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Auch wenn es nervt: (BVB)

holgernova, im schwarzgelben Ruhrpott, Mittwoch, 31.10.2018, 12:24 (vor 2765 Tagen) @ ener

Das ist falsch was du schreibst.

Das Zuenden von nicht genehmigter pyrotechnik ist keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Eventuell kann es eine Straftat sein, wenn diese Pyrotechnik in diesem Land nicht erlaubt sein wuerde. Dies erkennt man aber ganz und gar nicht, somit muss die Polizei von einer Ordnungswidrigkeit ausgehen. Nur weil derjenige, der das Hausrecht hat, es verbietet, ist es noch lange keine Straftat.

Ich habe das jetzt schon öfter hier gelesen und kenne nur diese Informationen:

§40 (1) Nr.3 SprengG

Von daher würde ich als Nicht-Jurist von einer Straftat ausgehen?!


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