schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

Keine vorgezogene Mitgliederversammlung bei 96 (Fußball allgemein)

Ulrich, Dienstag, 04.12.2018, 17:15 (vor 1970 Tagen) @ Sascha

Kicker.de

Pro Verein 1896 meint dazu:
Die Antragssteller haben bereits Kontakt zu Ihrem juristischen Beistand aufgenommen und werden in Kürze alle notwendigen Schritte einleiten, damit dem Wunsch der Mitglieder entsprechend die außerordentliche Mitgliederversammlung stattfinden kann. Grundlage hierfür sind § 12 Nr. 2. b) der Vereinssatzung und § 37 BGB, nach denen die außerordentliche Mitgliederversammlung bei Erreichen des notwendigen Quorums durchgeführt werden muss. Der Vorstand verstößt somit zum wiederholten Male gegen die Satzung des Vereins und geltendes Recht.

Gruselig, was da passiert.


Puh. In der Sache bin ich voll bei "Pro Verein 1896" und völlig contra Kind. Die Bewertung dieses Sachverhalts finde ich aber schwierig, weil es eine rein rechtliche Bewertung ist und, so wie im Text erwähnt wird, auch die Kindseite ein Rechtsgutachten für diese Ablehnung erstellt hat.

Letztlich wird diese Frage wohl vor Gericht geklärt werden.

Wer ist dafür eigentlich zuständig? Das Amtsgericht bei dem der e.V. eingetragen ist?


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1233934 Einträge in 13687 Threads, 13784 registrierte Benutzer Forumszeit: 26.04.2024, 16:34
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln