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Waren sie quasi verlobt? ;-) (Fußball und Sport allgemein)

Franke, Sonntag, 30.06.2019, 02:14 (vor 2370 Tagen) @ Ulrich

"§ 1298 Ersatzpflicht bei Rücktritt
(1) Tritt ein Verlobter von dem Verlöbnis zurück, so hat er dem anderen Verlobten und dessen Eltern sowie dritten Personen, welche anstelle der Eltern gehandelt haben, den Schaden zu ersetzen, der daraus entstanden ist, dass sie in Erwartung der Ehe Aufwendungen gemacht haben oder Verbindlichkeiten eingegangen sind."


Gilt auch: "Einem anderen möglichem Sponsor abgesagt oder bestehende Verbindung nicht verlängert"?


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