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VAR bei Tatsachenentscheidung (Spieltage)

HoschUn, Ort, Dienstag, 18.06.2019, 14:49 (vor 2384 Tagen) @ Rupo

Weil die Spielfortsetzung eine Tatsachenentscheidung endgültig besiegelt und eine Tatsachenentscheidung kann nicht rückgängig gemacht werden.

Das Argument kann ich aber auch so bei der Wiederholung des Elfmeter bringen. Der Schiedsrichter hatte bei dem gehaltenen Elfmeter von Jamaika auf Eckball Italien entschieden, Tatsachenentscheidung. Der VAR gibt dann das Kommando, dass der Torwart nicht mit einem der beiden Füße beim Schuss auf der Linie stand. Schiedsrichter schaut es sich an, gelbe Karte und Wiederholung Elfmeter. Der gegebene Eckball für Italien ist hinfällig.

Nein, die Tatsachenentscheidung wird erst zur feststehenden Tatsache mit der Spielfortsetzung. Oder wurde der Eckball für Italien ausgeführt und dann erst der Elfmeter wiederholt? Das wäre dann eine zurückgenommene Tatsachenentscheidung. Der Pfiff eines Schiedsrichters oder der Wink eines Assistenten ist erstmal nur eine Meinungsäußerung, die noch zurückgenommen oder geändert werden kann, bis das Spiel wieder fortgesetzt wird. Genau das gleiche System wie früher.


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