an der Äußerung der Antragstellerin dar und nicht losgelöst von der Äußerung an der Person der Antragstellerin selbst. Daher stellt sich auch diese Äußerung nicht als eine Diffa­mierung der Antragstellerin und damit als Beleidigung der Antragstellerin gemäß § 185 StGB dar.


In der auf den Post und damit auf die dort wiedergegebene Äußerung der Antragstellerin bezoge­ne Äußerung „Mensch ... was bis Du Krank im Kopf!!!“ kann eine Beleidgung nach § 185 StGB nicht erblickt werden.

Auch der Kommentar „Pfui du altes grünes Dreckschwein ..“ steht in unmittelbaren Zusammen­hang zu dem Post und nimmt Bezug auf ein Zwischenruf der Antragstellerin. In diesem Zusam­menhang stellt die Bezeichnung „Dreckschwein“ keine Beleidigung dar.

Der geschmacklose, polemische und überspitzte Kommentar „Der würde in den Kopf geschi... War genug Platz da kein Hirn vorhanden war/ist“ bezieht sich erkennbar auf die von der Antrag­stellerin getätigte Äußerung. Auch er stellt sich daher als sachbezogene Kritik und nicht als Diffa­mierung und Beleidigung nach § 185 StGB dar.

Die auf den Post erfolgte Äußerung „Die ist Geisteskrank“ ist eine auf die Äußerung bezogene Kri­tik und keine Diffamierung der Antragstellerin. Eine Beleidigung nach § 185 StGB liegt nicht vor.

Wie aus den Worten „bei solchen Aussagen'“ deutlich wird, handelt es sich bei der Aussage „Ich könnte bei solchen Aussagen diese Personen die Fresse polieren“ um eine auf die im Post bezogene Äußerung bezogene und damit sachgebzogene Kritik. Eine Beleidigung nach § 185 StGB liegt damit nicht vor.


Die Bezeichnung der Antragstellerin als krank stellt keine Beleidigung, sondern eine zulässige Meinungsäußerung dar. Der Sachbezug des Kommentars wird durch die Worte „sie weiß nicht mehr was sie redet“ ohne weiteres verdeutlicht.

Die Äußerung, die sind alle so krank im Kopf, stellt sich ebenfalls als Kritik an ihrer im Post wie­dergegebenen Äußerung wieder, auf die dieser Kommentar erfolgte. Eine Beleidigung der Antrag­stellerin nach § 185 StGB kann hierin nicht erblickt werden.

Auch in dem Kommentar „Schlampe" kann eine von der Äußerung im kommentierten Post losge­löste primär auf eine Diffamierung der Person der Antragstellerin und nicht auf eine Auseinander­setzung in der Sache abzielende Äußerung nicht gesehen werden. Vielmehr ist auch dieser Kom­mentar ein Beitrag in einer Sachauseinandersetzung.

Gleiches gilt für den Kommentar „Gehirn Amputiert“. Auch dieser stellt sich als Beitrag im Rah­men einer Sachauseinandersetzung dar und zielt nicht primär auf die Diffamierung der Antrag­stellerin. Eine Beleidigung nach § 185 StGB liegt nicht vor.

Der Kommentar „Drecks Fotze“ bewegt sich haarscharf an der Grenze des von der Antragstelle­rin noch hinnehmbaren. Weil das Thema, mit dem sie vor vielen Jahren durch ihren Zwischen­ruf an die Öffentlichkeit gegangen ist sich ebenfalls im sexuellen Bereich befindet und die da­mals von ihr durch den Zwischenruf aus der Sicht der Öffentlichkeit zumindest nicht kritisierte Forderung der Entpönalisierung des gewaltfreien Geschlechtsverkehrs mit Kindern erhebliches Empörungspotential in der Gesellschaft hat, ist die Kammer jedoch der Ansicht, dass die Antrag­stellerin als Politikerin sich auch sehr weit überzogene Kritik gefallen lassen muss. Dass mit der Aussage allein eine Diffamierung der Antragstellerin beabsichtigt ist, ohne Sachbezug zu der im kommentierten Post wiedergegebenen Äußerung ist nicht feststellbar.

Das Bild verdeutlicht die Aussage, ich muss mich gleich übergeben, was der Ausdruck von Ab­lehnung ist, und sich klar auf die Äußerung bezieht. Eine Beleidigung liegt hier nicht vor.

Die Äußerung „Die will auch nochmal Kind sein weil sonst keiner an die Eule ran geht!“ ist eine mit dem Stilmittel der Ironie ausgedrückte Kritik an der im kommentierten Post wiedergegebe­nen Äußerung der Antragstellerin. Die Antragstellerin wird entgegen ihrer Meinung in dem Kom­mentar nicht wirklich zum Objekt sexueller Vorstellungen gemacht. Sicherlich macht sich der Kommentar ein wenig über die Antragstellerin lustig, eine Beleidigung liegt aber nicht vor.

Die Bezeichnung der Antragstellerin als hohle Nuß, die entsorgt gehört und als Sondermüll, stellt sich als überspitzte Kritik dar. Da sich der Kommentar erkennbar auf die im Post wiederge­gebene Äußerung bezieht und damit Sachbezug hat, stellt er sich nicht als diffamierend dar. Ei­ne Beleidigung nach § 185 StGB ist nicht gegeben.

Der Kommentar „Schlamper“ stellt keine Beleidigung dar. Auf die Ausführungen unter (13) und (14)   wird verwiesen

Der Kommentar „Ferck du Drecksau“ steht in unmittelbaren Zusammenhang zu dem Post und nimmt Bezug auf den dort wiedergegebenen Zwischenruf der Antragstellerin. In diesem Zusam­menhang stellt die Äußerung „Ferck du Drecksau“ keine Beleidigung dar, wobei der unbefange­ne Durchschnittsleser nicht erkennen kann, was der Verfasser mit „Ferck“ hat schreiben wollen. Es kann „verrecke“ sein, wie dies die Antragstellerin meint, zwingend ist dies aber nicht, es kann ebenso gut auch „Ferckel“ sein.

Der Kommentar „Sie alte perverse Drecksau!!!!! Schon bei dem Gedanken an sex mit Kindern muss das Hirn weglaufen !!!!! Ich glaube, das ist bei den Grünen auch so !!!!!“ nimmt Bezug auf die im kommentierten Post wiedergegebene Äußerung der Antragstellerin, an der er Kritik übt. Daher stellt sich die Äußerung Drecksau als ausfallende Kritik dar, jedoch nicht als diffamie­rend und beleidigend i.S.d. § 185 StGB.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

Ulrich, Samstag, 21.09.2019, 11:13 (vor 2292 Tagen) @ uwelito

Folgendes steht in der Urteilsbegründung. Man mag da kaum seinen Augen trauen:

Bei den Reaktionen hierauf handelt es sich sämtlichst um zulässige Meinungsäußerungen. Sie sind zwar teilweise sehr polemisch und überspitzt und zudem sexistisch. Die Antragstellerin selbst hat sich aber mit ihrem Zwischenruft, den sie bislang nicht öffentlich revidiert oder klarge­stellt hat, zu einer die Öffentlichkeit in ganz erheblichem Maße berührenden Frage geäußert und damit Widerstand aus der Bevölkerung provoziert. Zudem muss sie als Politikerin in stärkerem Maße Kritik hinnehmen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 09. Dezember 2014 -1-15 U 148/14 -, Rn. 33, juris).

In der Tat völlig irre. Man könnte glauben, die Kammer geht davon aus, dass sie es mit einer notorischen Pädophilen zu tun hat.

Der entsprechende Zwischenruf liegt Jahrzehnte zurück. Und dass Frau Künast sich den damaligen Antrag der NRW-Grünen nicht zu eigen gemacht hat, sondern die Aussage des CDU-Redners korrigieren bzw. ergänzen wollte.

Wenn man böswillig wäre, könnte man ausführen, bei der Person, die das Urteil federführend formuliert habe, hätte es im Kopf "klick" gemacht. "Rechtfertigung von Pädophilie? - Geschieht ihr recht, dass sie mit Dreck beworfen wird!". Allerdings müsste man auch den Vortrag von Künasts Seite kennen. Eventuell hat man ja geglaubt, das Ding würde so durchlaufen, und hat nicht viel Aufwand in den Schriftsatz gesteckt? Erscheint mir aber eher unwahrscheinlich.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

uwelito, Wambel forever, Sonntag, 22.09.2019, 12:53 (vor 2291 Tagen) @ Ulrich

Ich habe die Urteilsbegründung aus dem Link herauskopiert, den Du eingestellt hast. Ich muß gestehen, daß ich mittlerweile durchaus Zweifel hege, ob das tatsächlich die offizielle Urteilbegründung ist, da es eine Reihe von sehr banalen Rechtschreibfehlern gibt und die Begründungen inhaltlich zudem so verfasst sind, dass sie auch von einem Siebtklässler stammen könnten.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

Ulrich, Sonntag, 22.09.2019, 12:56 (vor 2291 Tagen) @ uwelito

Ich habe die Urteilsbegründung aus dem Link herauskopiert, den Du eingestellt hast. Ich muß gestehen, daß ich mittlerweile durchaus Zweifel hege, ob das tatsächlich die offizielle Urteilbegründung ist, da es eine Reihe von sehr banalen Rechtschreibfehlern gibt und die Begründungen inhaltlich zudem so verfasst sind, dass sie auch von einem Siebtklässler stammen könnten.

Bei Schriftsätzen und teilweise auch bei Urteilen gilt heute leider der Grundsatz "Echt nur mit Rechtschreibfehler".

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

markus, Sonntag, 22.09.2019, 14:02 (vor 2291 Tagen) @ Ulrich

Bei Schriftsätzen und teilweise auch bei Urteilen gilt heute leider der Grundsatz "Echt nur mit Rechtschreibfehler".

Ja, das kommt leider hin und wieder vor. Dürfte daran liegen, dass die Richter die Begründigung auf einem Diktiergerät aufnehmen und die Sachbearbeiter das unter Zeitdruck abtippen. Für das Korrekturlesen bleibt offensichtlich auch keine Zeit.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

uwelito, Wambel forever, Sonntag, 22.09.2019, 13:08 (vor 2291 Tagen) @ Ulrich

Erinnert mich ein bißchen an meine ehemaligen secretarias ejecutivas in Venezuela, bei denen ich die simpelsten Korrespondenzen als Nichtmuttersprachler immer Korrektur lesen musste. Das war eine der Sachen wo ich immer dachte, so etwas gäbe es in Deutschland nicht. Als ich dann nach DE zurückkam konntest du nach den Bussen nicht mehr die Uhr stellen, die Bahn kam gefühlt öfter zu spät als pünktlich, ehemalige Bundeskanzler gingen zu Gazprom, deutsche Fußballschidsrichter und Sportverbände waren teilweise genau so korrupt wie ihre Kollegen in Südamerika.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

CB, Samstag, 21.09.2019, 15:10 (vor 2292 Tagen) @ Ulrich

In der Tat völlig irre. Man könnte glauben, die Kammer geht davon aus, dass sie es mit einer notorischen Pädophilen zu tun hat.

Und sie hat sich selbstverständlich von am damaligen Antrag distanziert und öffentlich gesagt, dass pädophile Handlungen niemals okay waren.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

markus, Samstag, 21.09.2019, 12:22 (vor 2292 Tagen) @ Ulrich

Wenn man böswillig wäre, könnte man ausführen, bei der Person, die das Urteil federführend formuliert habe, hätte es im Kopf "klick" gemacht. "Rechtfertigung von Pädophilie? - Geschieht ihr recht, dass sie mit Dreck beworfen wird!".

Steht im Prinzip ja auch so im Urteil. Das Thema Pädophilie ist nach Ansicht des Gerichts eine „im ganz erheblichen Maße berührende Frage“. Aus diesem Grund darf die Kritik entsprechend größer sein. Zudem ist das doch nicht neu. Das Urteil verweist auf das ältere Urteil vom LG Hamburg. Alice Weidel durfte z.B. wegen der Aussage, dass die politische Korrektheit auf den Müllhaufen gehört, als Nazi Schlampe bezeichnet werden. Da war das ganze Forum feixend am johlen und der Meinung, dass das genau richtig ist und sie es nicht besser verdient hat. Aber auch der Begriff „Schlampe“ ist isoliert betrachtet mindestens genauso sexistisch und beleidigend wie Teile der Beleidigungen gegen Künast.

Und dass die Aussage von Künast 30 Jahre alt ist, spielt offenbar keine Rolle, oder Künast hat dieses Argument nicht vorgebracht. In der Urteilsbegründung wird darauf nicht eingegangen. Der Zeitpunkt in dem der Facebook Post veröffentlich wurde, ist offenbar entscheidend.

Ich glaube auch nicht daran, dass das Urteil in der nächsten Instanz komplett in der Luft zerrissen wird. Ich könnte mir vorstellen, dass der Kommentar „Drecks Fotze“ anders bewertet wird, denn hier hat ja schon die erste Instanz angedeutet, dass dieser haarscharf an der Grenze liegt.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

Ulrich, Samstag, 21.09.2019, 14:54 (vor 2292 Tagen) @ markus

Wenn man böswillig wäre, könnte man ausführen, bei der Person, die das Urteil federführend formuliert habe, hätte es im Kopf "klick" gemacht. "Rechtfertigung von Pädophilie? - Geschieht ihr recht, dass sie mit Dreck beworfen wird!".


Steht im Prinzip ja auch so im Urteil. Das Thema Pädophilie ist nach Ansicht des Gerichts eine „im ganz erheblichen Maße berührende Frage“. Aus diesem Grund darf die Kritik entsprechend größer sein. Zudem ist das doch nicht neu. Das Urteil verweist auf das ältere Urteil vom LG Hamburg. Alice Weidel durfte z.B. wegen der Aussage, dass die politische Korrektheit auf den Müllhaufen gehört, als Nazi Schlampe bezeichnet werden. Da war das ganze Forum feixend am johlen und der Meinung, dass das genau richtig ist und sie es nicht besser verdient hat. Aber auch der Begriff „Schlampe“ ist isoliert betrachtet mindestens genauso sexistisch und beleidigend wie Teile der Beleidigungen gegen Künast.

Trotzdem schwingt in dem Urteil die in meinen Augen unwahre Unterstellung mit, Künast habe die Position, pädophile Handlungen straffrei zu stellen, unterstützt. Und der zeitliche Abstand wird völlig ausgeblendet.

Ich kenne das genannte Urteil des LG Hamburg nicht. Aber ich wäre nicht verwundert, wenn es in einem anderen Kontext gefällt worden wäre.

Bei Weidel wiederum sieht es noch einmal anders aus. Die Aussage, politische Korrektheit würde auf den Müllhaufen der Geschichte gehören, ist keineswegs aus dem Zusammenhang gerissen. Sie spiegelt die grundsätzlichen Auffassungen von Weidel wider. Aufgegriffen wurde die Äußerung, kurz nachdem sie in öffentlicher Rede gefallen war, und das im Rahmen einer sartirischischen Fernsehsendung. Ein Format, das von Zuspitzung lebt.


Und dass die Aussage von Künast 30 Jahre alt ist, spielt offenbar keine Rolle, oder Künast hat dieses Argument nicht vorgebracht. In der Urteilsbegründung wird darauf nicht eingegangen. Der Zeitpunkt in dem der Facebook Post veröffentlich wurde, ist offenbar entscheidend.

In der Tat möglich, dass die Rechtsanwälte von Künast das nicht vorgetragen haben. Aber wie wahrscheinlich ist das?

Der Facebook-Beitrag hat wenig mit dem zu tun, was damals passiert ist. Was wäre, wenn jemand behaupten würde, Künast würde kleine Kinder im Keller unter einer Pizzeria gefangen halten? Was würde das nach Auffassung der Kammer rechtfertigen?


Ich glaube auch nicht daran, dass das Urteil in der nächsten Instanz komplett in der Luft zerrissen wird. Ich könnte mir vorstellen, dass der Kommentar „Drecks Fotze“ anders bewertet wird, denn hier hat ja schon die erste Instanz angedeutet, dass dieser haarscharf an der Grenze liegt.


Es waren ja nicht nur übelste Beleidigungen, es waren auch ganz massive Drohungen dabei. In den sozialen Medien erreichen solche Posts eine gewaltige Reichweite. Und im schlimmsten Fall könnten aus solchen Posts auch physische Bedrohungen für Politikerinnen und Politikern erwachsen. Ich glaube deshalb, angesichts der in den letzten Jahren geänderten Rahmenbedingungen sollte man diese potentielle physische Gefahr bei der Bewertung nicht ausblenden.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

markus, Samstag, 21.09.2019, 16:22 (vor 2292 Tagen) @ Ulrich
bearbeitet von markus, Samstag, 21.09.2019, 16:30

Trotzdem schwingt in dem Urteil die in meinen Augen unwahre Unterstellung mit, Künast habe die Position, pädophile Handlungen straffrei zu stellen, unterstützt. Und der zeitliche Abstand wird völlig ausgeblendet.

Dass Künast das nicht so meinte, hat sie ja ausführlich vorgetragen. Nur kommt es darauf nicht an. Entscheidend ist, wie es in der Öffentlichkeit ankommt:

„Auch wenn die Antragstellerin ihren Einwurf anders vestanden wissen will, wird der knappe, die Zwischenfrage des CDU-Abgeordneten korri­gierende Einwurf, wie dies der Online-Artikel der Welt vom 24.05.2015 zeigt, von der Öffentlich­keit als Zustimmug zu dem Gesetzesentwurf der Landtagsfraktion der Grünen in NRW wahrge­nommen. Soll aber die Ausübung von Sex mit Kindern nur noch dann unter Strafe gestellt wer­den, wenn Gewalt im Spiel ist, heißt dies zum einen, dass es gewaltfreien Sex mit Kindern gibt und, dass er ohne Ausübung von körperlicher und psychischer Gewalt toleriert wird.“

Und ganz ehrlich: ich hätte das ohne weitere Informationen auch genau so verstanden und mir auf dieser Basis eine deutlich ablehnende Meinung gebildet. Wir bilden uns ja auch alle eine Meinung zum Klimapaket, obwohl uns da sicherlich bei weitem auch nicht alle Informationen vorliegen. Je nachdem, welche Informationen mir vorbilden, bilde ich mir doch meine Meinung. Und selbst wenn ein Vorfall schon 30 Jahre zurückliegt, darf ich dazu noch immer eine ablehnende Meinung haben. Wenn Meinungsfreiheit nur dann bestand hätte, wenn wirklich alle Informationen zu 100% vorliegen und es sich stets um aktuelle Themen handeln muss, könnte das Forum hier geschlossen werden.

Warum die gefallenen Äußerungen keine Beleidigungen sind, ist im Urteil ja auch im wesentlichen damit begründet worden, dass ein Sachzusammenhang vorliegt. Die Leute haben damit in drastischer Wortwahl zum Audruck gebracht, dass sie Phädophilie deutlich ablehnen und nicht etwa, weil sie Künast medizinisch betrachtet für Geisteskrank hielten oder sie tatsächlich als objektiv sexueller Vorstellungen betrachten würden.

Ähnlich war es sich bei Weidel und dem Kommentar „Nazi Schlampe“. „Nazi“ war berechtigt, weil die AfD im rechten Spektrum zuzuordnen ist und man durchaus mit überspitzen Wörtern auch übertreiben darf. Und „Schlampe“ war berechtigt, weil damit auch nur eine deutliche Ablehnung ihres Satzes zum Ausdruck gebracht werden sollte und nicht etwa, weil man Weidel tatsächlich unterstellen wollte, sie habe ständig wechselnde Partner mit denen sie Geschlechtsverkehr habe.

In der Tat möglich, dass die Rechtsanwälte von Künast das nicht vorgetragen haben. Aber wie wahrscheinlich ist das?

Vielleicht, weil auch die Anwälte gewusst haben, dass der jeweilige Zeitpunkt des Vorfalls und der Meinungsbildung nicht relevant ist. Es macht ja keinen Sinn, Argumente vorzubringen, die einem nicht weiterhelfen. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass Anwälte soetwas einfach vergessen vorzutragen. Wäre das Argument allerdings vorgetragen worden, wäre jedenfalls das Gericht darauf eingegangen.

Der Facebook-Beitrag hat wenig mit dem zu tun, was damals passiert ist. Was wäre, wenn jemand behaupten würde, Künast würde kleine Kinder im Keller unter einer Pizzeria gefangen halten? Was würde das nach Auffassung der Kammer rechtfertigen?

Dann sind wir wahrscheinlich eher im Bereich der Verlemundung. Und das beträfe dann denjenigen, der das behauptet und nicht diejenigen, die das glauben.

Es waren ja nicht nur übelste Beleidigungen, es waren auch ganz massive Drohungen dabei. In den sozialen Medien erreichen solche Posts eine gewaltige Reichweite. Und im schlimmsten Fall könnten aus solchen Posts auch physische Bedrohungen für Politikerinnen und Politikern erwachsen. Ich glaube deshalb, angesichts der in den letzten Jahren geänderten Rahmenbedingungen sollte man diese potentielle physische Gefahr bei der Bewertung nicht ausblenden.

Da sehe ich allerdings auch die Betreiber in die Pflicht. Für mich absolut nicht nachvollziehbar, dass Milliardenkonzerne wie Google (vor allem YouTube) und Facebook solche Beiträge nicht löschen. Man löscht offenbar zwar hochgeladene Inhalte, aber offenbar keine Kommentare.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

cris10, Freitag, 20.09.2019, 18:12 (vor 2293 Tagen) @ Eisen

Das Urteil wird garantiert weitergerzogen und dann sehen wir mal. Ich persönlich empfinde das Urteil als falsch, um es höflich auszudrücken.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Freitag, 20.09.2019, 09:07 (vor 2293 Tagen) @ Eisen

Das es ein Urteil einer Zivilkammer war, haben wir aber schon gelesen, gell?

In vielen Punkten dürfte die Kammer auf Linie des BVerfG sein, aber Drecksfotze ist eine Formalbeleidigung. Von daher Berufung einlegen und gut ist

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

Sascha, Dortmund, Freitag, 20.09.2019, 09:37 (vor 2293 Tagen) @ MarcBVB

Das es ein Urteil einer Zivilkammer war, haben wir aber schon gelesen, gell?

In vielen Punkten dürfte die Kammer auf Linie des BVerfG sein, aber Drecksfotze ist eine Formalbeleidigung. Von daher Berufung einlegen und gut ist

Sollte auf jeden Fall getan werden. Egal, ob man als Jurist dem Urteil grundsätzlich folgen, oder es nachvollziehen kann - am Ende steht eben, wenn auch ganz verkürzt, die Aussage, dass es keine strafbare Beleidigung sein muss, wenn man jemanden als "Drecks Fotze", die mal "wieder ordentlich durchgef... werden muss" tituliert.

Das ist dann für die Allgemeinheit eben nicht nachvollziehbar, weil es unendlich weit vom normalen Gerechtigkeitsempfinden fern ist und stärkt nicht gerade den Glauben daran, vom Gericht als Institution geschützt zu werden.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Freitag, 20.09.2019, 09:55 (vor 2293 Tagen) @ Sascha

Das es ein Urteil einer Zivilkammer war, haben wir aber schon gelesen, gell?

In vielen Punkten dürfte die Kammer auf Linie des BVerfG sein, aber Drecksfotze ist eine Formalbeleidigung. Von daher Berufung einlegen und gut ist


Sollte auf jeden Fall getan werden. Egal, ob man als Jurist dem Urteil grundsätzlich folgen, oder es nachvollziehen kann - am Ende steht eben, wenn auch ganz verkürzt, die Aussage, dass es keine strafbare Beleidigung sein muss, wenn man jemanden als "Drecks Fotze", die mal "wieder ordentlich durchgef... werden muss" tituliert.

Das ist dann für die Allgemeinheit eben nicht nachvollziehbar, weil es unendlich weit vom normalen Gerechtigkeitsempfinden fern ist und stärkt nicht gerade den Glauben daran, vom Gericht als Institution geschützt zu werden.

Naja, nachvollziehbar sind halt nicht alle gerichtlichen Entscheidungen. LG Limburg zum Thema „Schmalspurjuristin“ zB.

Ansonsten ist das BVerfG halt recht großzügig. Zum Thema „Drecks Fotze“ verbleibe ich dabei, dass das eine Formalbeleidigung ist.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

markus, Freitag, 20.09.2019, 10:38 (vor 2293 Tagen) @ MarcBVB

Ansonsten ist das BVerfG halt recht großzügig.

Und das ist auch gut so. Auch wenn bestimmte Äußerungen grenzwertig sind und ein Teil dieser Äußerungen in der nächsten Instanz möglicherweise anders bewertet werden, ist das ein Zeichen dafür, dass die Meinungsfreiheit ein hohes Gut darstellt und nur in sehr engen Außnahmefällen eingeschränkt werden kann.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

markus, Freitag, 20.09.2019, 09:50 (vor 2293 Tagen) @ Sascha

Diese Erfahrung hat A. Weidel vor knapp zwei Jahren auch machen müssen, als sie im TV vor Millionen Publikum als "Nazi-Schlampe" bezeichnet wurde. Auf dieses Urteil verweist ja auch das neue Urteil:

"Soweit die Antragstellerin geltend macht, es liege mit „Stück Scheisse“ und „Geisteskranke“ ei­ne Formalbeleidigung vor, steht dem entgegen, dass wie sich aus dem zweiten Satz ergibt eine Auseinandersetzung in der Sache erfolgte, so dass eine Formalbeleidigung ausscheidet (vgl.LG Hamburg, Beschluss vom 11. Mai 2017 - 324 O 217/17-, Rn. 17, juris),"

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

Ulrich, Freitag, 20.09.2019, 09:54 (vor 2293 Tagen) @ markus

Diese Erfahrung hat A. Weidel vor knapp zwei Jahren auch machen müssen, als sie im TV vor Millionen Publikum als "Nazi-Schlampe" bezeichnet wurde. Auf dieses Urteil verweist ja auch das neue Urteil:

"Soweit die Antragstellerin geltend macht, es liege mit „Stück Scheisse“ und „Geisteskranke“ ei­ne Formalbeleidigung vor, steht dem entgegen, dass wie sich aus dem zweiten Satz ergibt eine Auseinandersetzung in der Sache erfolgte, so dass eine Formalbeleidigung ausscheidet (vgl.LG Hamburg, Beschluss vom 11. Mai 2017 - 324 O 217/17-, Rn. 17, juris),"

Wobei man da den konkreten Gesamtzusammenhang sehen muss.

Wenn ich mich richtig erinnere, dann ging es hier um einen Einspieler in der Heute-Show. Weidel wurde gezeigt, wie sie im Verlauf einer Rede übelst andere verunglimpfte. Von Oliver Welke kam dann direkt darauf und in direktem Zusammenhang mit den von Weidel getätigten Aussagen "Nazi-Schlampe". Findet man eventuell noch bei Youtube.

Würde ich Frau Weidel jetzt einfach so als "Nazi-Schlampe" bezeichnen, dann liefe ich deutlich eher Gefahr, dafür verurteilt zu werden.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

Weeman, Hinterm Knauber, Freitag, 20.09.2019, 09:55 (vor 2293 Tagen) @ Ulrich

Extra 3 nachdem Weidel meinte, dass politische Korrektheit auf den Müllhaufen der Geschichte gehöre.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

Ulrich, Freitag, 20.09.2019, 09:57 (vor 2293 Tagen) @ Weeman

Extra 3 nachdem Weidel meinte, dass politische Korrektheit auf den Müllhaufen der Geschichte gehöre.

Ok, danke! Hatte es irgendwie anders in Erinnerung.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

Weeman, Hinterm Knauber, Freitag, 20.09.2019, 09:54 (vor 2293 Tagen) @ markus

Der satirische Kontext in dem "Nazischlampe" fiel und von wem er benutzt wurde dürfte doch rechtlich anders zu bewerten sein als Kommentare von Hans Müller im Internet.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

markus, Freitag, 20.09.2019, 14:13 (vor 2293 Tagen) @ Weeman

Der satirische Kontext in dem "Nazischlampe" fiel und von wem er benutzt wurde dürfte doch rechtlich anders zu bewerten sein als Kommentare von Hans Müller im Internet.

Wenn Satire gleichzeitig Kunst ist, dann greift der Schutz aus Art. 5 Abs. 3 GG. In dem Weidel Fall ist die Satire aber nicht als Kunst bewertet worden, da nicht jede Satire automatisch Kunst ist. Dort ging es um die Meinungsfreiheit nach Abs. 1. Die Grundsätze sind in beiden Fällen die selben.

Und dass Hans Müller weniger Rechte hinsichtlich der Meinungsfreiheit haben soll als ein TV Reporter, ist Humbug. Warum genau soll relevant, von welchem Menschen die Äußerung kommt?

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

Weeman, Hinterm Knauber, Montag, 23.09.2019, 15:41 (vor 2290 Tagen) @ markus

Der satirische Kontext in dem "Nazischlampe" fiel und von wem er benutzt wurde dürfte doch rechtlich anders zu bewerten sein als Kommentare von Hans Müller im Internet.


Wenn Satire gleichzeitig Kunst ist, dann greift der Schutz aus Art. 5 Abs. 3 GG. In dem Weidel Fall ist die Satire aber nicht als Kunst bewertet worden, da nicht jede Satire automatisch Kunst ist. Dort ging es um die Meinungsfreiheit nach Abs. 1. Die Grundsätze sind in beiden Fällen die selben.

Nur ist bei der Benutzung von Nazischlampe ein klarer Bezug zu der Forderung von Weidel ersichtlich. Das dürfte doch bei den Beleidigungen zu Frau Künast etwas anders gelagert sein.

Und dass Hans Müller weniger Rechte hinsichtlich der Meinungsfreiheit haben soll als ein TV Reporter, ist Humbug. Warum genau soll relevant, von welchem Menschen die Äußerung kommt?

Ich meinte nicht unbedingt, dass da andere Rechte gelten. Bei eine Satiresendung weiß man jedoch, dass etwas satirisch gemeint ist, was bei Hans Müller im Internet eher nicht direkt ersichtlich ist.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

markus, Montag, 23.09.2019, 16:46 (vor 2290 Tagen) @ Weeman
bearbeitet von markus, Montag, 23.09.2019, 16:50

Nur ist bei der Benutzung von Nazischlampe ein klarer Bezug zu der Forderung von Weidel ersichtlich. Das dürfte doch bei den Beleidigungen zu Frau Künast etwas anders gelagert sein.


Es genügt, wenn ein Sachzusammenhang vorliegt. Dann jedenfalls kann eine Äußerung keine Schmähkritik sein. So ist die Rechtsprechung des BVerG:

„Von einer Schmähung kann nicht ausgegangen werden, wenn die Äußerung in dem Kontext einer Sachauseinandersetzung steht. Die Qualifikation einer ehrenrührigen Aussage als Schmähkritik und der damit begründete Verzicht auf eine Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht erfordern damit regelmäßig die Berücksichtigung von Anlass und Kontext der Äußerung (vgl. BVerfGE 93, 266 <303>; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 2005 - 1 BvR 1917/04 -, juris, Rn. 22). Hiervon kann allenfalls ausnahmsweise abgesehen werden, wenn es sich um eine Äußerung handelt, deren diffamierender Gehalt so erheblich ist, dass sie in jedem denkbaren Sachzusammenhang als bloße Herabsetzung des Betroffenen erscheint und daher unabhängig von ihrem konkreten Kontext stets als persönlich diffamierende Schmähung aufgefasst werden muss, wie dies möglicherweise bei der Verwendung besonders schwerwiegender Schimpfwörter - etwa aus der Fäkalsprache - der Fall sein kann (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. Dezember 2008 - 1 BvR 1318/07 -, juris, Rn. 16). Bei einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage liegt Schmähkritik nur ausnahmsweise vor; sie bleibt grundsätzlich auf die Privatfehde beschränkt (vgl. BVerfGE 7, 198 <212>; 93, 266 <294>).“

Im Künast Fall lag ebenso ein Sachzusammenhang vor, da alle Kommentare unter dem fragwürdigen Facebook Post veröffentlich wurden. Anders wäre sicher, wenn ein solcher Sachzusammenhang nicht vorliegen würde. Wenn jemand ähnliche Dinge unter ihrem Profilbild schreiben würde oder ohne jeden Anlass direkt auf ihrer Seite, wäre das sicher anders. All diese Äußerungen sind nur in diesem einen konkreten Zusammenhang als zulässig bewertet worden und nicht, wie viele verstanden haben, generell.

Oft ist es so, dass Landgerichte etwas als Schmähkritk bewerten und dies dann vom BVerG kassiert wird. Wie man sieht, liegt Schmähkritik bei einer öffentlichen wesentlichen Frage fast nie vor. Liegt keine Schmähkritik vor, kann trotzdem eine Beleidigung vorliegen, wenn die Abwägung beider Interessen zulasten der Meinungsfreiheit ausgeht. Die Abwägung ist in allen 22 Äußerungen zugunsten der Meinungsfreiheit ausgegangen. Mal schauen, was die nächste Instanz macht. Es könnte sein, dass einige Äußerungen dann doch anders bewertet werden.

Dann soll es offenbar so sein, dass Facebook die IP herausgeben darf, aber nicht muss. In einem weiteren aufwendigen Verfahren müsste man die Herausgabe der Daten dann erzwingen. Und bis dahin können die Daten keinen Personen mehr zugeordnet werden, weil es keine Vorratsdatenspeicherung gibt.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

uwelito, Wambel forever, Freitag, 20.09.2019, 15:27 (vor 2293 Tagen) @ markus

Das könnte auch daran gelegen haben, dass Welke das gar nicht satirisch meinte. Da Welke ein Künstler ist, war das Kunst.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

markus, Freitag, 20.09.2019, 16:05 (vor 2293 Tagen) @ uwelito

Das könnte auch daran gelegen haben, dass Welke das gar nicht satirisch meinte. Da Welke ein Künstler ist, war das Kunst.

Lies doch bitte erst einmal, um was es genau geht, dann wirst du sehen, dass Welke damit überhaupt nichts am Hut hat.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

uwelito, Wambel forever, Freitag, 20.09.2019, 16:14 (vor 2293 Tagen) @ markus

Sorry.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

Didi, Schweiz, Freitag, 20.09.2019, 09:49 (vor 2293 Tagen) @ Sascha

Ich weiss ja nicht, ob sich die Justiz daran ausrichten soll, was die "gemeine Volksseele" von ihr so verlangt. Ich glaube eher nicht, dass diese Anlehnung den richtigen Kompass darstellt.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

Sascha, Dortmund, Freitag, 20.09.2019, 10:07 (vor 2293 Tagen) @ Didi

Ich weiss ja nicht, ob sich die Justiz daran ausrichten soll, was die "gemeine Volksseele" von ihr so verlangt. Ich glaube eher nicht, dass diese Anlehnung den richtigen Kompass darstellt.

Das habe ich nicht gesagt, weil mir durchaus bewusst ist, dass das verdammt nah an einem "gesunden Volksempfinden" ist. Ich bezog mich auf die vorherige Aussage, dass Berufung eingelegt werden sollte, um das Urteil in Teilen zu revidieren. Das Urteil ist so für viele nicht nachvollziehbar und sollte deshalb auch nicht unwidersprochen akzeptiert werden.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Freitag, 20.09.2019, 09:55 (vor 2293 Tagen) @ Didi

Ich weiss ja nicht, ob sich die Justiz daran ausrichten soll, was die "gemeine Volksseele" von ihr so verlangt. Ich glaube eher nicht, dass diese Anlehnung den richtigen Kompass darstellt.

Eben!

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

Rupo, Ruhrpott, Freitag, 20.09.2019, 08:09 (vor 2293 Tagen) @ Eisen

Im Namen des Volkes?
Ich distanziere mich von dem Urteil unserer glorreichen Justiz!
Komplett am Thema vorbei und damit hat die Hate Speech auch ein juristisches Fundament! Selbst wenn das in der Berufung kassiert wird, fragt man sich schon, was in dem Kopf dieser *Drecks Richter * vor geht, um mal im Rahmen der erlaubten *Meinung Äußerung * zu bleiben!

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

Didi, Schweiz, Freitag, 20.09.2019, 09:32 (vor 2293 Tagen) @ Rupo

Der eine kopiert ein Urteil völlig verkürzt rein und verknüpft das noch mit Hoeness, der nächste geht darauf anknüpfend steil und versenkt die ganze Justiz -viel mehr Forum des Todes geht eigentlich nicht.

Weitere Informationen, u.a. auch der kritisierte Beschluss

Ulrich, Freitag, 20.09.2019, 06:45 (vor 2293 Tagen) @ Eisen

media-kanzlei-frankfurt.de/anwalt/das-langericht-berlin-und-die-zulaessige-meinungsaeusserung

Weitere Informationen, u.a. auch der kritisierte Beschluss

Lattenknaller, Madrid, Freitag, 20.09.2019, 09:12 (vor 2293 Tagen) @ Ulrich

media-kanzlei-frankfurt.de/anwalt/das-langericht-berlin-und-die-zulaessige-meinungsaeusserung

Ich bin baff. Ein deutsches Gericht findet also, dass mit "Stück Scheisse“ und „Geisteskranke“ keine Beleidigung vorliegt, sondern eine "Auseinandersetzung in der Sache erfolgte".
Und ein paar Zeilen interpretieren sie ein Urteil des BVerfG so:
"Hiervon kann allenfalls ausnahmsweise abgesehen werden, wenn es sich um eine Äußerung handelt, deren diffamierender Gehalt so erheblich ist, dass sie in jedem denkbaren Sachzusammenhang als bloße Herabsetzung des Betroffenen erscheint." "Stück Scheisse" fällt also nicht darunter? Quite interesting.
Außerdem trägt das Urteil in keiner Weise der Tatsache Rechnung, dass der Blog-Eintrag und die angebliche öffentliche Meinung ja schon nicht korrekt sind. Aber scheinbar sind wir 2019 wieder so weit, dass ein deutsches Gericht "Meinung" - ich möchte fast schreiben "Volksmeinung" - als Fakt darstellt, an dem man sich zu orientieren hat. Ich subsumiere: Ich darf irgendwas über eine Person verbreiten, dass so weit in der Öffentlichkeit pushen, dass viele das als ihre Meinung wiedergeben, und dann dürfen andere diese Person ziemlich hässliche Sachen schreiben, das ist in Ordnung, ist ja eine Auseinandersetzung in der Sache.
Ich zitiere noch einmal das Gericht: "Der Kommentar „Drecks Fotze“ bewegt sich haarscharf an der Grenze des von der Antragstelle­rin noch hinnehmbaren." Mir fällt nichts mehr dazu ein.

Weitere Informationen, u.a. auch der kritisierte Beschluss

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Freitag, 20.09.2019, 09:19 (vor 2293 Tagen) @ Lattenknaller

media-kanzlei-frankfurt.de/anwalt/das-langericht-berlin-und-die-zulaessige-meinungsaeusserung


Ich bin baff. Ein deutsches Gericht findet also, dass mit "Stück Scheisse“ und „Geisteskranke“ keine Beleidigung vorliegt, sondern eine "Auseinandersetzung in der Sache erfolgte".
Und ein paar Zeilen interpretieren sie ein Urteil des BVerfG so:
"Hiervon kann allenfalls ausnahmsweise abgesehen werden, wenn es sich um eine Äußerung handelt, deren diffamierender Gehalt so erheblich ist, dass sie in jedem denkbaren Sachzusammenhang als bloße Herabsetzung des Betroffenen erscheint." "Stück Scheisse" fällt also nicht darunter? Quite interesting.
Außerdem trägt das Urteil in keiner Weise der Tatsache Rechnung, dass der Blog-Eintrag und die angebliche öffentliche Meinung ja schon nicht korrekt sind. Aber scheinbar sind wir 2019 wieder so weit, dass ein deutsches Gericht "Meinung" - ich möchte fast schreiben "Volksmeinung" - als Fakt darstellt, an dem man sich zu orientieren hat. Ich subsumiere: Ich darf irgendwas über eine Person verbreiten, dass so weit in der Öffentlichkeit pushen, dass viele das als ihre Meinung wiedergeben, und dann dürfen andere diese Person ziemlich hässliche Sachen schreiben, das ist in Ordnung, ist ja eine Auseinandersetzung in der Sache.
Ich zitiere noch einmal das Gericht: "Der Kommentar „Drecks Fotze“ bewegt sich haarscharf an der Grenze des von der Antragstelle­rin noch hinnehmbaren." Mir fällt nichts mehr dazu ein.

Die Rechtsprechung des BVerfG erlaubt da schon recht viel. Ich gehe auch in vielen Punkten mit der Kammer konform und hätte mich auf „Drecks Fotze“ beschränkt. Das ist nämlich eine schlichte Formalbeleidigung. Aber „geisteskrank“ ist noch locker von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Zu deinem Rest, du hast das Urteil augenscheinlich nicht im Ansatz verstanden.

Weitere Informationen, u.a. auch der kritisierte Beschluss

herrNick, Freitag, 20.09.2019, 09:23 (vor 2293 Tagen) @ MarcBVB

Zu deinem Rest, du hast das Urteil augenscheinlich nicht im Ansatz verstanden.

Da geht es glaube ich vielen so, auch mir. Magst Du es uns erklären?

Frau Künast wird beleidigt für ein verfälschtes Zitat mit dem eine Meinung suggeriert wurde, die sie nie hatte. Dafür muss sie sich als Stück Scheisse beschimpfen lassen und es ist in Ordnung?

Weitere Informationen, u.a. auch der kritisierte Beschluss

Lattenknaller, Madrid, Freitag, 20.09.2019, 09:23 (vor 2293 Tagen) @ MarcBVB

media-kanzlei-frankfurt.de/anwalt/das-langericht-berlin-und-die-zulaessige-meinungsaeusserung


Ich bin baff. Ein deutsches Gericht findet also, dass mit "Stück Scheisse“ und „Geisteskranke“ keine Beleidigung vorliegt, sondern eine "Auseinandersetzung in der Sache erfolgte".
Und ein paar Zeilen interpretieren sie ein Urteil des BVerfG so:
"Hiervon kann allenfalls ausnahmsweise abgesehen werden, wenn es sich um eine Äußerung handelt, deren diffamierender Gehalt so erheblich ist, dass sie in jedem denkbaren Sachzusammenhang als bloße Herabsetzung des Betroffenen erscheint." "Stück Scheisse" fällt also nicht darunter? Quite interesting.
Außerdem trägt das Urteil in keiner Weise der Tatsache Rechnung, dass der Blog-Eintrag und die angebliche öffentliche Meinung ja schon nicht korrekt sind. Aber scheinbar sind wir 2019 wieder so weit, dass ein deutsches Gericht "Meinung" - ich möchte fast schreiben "Volksmeinung" - als Fakt darstellt, an dem man sich zu orientieren hat. Ich subsumiere: Ich darf irgendwas über eine Person verbreiten, dass so weit in der Öffentlichkeit pushen, dass viele das als ihre Meinung wiedergeben, und dann dürfen andere diese Person ziemlich hässliche Sachen schreiben, das ist in Ordnung, ist ja eine Auseinandersetzung in der Sache.
Ich zitiere noch einmal das Gericht: "Der Kommentar „Drecks Fotze“ bewegt sich haarscharf an der Grenze des von der Antragstelle­rin noch hinnehmbaren." Mir fällt nichts mehr dazu ein.


Die Rechtsprechung des BVerfG erlaubt da schon recht viel. Ich gehe auch in vielen Punkten mit der Kammer konform und hätte mich auf „Drecks Fotze“ beschränkt. Das ist nämlich eine schlichte Formalbeleidigung. Aber „geisteskrank“ ist noch locker von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Zu deinem Rest, du hast das Urteil augenscheinlich nicht im Ansatz verstanden.

Schreibe ich doch, ich habe das Urteil nicht verstanden.
Aber Du hast Dich auch mit meinem Kernargument nicht auseinandergesetzt.

Weitere Informationen, u.a. auch der kritisierte Beschluss

herrNick, Freitag, 20.09.2019, 08:36 (vor 2293 Tagen) @ Ulrich
bearbeitet von herrNick, Freitag, 20.09.2019, 08:42

media-kanzlei-frankfurt.de/anwalt/das-langericht-berlin-und-die-zulaessige-meinungsaeusserung

Danke für den Link. Die Hintergrund-Infos lassen das Urteil umso absurder erscheinen.

Edit: wenn Frau Künast sich für die Ansichten ihrer Parteimitglieder beleidigen lassen muss - dürfen in der Konsequenz dann alle AfD Sympathisanten „Drecks-Nazi-Schweine“ genannt werden, weil Frau von Storch befürwortet hat auf ausländische Kinder zu schießen? (ob das Zitat exakt so war scheint ja auch nicht wichtig zu sein)

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TiRo, Dortmund, Freitag, 20.09.2019, 09:04 (vor 2293 Tagen) @ herrNick

Jeder AfD-Politiker (und Wähler) ist dann ab heute ein braunes Arschloch, eine Nazi-Missgeburt...
Wenn das so gewollt ist, naja...herzlichen Glückwunsch Deutschland.

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Lattenknaller, Madrid, Freitag, 20.09.2019, 09:15 (vor 2293 Tagen) @ TiRo

Jeder AfD-Politiker (und Wähler) ist dann ab heute ein braunes Arschloch, eine Nazi-Missgeburt...
Wenn das so gewollt ist, naja...herzlichen Glückwunsch Deutschland.

Es muss aber eine "Auseinandersetzung in der Sache" sein. Aber irgendeine Äußerung wird man von den meisten AFD-Politikern in der Richtung finden.

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Blarry, Essen, Freitag, 20.09.2019, 09:07 (vor 2293 Tagen) @ TiRo

Ja. Aber wieso erst "ab heute"? Versteh ich nicht.

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herrNick, Freitag, 20.09.2019, 09:18 (vor 2293 Tagen) @ Blarry

Ja. Aber wieso erst "ab heute"? Versteh ich nicht.

Na, weil es jetzt richterlich abgesegnet wurde. Ein Urteil für freie Rede quasi ...

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markus, Freitag, 20.09.2019, 09:23 (vor 2293 Tagen) @ herrNick

Ja. Aber wieso erst "ab heute"? Versteh ich nicht.


Na, weil es jetzt richterlich abgesegnet wurde. Ein Urteil für freie Rede quasi ...

Falsch. Das war bereits vor dem Landgericht Hamburg "abgesegnet" als eine AfD Politikerin als Nazi-Schlampe bezeichnet wurde.

https://openjur.de/u/962810.html

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Ulrich, Freitag, 20.09.2019, 09:57 (vor 2293 Tagen) @ markus

Ja. Aber wieso erst "ab heute"? Versteh ich nicht.


Na, weil es jetzt richterlich abgesegnet wurde. Ein Urteil für freie Rede quasi ...


Falsch. Das war bereits vor dem Landgericht Hamburg "abgesegnet" als eine AfD Politikerin als Nazi-Schlampe bezeichnet wurde.

https://openjur.de/u/962810.html

Auch da wurde es nur in einem ganz konkreten Zusammenhang "abgesegnet".

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Blarry, Essen, Freitag, 20.09.2019, 09:20 (vor 2293 Tagen) @ herrNick

Ich meine, die waren das bereits gestern, und vorgestern, und seit dem ersten Tag der Parteigründung, die meisten sogar noch länger davor. Dafür braucht es kein legitimierendes Urteil.

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BukausmTal, Wuppertal, Freitag, 20.09.2019, 08:45 (vor 2293 Tagen) @ herrNick

Wenn ich mir das Urteil durchlese, komme ich nicht aus dem Staunen und Entsetzen heraus. Die einzige Erklärung die ich habe ist, dass es sich um ein politisch motiviertes Urteil der Strafkammer des Landgerichts handelt.
Rechtstaatlichkeit kann ich in diesem verheerenden Urteil nicht erkennen.
Vielleicht ist der braune Geist ja auch in Teilern der Gerichtsbarkeit angekommen.

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MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Freitag, 20.09.2019, 09:22 (vor 2293 Tagen) @ BukausmTal

Wenn ich mir das Urteil durchlese, komme ich nicht aus dem Staunen und Entsetzen heraus. Die einzige Erklärung die ich habe ist, dass es sich um ein politisch motiviertes Urteil der Strafkammer des Landgerichts handelt.
Rechtstaatlichkeit kann ich in diesem verheerenden Urteil nicht erkennen.
Vielleicht ist der braune Geist ja auch in Teilern der Gerichtsbarkeit angekommen.

Es war übrigens die Pressekammer des LG, also sind wir im Zivilrecht. Und wenn ein in dem Bereich juristisch hervorragender Kollege wie Kollege Steinhöfel sagt, dass er die Kammer als recht gut ansieht, dann neige ich dazu, ihm zu glauben.

Ich halte das Urteil für falsch, aber es ist jetzt nicht der Untergang des Abendlandes

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Ulrich, Freitag, 20.09.2019, 09:04 (vor 2293 Tagen) @ BukausmTal

Wenn ich mir das Urteil durchlese, komme ich nicht aus dem Staunen und Entsetzen heraus. Die einzige Erklärung die ich habe ist, dass es sich um ein politisch motiviertes Urteil der Strafkammer des Landgerichts handelt.
Rechtstaatlichkeit kann ich in diesem verheerenden Urteil nicht erkennen.
Vielleicht ist der braune Geist ja auch in Teilern der Gerichtsbarkeit angekommen.

Ob explizit "brauner Geist", das weiß ich nicht. Möglich dass es da in mindestens einem Kopf der befassten Richterinnen und Richter der Begriff "Kinderschänder" aufploppte und es dann "klick" machte.

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markus, Freitag, 20.09.2019, 07:37 (vor 2293 Tagen) @ Ulrich

Danke für die Infos. Mir kommt der Urheber des ursprünglichen Beitrags viel zu gut dabei weg. Die einen sind so empört über die angeblichen Ideen der Grünen und posten grenzwertige Dinge und die anderen sind empört über die Kommentare.

Derjenige, der den ursprünglichen Beitrag verfasst und bewusst bestimmte Informationen weggelassen hat und damit den ganzen Zirkus ausgelöst hat, über den empört sich irgendwie niemand.

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Ulrich, Freitag, 20.09.2019, 08:11 (vor 2293 Tagen) @ markus

Danke für die Infos. Mir kommt der Urheber des ursprünglichen Beitrags viel zu gut dabei weg. Die einen sind so empört über die angeblichen Ideen der Grünen und posten grenzwertige Dinge und die anderen sind empört über die Kommentare.

Derjenige, der den ursprünglichen Beitrag verfasst und bewusst bestimmte Informationen weggelassen hat und damit den ganzen Zirkus ausgelöst hat, über den empört sich irgendwie niemand.

Ich würde behaupten, komplett erfundene oder wie hier stark verfälschte Meldungen sind mittlerweile in den sozialen Medien vielfach Standard. Das gilt insbesondere für Seiten, auf denen sich Rechtsradikale und Rechtspopulisten tummeln. Ich erinnere da beispielsweise an die Flut von Postings zu erfundenen Straftaten, die angeblich von Flüchtlingen begangen worden sein sollen. Dies entlässt die Beleidiger aber nicht aus ihrer strafrechtlichen Verantwortung.

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libertador, Freitag, 20.09.2019, 07:44 (vor 2293 Tagen) @ markus

Wenn ich das Urteil ernst nehmen, dann würde ich sogar dazu neigen, dass man dann dem ursprünglichen Verfasser die Verantwortung auch für Beleidigungen auferlegen müsste.

Durch denk (falschen) Kontext hat das Gericht ja die Äußerungen nicht als Beleidigungen einsortiert. Wenn man so vorgeht, dann müsste meiner Einschätzung nach derjenige, der den Kontext in verfälschender Weise bestimmt hat, die Verantwortung für die Folgen seiner Verfälschung tragen tragen.

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libertador, Freitag, 20.09.2019, 08:03 (vor 2293 Tagen) @ libertador

Naja, der argumentiert dann halt, dass ja niemand gezwungen war, beleidigende Dinge an Künast zu schreiben und dass Tausende, die seinen Beitrag gelesen hatten, das auch nicht getan hätten. Du kannst ja jemanden nicht für etwas verantwortlich machen, das ein Anderer aus freiem Willen heraus tut.

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libertador, Freitag, 20.09.2019, 09:45 (vor 2293 Tagen) @ Nolte

Ich bin der Annahme des Gerichts gefolgt, dass solche Äußerungen im Kontext legitim sein sollen.

Wenn ich es aber bedenke, finde es erstaunlich, dass das Gericht den Kontext eines inhaltlich verzerrenden Beitrags akzeptiert. Die Kommentatoren konnten ja damit rechnen, dass der Beitrag falsch ist nach normalen Maßstäben. Solche Beiträge auf Facebook sind eigentlich immer verzerrt. Damit halte ich die Äußerungen nicht durch den Kontext für gedeckt. Man kann sich ja nicht einfach gehen lassen, weil irgendwer was falsches behauptet, bei dem man damit rechnen kann, dass es falsch ist.

Ich bin aber kein Jurist und es kommt mir dann gar nicht so einfach vor.

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Elmar, Freitag, 20.09.2019, 07:13 (vor 2293 Tagen) @ Ulrich

Danke für den Link.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

RazzoRizzo, Outta Space, Donnerstag, 19.09.2019, 21:46 (vor 2294 Tagen) @ Eisen

Erklärt diese Gladbacher Leistung.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

Voegi, Porta Westfalica, Donnerstag, 19.09.2019, 21:25 (vor 2294 Tagen) @ Eisen

Offiziell vom Landgericht Berlin.

Renate Künast hatte geklagt, sie wurde auf Facebook unter anderen als „Geisteskranke“, „Drecksfotze“, „Schlampe“, „Sondermüll“, „Stück Scheiße“ oder eine, die mal „durchgef***“ werden müsse wegbeleidigt.

Laut Gericht handelt es sich dabei jedoch nicht um Beleidigungen, sondern um „zulässige Meinungsäußerungen“ oder „mit dem Stilmittel der Polemik geäußerte Kritik“, die „überspitzt, aber nicht unzulässig“ seien.

Dann ist ja jetzt alles klar. Der arme Marc-Andre ter Stegen, wenn der Uli von diesem Urteil erfährt, geht der richtig ab...

Armer Dietmar Hopp du sohn einer Hupe!

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

markus, Donnerstag, 19.09.2019, 21:00 (vor 2294 Tagen) @ Eisen

Nein, wurde nicht abgeschafft. Der Kontext ist hier entscheidend:

Darin wird eine Äußerung Künasts aus dem Mai 1986 im Berliner Abgeordnetenhaus aufgegriffen, in dem sie damals saß. Demnach redete eine grüne Fraktionskollegin zum Thema häusliche Gewalt, als ein CDU-Abgeordneter die Zwischenfrage stellte, wie sie zum Beschluss der nordrhein-westfälischen Grünen stehe, Geschlechtsverkehr mit Kindern zu entkriminalisieren. Laut Bericht rief Künast dann dazwischen: „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist.“
(...)
Vor diesem Hintergrund kam das Landgericht zu folgender Auffassung: Da sich Künasts Zwischenruf ebenfalls im sexuellen Bereich befinde und erhebliches Empörungspotenzial berge, „ist die Kammer der Ansicht, dass die Antragsstellerin als Politikerin sich auch sehr weit überzogene Kritik gefallen lassen muss“.

morgenpost.de/berlin/article227129109/Renate-Kuenast-bei-Facebook-uebel-beschimpft-Fuer-Berliner-Gericht-hinnehmbar.html

In diesem Zusammenhang (erhebliches Empörungspotenzial und gleicher Themenbereich) muss man mit einem größeren Echo leben können.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

MDomi, Donnerstag, 19.09.2019, 22:21 (vor 2294 Tagen) @ markus

Meint die vielleicht so 19j und 17j Geschichten? Ansonsten, uff.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

vatalys, Saar09, Donnerstag, 19.09.2019, 22:20 (vor 2294 Tagen) @ markus

Wow, das Zitat so alleine für sich gestellt, ist ja echt heftig...
Gibt es da noch mehr Quellen dafür?

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

Franke, Donnerstag, 19.09.2019, 21:45 (vor 2294 Tagen) @ markus

Nein, wurde nicht abgeschafft. Der Kontext ist hier entscheidend:

Darin wird eine Äußerung Künasts aus dem Mai 1986 im Berliner Abgeordnetenhaus aufgegriffen, in dem sie damals saß. Demnach redete eine grüne Fraktionskollegin zum Thema häusliche Gewalt, als ein CDU-Abgeordneter die Zwischenfrage stellte, wie sie zum Beschluss der nordrhein-westfälischen Grünen stehe, Geschlechtsverkehr mit Kindern zu entkriminalisieren. Laut Bericht rief Künast dann dazwischen: „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist.“


Eine sachliche Richtigstellung/Ergänzung. Das was beschlossen worden war, muss man nicht gut finden. Aber da war nullkommanull Beleidigung des Kollegen Abgeordneten im Spiel. Das reicht nicht mal für einen Ordnungsruf des Sitzungsleiters. Hätten sie hingegen daraufhin andere Abgeordnete als „Geisteskranke“, „Drecksfotze“, „Schlampe“, „Sondermüll“ tituliert, dann wäre aber was los gewesen!

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

markus, Donnerstag, 19.09.2019, 21:33 (vor 2294 Tagen) @ markus

Dem
www der-postillon.com/2019/09/berliner-landgericht.html
ist dann nichts hinzuzufügen.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

Eastwood, Donnerstag, 19.09.2019, 21:24 (vor 2294 Tagen) @ markus

Und in wie weit lässt sich bei diesen Beleidigungen ein Sachkern erkennen?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses Urteil Bestand hat.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

markus, Donnerstag, 19.09.2019, 21:20 (vor 2294 Tagen) @ markus

Ich als Laie versuche ja grundsätzlich, bei der Bewertung mir nicht schlüssig vorkommender Entscheidungen von Gerichten vorsichtig zu sein, aber hier mache ich mal eine Ausnahme: Das ist unfassbar behämmerter Unfug.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

BVBMenden ⌂ @, Menden (Sauerland), Donnerstag, 19.09.2019, 21:12 (vor 2294 Tagen) @ markus

Moment mal. Ich muss mit ehrabschneidenen Beleidigungen leben können, wenn ich vor über 30 Jahren mal was falsches gesagt habe? Really? Ein „echo“ nach 33 Jahren... Glückwunsch.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

Ulrich, Donnerstag, 19.09.2019, 21:40 (vor 2294 Tagen) @ BVBMenden

Moment mal. Ich muss mit ehrabschneidenen Beleidigungen leben können, wenn ich vor über 30 Jahren mal was falsches gesagt habe? Really? Ein „echo“ nach 33 Jahren... Glückwunsch.

Zudem hat Renate Künast erklärt, sie hätte den damaligen Antrag der NRW-Grünen keinesfalls gutheißen wollen, sondern lediglich die Aussage des Redners präzisiert / korrigiert. Ob das stimmt, weiß ich nicht. Aber widerlegen kann man es wohl nicht.

So etwas wie einvernehmlichen Sex von Kindern mit Erwachsenen gibt es meiner Meinung nach nicht. Auch dort wo keine physische Gewalt im Spiel ist, sind es doch psychischer Druck, das Ausnutzen des Machtgefälles zwischen Erwachsenen und Kindern, Missbrauch von Vertrauensverhältnissen, etc.

Sex von Erwachsenen mit Kindern ist Kindesmissbrauch, eines der übelsten denkbaren Verbrechen, die wohl abscheulichste Form von Vergewaltigung. Deshalb kann man auch nicht schön reden, was von Teilen der Grünen damals propagiert wurde.

Aber deshalb ist Renate Künast noch lange kein Freiwild für irgend welche durchgedrehten Rechtsradikalen. Ich kenne nur die Presseberichte, aber ich war entsetzt über das Urteil. Und ich hoffe, es hat in der Revision keinen Bestand.

Zudem bin ich mir leider sicher, es wird viele geben die das ganze als Freibrief betrachten, auf Facebook, Twitter, per Mail, per Telefon, ect. hemmungslos beleidigen und drohen zu dürfen. Und nicht immer bleibt es bei den Drohungen. Es hat z.B. Messerangriffe auf die Oberbürgermeisterin von Köln und den Bürgermeister von Altena gegeben, der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke ist vor nicht allzu langer Zeit von einem Neonazi ermordet worden. Und dieses Urteil verschärft meiner Meinung nach die Situation nochmals deutlich.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

markus, Donnerstag, 19.09.2019, 21:53 (vor 2294 Tagen) @ Ulrich

Zudem bin ich mir leider sicher, es wird viele geben die das ganze als Freibrief betrachten, auf Facebook, Twitter, per Mail, per Telefon, ect. hemmungslos beleidigen und drohen zu dürfen.

Nur müssen diese Leute dann mit den Konsequenzen leben. Das Urteil ist eben kein Freifahrtschein für alles sondern auf eine besondere Ausnahme bezogen. Zudem geht es ja noch eine Instanz weiter. Ich bin auch gespannt, was die nächste Instanz sagt. Bömermann durfte sich durch alle Instanzen hinweg allerdings auch sehr viel erlauben.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

TiRo, Dortmund, Donnerstag, 19.09.2019, 21:57 (vor 2294 Tagen) @ markus

Zudem bin ich mir leider sicher, es wird viele geben die das ganze als Freibrief betrachten, auf Facebook, Twitter, per Mail, per Telefon, ect. hemmungslos beleidigen und drohen zu dürfen.


Nur müssen diese Leute dann mit den Konsequenzen leben. Das Urteil ist eben kein Freifahrtschein für alles sondern auf eine besondere Ausnahme bezogen. Zudem geht es ja noch eine Instanz weiter. Ich bin auch gespannt, was die nächste Instanz sagt. Bömermann durfte sich durch alle Instanzen hinweg allerdings auch sehr viel erlauben.

Das verstehen die, die sich eben so dermaßen an anderen auslassen aber nicht.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

markus, Donnerstag, 19.09.2019, 22:15 (vor 2294 Tagen) @ TiRo

Zudem bin ich mir leider sicher, es wird viele geben die das ganze als Freibrief betrachten, auf Facebook, Twitter, per Mail, per Telefon, ect. hemmungslos beleidigen und drohen zu dürfen.


Nur müssen diese Leute dann mit den Konsequenzen leben. Das Urteil ist eben kein Freifahrtschein für alles sondern auf eine besondere Ausnahme bezogen. Zudem geht es ja noch eine Instanz weiter. Ich bin auch gespannt, was die nächste Instanz sagt. Bömermann durfte sich durch alle Instanzen hinweg allerdings auch sehr viel erlauben.


Das verstehen die, die sich eben so dermaßen an anderen auslassen aber nicht.

Deshalb ist es wichtig, den Kontext zu betrachten, damit man es versteht. Aber den hat der Themenersteller ja auch bewusst weggelassen und eine polemische Überschrift gewählt, damit die Empörung größer ist.

Vor dem Hintergrund, dass Teile der Grüne damals offensichtlich Kindesmissbrauch legalisieren wollten, solange keine Gewalt im Spiel ist, darf das Echo größer sein als entsprechende Äußerungen ohne einen solchen Hintergrund. Für mich nachvollziehbar. Ob die Grenzen dennoch überschritten worden sind, muss die nächste Instanz beurteilen.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

Didi, Schweiz, Freitag, 20.09.2019, 09:08 (vor 2293 Tagen) @ markus

Deshalb ist es wichtig, den Kontext zu betrachten, damit man es versteht. Aber den hat der Themenersteller ja auch bewusst weggelassen und eine polemische Überschrift gewählt, damit die Empörung größer ist.

Dazu noch irgendeine sinnfreie Verknüpfung zu Hoeness. Weiss auch nicht genau, wozu man hier Threads eröffnet ohne irgendein Interesse an einer vernünftigen Diskussion zu haben.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

TiRo, Dortmund, Freitag, 20.09.2019, 08:49 (vor 2293 Tagen) @ markus

Ich ergänze: diejenigen wissen nicht einmal, was Kontext heißt.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

BVBMenden ⌂ @, Menden (Sauerland), Freitag, 20.09.2019, 06:44 (vor 2293 Tagen) @ markus

Zudem bin ich mir leider sicher, es wird viele geben die das ganze als Freibrief betrachten, auf Facebook, Twitter, per Mail, per Telefon, ect. hemmungslos beleidigen und drohen zu dürfen.


Nur müssen diese Leute dann mit den Konsequenzen leben. Das Urteil ist eben kein Freifahrtschein für alles sondern auf eine besondere Ausnahme bezogen. Zudem geht es ja noch eine Instanz weiter. Ich bin auch gespannt, was die nächste Instanz sagt. Bömermann durfte sich durch alle Instanzen hinweg allerdings auch sehr viel erlauben.


Das verstehen die, die sich eben so dermaßen an anderen auslassen aber nicht.


Deshalb ist es wichtig, den Kontext zu betrachten, damit man es versteht. Aber den hat der Themenersteller ja auch bewusst weggelassen und eine polemische Überschrift gewählt, damit die Empörung größer ist.

Vor dem Hintergrund, dass Teile der Grüne damals offensichtlich Kindesmissbrauch legalisieren wollten, solange keine Gewalt im Spiel ist, darf das Echo größer sein als entsprechende Äußerungen ohne einen solchen Hintergrund. Für mich nachvollziehbar. Ob die Grenzen dennoch überschritten worden sind, muss die nächste Instanz beurteilen.

Noch einmal: der Kontext ist 33 Jahre alt. Das ist doch keine Reaktion mehr auf etwas gesagtes.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

markus, Freitag, 20.09.2019, 07:47 (vor 2293 Tagen) @ BVBMenden

Wenn es entscheidend sein soll, wie lange der ursprüngliche Vorfall zurückliegt und nicht wann ein Beitrag auf Facebook gepostet und von vielen gelesen wird, warum hat Künast dieses Argument dann nicht vorgebracht? In der Urteilsbegründung kommt dieses Argument nicht vor.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

markus, Freitag, 20.09.2019, 08:05 (vor 2293 Tagen) @ markus

Weil es bei einem normal denkenden Richter gar nicht notwendig gewesen sein sollte.
Die Begründung des Gerichts ist eben doch de facto ein Freifahrtschein, nicht wegen der einordnung in einen bewußt verfälschten Kontext (das hätte ein Richter mit etwas Intelligenz halt auch erkannt, so legt er (mMn mut- und böswillig) die bewußte Verfälachung auch noch gegen das Opfer aus), sondern auch die ganzen "sind haarscharf an der Grenze" Vormulierungen zeigen doch eindeutig, dass dieses Urteil ein politisches Statement sein soll.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

Ulrich, Freitag, 20.09.2019, 06:51 (vor 2293 Tagen) @ BVBMenden

Zudem bin ich mir leider sicher, es wird viele geben die das ganze als Freibrief betrachten, auf Facebook, Twitter, per Mail, per Telefon, ect. hemmungslos beleidigen und drohen zu dürfen.


Nur müssen diese Leute dann mit den Konsequenzen leben. Das Urteil ist eben kein Freifahrtschein für alles sondern auf eine besondere Ausnahme bezogen. Zudem geht es ja noch eine Instanz weiter. Ich bin auch gespannt, was die nächste Instanz sagt. Bömermann durfte sich durch alle Instanzen hinweg allerdings auch sehr viel erlauben.


Das verstehen die, die sich eben so dermaßen an anderen auslassen aber nicht.


Deshalb ist es wichtig, den Kontext zu betrachten, damit man es versteht. Aber den hat der Themenersteller ja auch bewusst weggelassen und eine polemische Überschrift gewählt, damit die Empörung größer ist.

Vor dem Hintergrund, dass Teile der Grüne damals offensichtlich Kindesmissbrauch legalisieren wollten, solange keine Gewalt im Spiel ist, darf das Echo größer sein als entsprechende Äußerungen ohne einen solchen Hintergrund. Für mich nachvollziehbar. Ob die Grenzen dennoch überschritten worden sind, muss die nächste Instanz beurteilen.


Noch einmal: der Kontext ist 33 Jahre alt. Das ist doch keine Reaktion mehr auf etwas gesagtes.

Und zudem gehörte Renate Künast wohl auch damals nicht zu den "Teile(n) der Grünen", die das wollten. Schon damals wäre der Vorwurf falsch gewesen.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

bobschulz, MS, Donnerstag, 19.09.2019, 22:26 (vor 2294 Tagen) @ markus

Zudem bin ich mir leider sicher, es wird viele geben die das ganze als Freibrief betrachten, auf Facebook, Twitter, per Mail, per Telefon, ect. hemmungslos beleidigen und drohen zu dürfen.


Nur müssen diese Leute dann mit den Konsequenzen leben. Das Urteil ist eben kein Freifahrtschein für alles sondern auf eine besondere Ausnahme bezogen. Zudem geht es ja noch eine Instanz weiter. Ich bin auch gespannt, was die nächste Instanz sagt. Bömermann durfte sich durch alle Instanzen hinweg allerdings auch sehr viel erlauben.


Das verstehen die, die sich eben so dermaßen an anderen auslassen aber nicht.


Deshalb ist es wichtig, den Kontext zu betrachten, damit man es versteht. Aber den hat der Themenersteller ja auch bewusst weggelassen und eine polemische Überschrift gewählt, damit die Empörung größer ist.

Vor dem Hintergrund, dass Teile der Grüne damals offensichtlich Kindesmissbrauch legalisieren wollten, solange keine Gewalt im Spiel ist, darf das Echo größer sein als entsprechende Äußerungen ohne einen solchen Hintergrund. Für mich nachvollziehbar. Ob die Grenzen dennoch überschritten worden sind, muss die nächste Instanz beurteilen.

"Damals" ist aber wohl der wichtige Teil! Und "Teile der Grünen" zu denen Renate Künast wohl nicht zählte. Ich denke damals wird es auch und zurecht Reaktionen gegeben haben. Und ob Frau Künast als damals ja auch noch im geteilten Deutschland WestBerliner Grüne für einen Antrag der NRW-Grünen, dessen Inhalt sie wohl nur für den CDU-Kollegen ergänzend eingegrenzt hat, so beleidigt werden darf...
Und ich kann jemanden aus der heutigen CDU auch nicht heute noch die Ansichten von FJS aus der CSU (quasi andere Landesgruppe der Union) vorwerfen, wenn ich ernst genommen werden will, die er evtl. damals mal erwähnt hat oder für einen Kollegen der anderen Parteien eingrenzte/ konkretisierte.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

Wickiborusse, Dortmund, Donnerstag, 19.09.2019, 23:59 (vor 2294 Tagen) @ bobschulz

Relativierung und whataboutism ole.....

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

Ulrich, Freitag, 20.09.2019, 05:09 (vor 2294 Tagen) @ Wickiborusse

Relativierung und whataboutism ole.....

Entweder hast Du die Berichte zu dem Rechtsstreit nicht gelesen, nicht verstanden oder Du wirst hier absichtlich mit Dreck.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

markus, Donnerstag, 19.09.2019, 22:53 (vor 2294 Tagen) @ bobschulz

Diese zusätzlichen Infos waren aber wohl nicht Gegenstand des Beitrags. Wenn ich nur das lese, was gepostet wurde (und was die Medien zitieren), bin ich auch erstmal entsetzt. Eine Reaktion darauf wird dann wohl kaum Informationen berücksichtigen, die nicht mitgeteilt worden sind.

Derjenige, der das gepostet hat, wird die weiteren Informationen bewusst weggelassen haben, um genau diese Reaktionen zu provozieren und für maximale Empörung zu sorgen. Genauso hat ja auch der Themenersteller bewusst Hintergrundinformationen der Gerichtsentscheidung weggelassen und eine polemische Überschrift gewählt, um ebenso für maximale Empörung zu sorgen, nur umgekehrt.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

Bone02943, Weißwasser, Donnerstag, 19.09.2019, 23:46 (vor 2294 Tagen) @ markus

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, so hieß es doch mal.
Nur weil Informationen fehlen, sollte es doch niemandem das Recht geben, so extrem beleidigend zu werden. Was über die Grünen so alles erfunden wird ist eh schon lächerlich genug, hier aber wurden m.M.n. die Grenzen doch deutlich überschritten.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Donnerstag, 19.09.2019, 21:41 (vor 2294 Tagen) @ Ulrich

Berufung, war ne Zivilkammer. Daher keine Revision.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

Ulrich, Donnerstag, 19.09.2019, 22:14 (vor 2294 Tagen) @ MarcBVB

Berufung, war ne Zivilkammer. Daher keine Revision.

Ok, danke für den Hinweis, Du hast recht.

Welche Kammer war das eigentlich? Medienkammer beim LG Berlin?

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Freitag, 20.09.2019, 00:02 (vor 2294 Tagen) @ Ulrich

Berufung, war ne Zivilkammer. Daher keine Revision.


Ok, danke für den Hinweis, Du hast recht.

Welche Kammer war das eigentlich? Medienkammer beim LG Berlin?

Ja. Das Urteil im Volltext ist wirklich harter Tobak - und es wird sicherlich nicht bestehen bleiben

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

markus, Donnerstag, 19.09.2019, 21:25 (vor 2294 Tagen) @ BVBMenden

Der zweite Weltkrieg ist auch schon über 70 Jahre her. Nur weil etwas schon sehr lange her ist, wird es nicht weniger schlimm. Hier dürfte zudem auch eine Rolle gespielt haben, dass diese Aussage für viele Leute neu ist. Mir war das auch nicht bekannt.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

markus, Donnerstag, 19.09.2019, 21:36 (vor 2294 Tagen) @ markus

Wie ist das dann eigentlich, wenn man diese Argumentation auf andere Themen überträgt? Wenn du beispielsweise argumentierst, dass du aktive Sterbehilfe unter bestimmte Umständen befürwortest, darf ich dann öffentlich den Wunsch aussprechen, dass dich doch bitte jemand ermorden möge? Und wenn ein jüdischer Mensch eine Parallele zwischen aktuellen politischen Entwicklungen und dem Nationalsozialismus zieht, darf ich ihm dann eine neue Shoa an den Hals wünschen?

Ich hoffe, es wird klar: Künast hat eine kontroverse politische Äußerung zu einem mit Sexualität in Verbindung stehenden Thema getätigt. Und das wird nun als Begründung herangezogen, dass man sie sexistisch beleidigen dürfe. Das ist so unfassbar absurd.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

Ulrich, Donnerstag, 19.09.2019, 21:42 (vor 2294 Tagen) @ Nolte

Ich hoffe, es wird klar: Künast hat eine kontroverse politische Äußerung zu einem mit Sexualität in Verbindung stehenden Thema getätigt. Und das wird nun als Begründung herangezogen, dass man sie sexistisch beleidigen dürfe. Das ist so unfassbar absurd.

Es ist ja nicht einmal belegt, dass sie die ihr unterstellte Position tatsächlich vertreten hat. Sie bestreitet das, und das Gegenteil ist wohl nicht belegbar.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

Eisen, DO, Donnerstag, 19.09.2019, 21:38 (vor 2294 Tagen) @ Nolte

Künast Zwischenruf war eigentlich nur die Vervollständigung eines unvollständig von dem CDU Abgeordneten wiedergegebenem Zitats aus dem Antrag der Grünen in NRW.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

BVBMenden ⌂ @, Menden (Sauerland), Donnerstag, 19.09.2019, 21:28 (vor 2294 Tagen) @ markus

Der zweite Weltkrieg ist auch schon über 70 Jahre her. Nur weil etwas schon sehr lange her ist, wird es nicht weniger schlimm. Hier dürfte zudem auch eine Rolle gespielt haben, dass diese Aussage für viele Leute neu ist. Mir war das auch nicht bekannt.

Whataboutism. Ich mache es mal klarer: Wenn du mich mit einem Messer verletzt, habe ich nicht 33 Jahre später das Recht dich zu erschiessen nur weil ich das damals schon ziemlich kacke fand...

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

markus, Donnerstag, 19.09.2019, 21:31 (vor 2294 Tagen) @ BVBMenden

Whataboutism. Ich mache es mal klarer: Wenn du mich mit einem Messer verletzt, habe ich nicht 33 Jahre später das Recht dich zu erschiessen nur weil ich das damals schon ziemlich kacke fand...

Das Recht hast du auch nicht unmittelbar nach der Verletzung. Aber kacke finden darfst du das auch nach 33 Jahren noch.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

BVBMenden ⌂ @, Menden (Sauerland), Freitag, 20.09.2019, 08:07 (vor 2293 Tagen) @ markus

Whataboutism. Ich mache es mal klarer: Wenn du mich mit einem Messer verletzt, habe ich nicht 33 Jahre später das Recht dich zu erschiessen nur weil ich das damals schon ziemlich kacke fand...


Das Recht hast du auch nicht unmittelbar nach der Verletzung. Aber kacke finden darfst du das auch nach 33 Jahren noch.

Jetzt hast du es doch. Man darf es kacke finden und sagen: „das war kacke von Dir.“ Man darf aber nicht mit ähnlichen Mitteln zurückschlagen. Auge um Auge, Zahn um Zahn - das war altes Testament.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

BVBMenden, Freitag, 20.09.2019, 08:12 (vor 2293 Tagen) @ BVBMenden

"mit ähnlichen Mitteln zurückschlagen"? Wo sind denn üble Beleidigungen, sexistische Kommentare und Vergewaltigungswünsche auch nur ansatzweise vergleichbar mit einer sachlichen Aussage?

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

BVBMenden ⌂ @, Menden (Sauerland), Freitag, 20.09.2019, 08:14 (vor 2293 Tagen) @ Nolte

"mit ähnlichen Mitteln zurückschlagen"? Wo sind denn üble Beleidigungen, sexistische Kommentare und Vergewaltigungswünsche auch nur ansatzweise vergleichbar mit einer sachlichen Aussage?

Ich bezog das eigentlich auf mein Beispiel. Die Argumentation des Users markus empfinde ich als mindestens mutig.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

BVBMenden, Freitag, 20.09.2019, 08:16 (vor 2293 Tagen) @ BVBMenden

Ah ok, sorry. Bin noch nicht ganz wach. Weitermachen^^

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

Eisen, DO, Donnerstag, 19.09.2019, 21:18 (vor 2294 Tagen) @ BVBMenden

Ich verstehe nicht, wie ihr seltsamer Zwischenruf diese schlimmsten Beleidigungen rechtfertigen soll. Ich mag die Künast nicht, aber dann können wir es auch sein lassen mit dem STGB.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

Foreveralone, Dortmund, Freitag, 20.09.2019, 01:24 (vor 2294 Tagen) @ Eisen

Ich verstehe nicht, wie ihr seltsamer Zwischenruf diese schlimmsten Beleidigungen rechtfertigen soll. Ich mag die Künast nicht, aber dann können wir es auch sein lassen mit dem STGB.

Ich weiß nicht, in den USA geht das auch. Halte von vielen Gesetzen dortnix, aber damit könnte ich leben.
Gibt imo wesentlich wichtigeres als das man dafür gleich das STGB in Frage stellen müsste.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

Ulrich, Freitag, 20.09.2019, 05:45 (vor 2294 Tagen) @ Foreveralone

Ich verstehe nicht, wie ihr seltsamer Zwischenruf diese schlimmsten Beleidigungen rechtfertigen soll. Ich mag die Künast nicht, aber dann können wir es auch sein lassen mit dem STGB.


Ich weiß nicht, in den USA geht das auch. Halte von vielen Gesetzen dortnix, aber damit könnte ich leben.
Gibt imo wesentlich wichtigeres als das man dafür gleich das STGB in Frage stellen müsste.

Ind den USA dürften Gruppen wie die Inkarnationen des Ku-Klux-Klan ungestraft hetzten und zu schwersten Straftaten aufrufen - passieren dann tatsächlich Morde, etc. verklagt man die Hetzer auf Schadensersatz und treibt die Gruppen so in die Pleite.

Das ist nichts, was man in Deutschland anstreben sollte.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

Alones, Donnerstag, 19.09.2019, 20:28 (vor 2294 Tagen) @ Eisen

Bei den ganzen Beleidigungen in den sozialen Netzwerken frage ich mich allerdings schon, wie man die Strafen hätte vollstrecken sollen. Nicht, dass ich das gut finde, aber das lässt sich doch allein schon aus personellen Gründen nicht bewerkstelligen.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

Fluegelflitzer, Göttingen, Donnerstag, 19.09.2019, 21:52 (vor 2294 Tagen) @ Alones

Bei den ganzen Beleidigungen in den sozialen Netzwerken frage ich mich allerdings schon, wie man die Strafen hätte vollstrecken sollen. Nicht, dass ich das gut finde, aber das lässt sich doch allein schon aus personellen Gründen nicht bewerkstelligen.

Viele von diesen Trotteln posten doch unter ihrem richtigen Namen in sozialen Netzwerken, noch mit gut identifizierbarem Bild dabei. Ich habe selber 1-2 Leute in meiner "Freundes"liste, die regelmäßig kein Problem damit zu haben scheinen, strafrechtlich relevante Beleidigungen rauszuhauen. Namen angucken, Foto vergleichen und direkt bei dem- derjenigen vorbeischauen und Strafanzeige vorbeibringen.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

Foreveralone, Dortmund, Freitag, 20.09.2019, 01:43 (vor 2294 Tagen) @ Fluegelflitzer

Bei den ganzen Beleidigungen in den sozialen Netzwerken frage ich mich allerdings schon, wie man die Strafen hätte vollstrecken sollen. Nicht, dass ich das gut finde, aber das lässt sich doch allein schon aus personellen Gründen nicht bewerkstelligen.


Viele von diesen Trotteln posten doch unter ihrem richtigen Namen in sozialen Netzwerken, noch mit gut identifizierbarem Bild dabei. Ich habe selber 1-2 Leute in meiner "Freundes"liste, die regelmäßig kein Problem damit zu haben scheinen, strafrechtlich relevante Beleidigungen rauszuhauen. Namen angucken, Foto vergleichen und direkt bei dem- derjenigen vorbeischauen und Strafanzeige vorbeibringen.

Bitte mehr von diesen Blockwarten.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

BVBMenden ⌂ @, Menden (Sauerland), Freitag, 20.09.2019, 08:17 (vor 2293 Tagen) @ Foreveralone

Bei den ganzen Beleidigungen in den sozialen Netzwerken frage ich mich allerdings schon, wie man die Strafen hätte vollstrecken sollen. Nicht, dass ich das gut finde, aber das lässt sich doch allein schon aus personellen Gründen nicht bewerkstelligen.


Viele von diesen Trotteln posten doch unter ihrem richtigen Namen in sozialen Netzwerken, noch mit gut identifizierbarem Bild dabei. Ich habe selber 1-2 Leute in meiner "Freundes"liste, die regelmäßig kein Problem damit zu haben scheinen, strafrechtlich relevante Beleidigungen rauszuhauen. Namen angucken, Foto vergleichen und direkt bei dem- derjenigen vorbeischauen und Strafanzeige vorbeibringen.


Bitte mehr von diesen Blockwarten.

Genau. Man ist Blockwart wenn man strafrechtlich relevante Dinge hilft aufzuklären...

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

Ulrich, Freitag, 20.09.2019, 08:30 (vor 2293 Tagen) @ BVBMenden

Bei den ganzen Beleidigungen in den sozialen Netzwerken frage ich mich allerdings schon, wie man die Strafen hätte vollstrecken sollen. Nicht, dass ich das gut finde, aber das lässt sich doch allein schon aus personellen Gründen nicht bewerkstelligen.


Viele von diesen Trotteln posten doch unter ihrem richtigen Namen in sozialen Netzwerken, noch mit gut identifizierbarem Bild dabei. Ich habe selber 1-2 Leute in meiner "Freundes"liste, die regelmäßig kein Problem damit zu haben scheinen, strafrechtlich relevante Beleidigungen rauszuhauen. Namen angucken, Foto vergleichen und direkt bei dem- derjenigen vorbeischauen und Strafanzeige vorbeibringen.


Bitte mehr von diesen Blockwarten.


Genau. Man ist Blockwart wenn man strafrechtlich relevante Dinge hilft aufzuklären...

Es sei denn, es geht um eine Straftat, bei der dein Vorredner das Opfer ist .....

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

Foreveralone, Dortmund, Sonntag, 22.09.2019, 08:49 (vor 2291 Tagen) @ Ulrich

Bei den ganzen Beleidigungen in den sozialen Netzwerken frage ich mich allerdings schon, wie man die Strafen hätte vollstrecken sollen. Nicht, dass ich das gut finde, aber das lässt sich doch allein schon aus personellen Gründen nicht bewerkstelligen.


Viele von diesen Trotteln posten doch unter ihrem richtigen Namen in sozialen Netzwerken, noch mit gut identifizierbarem Bild dabei. Ich habe selber 1-2 Leute in meiner "Freundes"liste, die regelmäßig kein Problem damit zu haben scheinen, strafrechtlich relevante Beleidigungen rauszuhauen. Namen angucken, Foto vergleichen und direkt bei dem- derjenigen vorbeischauen und Strafanzeige vorbeibringen.


Bitte mehr von diesen Blockwarten.


Genau. Man ist Blockwart wenn man strafrechtlich relevante Dinge hilft aufzuklären...


Es sei denn, es geht um eine Straftat, bei der dein Vorredner das Opfer ist .....

Es geht mir nicht um üble politische und rassistische Hetze, sondern irgendwelche dumpfen unpersönlichen Allgemein-Beleidigungen. Dafür gibt es Moderatoren und Admins, die das löschen.

Sollte mich jemand auf FB z.B einen Hurensohn nennen oder mir den virtuellen Mittelfinder zeigen, dann benötige ich dafür niemanden der das aus Langeweile zur Staatsanwaltschaft trägt. Nein, Danke.
Wird aber auch garnicht dazu kommen, weil ich auf diesen Plattformen nichts öffentlich schreibe.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

Elmar, Donnerstag, 19.09.2019, 21:26 (vor 2294 Tagen) @ Alones

Ich kann es nicht vollstrecken, also streiche ich den Straftatbestand. Makes Sense.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

bobschulz, MS, Donnerstag, 19.09.2019, 20:25 (vor 2294 Tagen) @ Eisen

Wobei Ingo Appelt immer noch am widerwärtigsten beleidigt hat:
"Du bist ein Hoeneß" :-)

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

Blarry, Essen, Donnerstag, 19.09.2019, 20:20 (vor 2294 Tagen) @ Eisen

Bin gespannt wie viele Trolle am Sonntag in Frankfurt mit dem Urteil im Hinterkopf den örtlichen Wachhabenden mit dem Stilmittel der Polemik geäußerte "Kritik" entgegen bringen und sich kurz darauf wundern, warum ihre Augen so tränen und wieso gerade sie grün und blau gegummiknüppelt werden.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

Foreveralone, Dortmund, Freitag, 20.09.2019, 01:36 (vor 2294 Tagen) @ Blarry

Bin gespannt wie viele Trolle am Sonntag in Frankfurt mit dem Urteil im Hinterkopf den örtlichen Wachhabenden mit dem Stilmittel der Polemik geäußerte "Kritik" entgegen bringen und sich kurz darauf wundern, warum ihre Augen so tränen und wieso gerade sie grün und blau gegummiknüppelt werden.

Da hat der Internet-Blärchen ja zum Glück an seinem Rechner in der guten Stube nix an körperlichen Reaktionen sowieso Woche für Woche nix zu befürchten, wenn er mal wieder seinen Lebensfrust ganz edgy in Worte verpackt.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

Fluegelflitzer, Göttingen, Donnerstag, 19.09.2019, 21:53 (vor 2294 Tagen) @ Blarry

Bin gespannt wie viele Trolle am Sonntag in Frankfurt mit dem Urteil im Hinterkopf den örtlichen Wachhabenden mit dem Stilmittel der Polemik geäußerte "Kritik" entgegen bringen und sich kurz darauf wundern, warum ihre Augen so tränen und wieso gerade sie grün und blau gegummiknüppelt werden.

Können dann ja in die Revision gehen.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

Smeller, Dortmund, Donnerstag, 19.09.2019, 22:23 (vor 2294 Tagen) @ Fluegelflitzer

Dann wird sicher Videomaterial verloren gehen oder falsche Kennungen verteilt worden sein.

Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft

Hatebreed, Donnerstag, 19.09.2019, 20:20 (vor 2294 Tagen) @ Eisen

Unfassbar. Aber es wird Revision eingelegt.

Dann ist ja jetzt alles klar. Der arme Marc-Andre ter Stegen, wenn der Uli von diesem Urteil erfährt, geht der richtig ab...

Schlimmer trifft es wohl eher Frauen allgemein...

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