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vll. "passend" dazu (BVB)

Matze0989, Schwoabäländle, Dienstag, 27.11.2018, 18:47 (vor 2729 Tagen) @ tommy30

Berufung ist in Deutschland in solchen Verfahren nicht möglich, da gibt es nur noch das Rechtsmittel der Revision. Berufung kann man im Strafrecht nur gegen Urteile in Verfahren vor dem Amtsgericht einlegen.


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