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Textmarker, Ort, Freitag, 28.12.2018, 15:32 (vor 2555 Tagen) @ Raducanu

Nur weil etwas nicht vom StGB erfasst wird, bedeutet das keinen allumfassenden Freifahrtschein. Bin mir sicher, dass man im Schulrecht/Disziplinargesetzen schnell eine entsprechende Generalklausel findet, die die Schülerschaft erstmal zu einem "Du kannst nach Hause gehen" verleiten könnte.


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