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Es wird mit zweierlei Maß gemessen (BVB)

Lexy, Münster, Freitag, 02.11.2018, 19:08 (vor 2840 Tagen) @ Fisheye

Du zum Glück auch nicht, sondern das Bundesverfassungsgericht. Und die sagen, dass Schmähkritik - sprich das bloße Verächtlichmachen einer Person - nicht von der Meinungsfreiheit geschützt ist. Jedenfalls diese Wertung hat der DFB vorliegend wohl nicht verkannt...


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