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Energieversorger BEV insolvent (Sonstiges)

ahw79, Osnabrück, Donnerstag, 31.01.2019, 13:44 (vor 2738 Tagen) @ Elmar

Der örtliche Grundversorger kann die Abschläge nicht bestimmen, wenn man dort nicht Kunde ist. Ich gehe davon aus, dass oben der örtliche Netzbetreiber gemeint ist. Dieser kann tatsächlich aufgrund der historischen Verbräuche auf dem Zähler die Angaben des Kunden "übersteuern".


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