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Neu auf schwatzgelb.de: Der BVB und die neue Datenschutz-Grundverordnung (BVB)

Redaktion schwatzgelb.de ⌂ @, Dortmund, Mittwoch, 24.10.2018, 06:48 (vor 2774 Tagen)

Helle Aufregung letzte Woche zum Thema Datenschutz. Im Kern ging es um die Frage, ob Namensangaben auf Haustürklingeln gemäß DSGVO noch erlaubt sind. Für uns Grund genug, auch mal beim BVB im Detail nachzuhaken. Die ersten Auswirkungen wird man bereits zum Heimspiel gegen Madrid spüren.


Zum Artikel ...

Tags:
schwatzgelb.de, Artikel

Ob Uli Hoeneß...

Ingo, Europa, Mittwoch, 24.10.2018, 15:09 (vor 2773 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

... mit seiner expliziten Kritik (Scheissdreck) an Juan Bernat (Klarnamennennung) von Paris Saint Germain (lokale Verortung) schon gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen hat und zurück in den Knast muss?

Ob Uli Hoeneß...

babbatundee, Lüdenscheid und Umland, Mittwoch, 24.10.2018, 19:33 (vor 2773 Tagen) @ Ingo

Er wollte eigentlich „Mist“ sagen.

Ob Uli Hoeneß...

Voegi, Porta Westfalica, Mittwoch, 24.10.2018, 16:00 (vor 2773 Tagen) @ Ingo

... mit seiner expliziten Kritik (Scheissdreck) an Juan Bernat (Klarnamennennung) von Paris Saint Germain (lokale Verortung) schon gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen hat und zurück in den Knast muss?

Naja.... drei NTV Journalisten hat er ja auch namentlich genannt :) ich denke mal, da kann man schon von mehrfachen Vorsatz sprechen...

Ob Uli Hoeneß...

emjay, Mittwoch, 24.10.2018, 17:53 (vor 2773 Tagen) @ Voegi

... mit seiner expliziten Kritik (Scheissdreck) an Juan Bernat (Klarnamennennung) von Paris Saint Germain (lokale Verortung) schon gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen hat und zurück in den Knast muss?


Naja.... drei NTV Journalisten hat er ja auch namentlich genannt :) ich denke mal, da kann man schon von mehrfachen Vorsatz sprechen...

Die drei Namen hatte er doch nicht parat wenn ich mich recht erinnere. Namentlich wurden Köhler und Fall angegriffen.

ob die Sesselpupser in Brüssel wussten was sie tun?

, Mittwoch, 24.10.2018, 12:16 (vor 2773 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

.. die EU - DSGVO treibt querbeet seltsamste Blüten.
Unser Zeitungsausträger z.B. muss nach Erhalt einer neuen Kundenliste, diese unverzüglich - wahrscheinlich direkt nach auswendig lernen - rückstandslos entsorgen.
Bei nicht Einhalten der Vorschrift droht ihm ein Bussgeld in 4-stelliger Höhe!!??

Da er mit der Liste normalerweise immer eine zeitlang arbeitet, hat er jetzt die berühmte A-Karte.

Seinen Job hat er gekündigt und wir haben seit kurzem keine Tageszeitung mehr:-)

Leider ist das keine Satire.


Bernd

ob die Sesselpupser in Brüssel wussten was sie tun?

simie, Krefeld, Mittwoch, 24.10.2018, 17:16 (vor 2773 Tagen) @ Bernhardt

.. die EU - DSGVO treibt querbeet seltsamste Blüten.
Unser Zeitungsausträger z.B. muss nach Erhalt einer neuen Kundenliste, diese unverzüglich - wahrscheinlich direkt nach auswendig lernen - rückstandslos entsorgen.

Und wieso? Solange noch ein Vertragsverhältnis besteht, ist es Firmen durchaus erlaubt, die Namen und Adressen der Zeitungsempfänger auf Listen zu notieren. Und auch mit diesen Listen zu arbeiten. Erst wenn dann das Zeitungsabo gekündigt wird, sollte die Firma die Daten dann streichen.
Dein Beispiel klingt eher danach, dass die Firma die Verordnung nicht verstanden hat.

ob die Sesselpupser in Brüssel wussten was sie tun?

markus, Mittwoch, 24.10.2018, 17:45 (vor 2773 Tagen) @ simie

.. die EU - DSGVO treibt querbeet seltsamste Blüten.
Unser Zeitungsausträger z.B. muss nach Erhalt einer neuen Kundenliste, diese unverzüglich - wahrscheinlich direkt nach auswendig lernen - rückstandslos entsorgen.


Und wieso? Solange noch ein Vertragsverhältnis besteht, ist es Firmen durchaus erlaubt, die Namen und Adressen der Zeitungsempfänger auf Listen zu notieren. Und auch mit diesen Listen zu arbeiten. Erst wenn dann das Zeitungsabo gekündigt wird, sollte die Firma die Daten dann streichen.
Dein Beispiel klingt eher danach, dass die Firma die Verordnung nicht verstanden hat.

Nein. Eine solche Liste ist nur dann erlaubt, wenn es einen legitimen Zweck gibt und die Datenerhebung/Verarbeitung erforderlich ist um den Zweck zu erreichen. Das ganze nennt mal Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und das gab es auch vor der neuen DSGVO schon.

Wenn der Zeitungsausträger die Kundenadressen auswendig kennt (das war ja das Beispiel), entfällt die Erforderlichkeit. Dann ist eine solche Liste unzulässig.

ob die Sesselpupser in Brüssel wussten was sie tun?

simie, Krefeld, Donnerstag, 25.10.2018, 13:48 (vor 2772 Tagen) @ markus

Eben. Der legitime Zweck ist nun mal die Zustellung der Zeitung. Natürlich muss die Firma wisssen, wohin die Zeitung zu liefern ist.

ob die Sesselpupser in Brüssel wussten was sie tun?

Blarry, Essen, Mittwoch, 24.10.2018, 18:24 (vor 2773 Tagen) @ markus

Zum Glück ist Zeitungszusteller ein Job, der grundsätzlich fürs ganze Leben ausgeübt wird, niemals neue Reviere oder neue Abonnenten bringt und in dem man auch niemals Urlaub hat, während dessen das eigene Revier von einer Vertretung übernommen wird.
Traumhaft foxnewsig konstruiertes "Beispiel".

ob die Sesselpupser in Brüssel wussten was sie tun?

markus, Mittwoch, 24.10.2018, 18:36 (vor 2773 Tagen) @ Blarry

Zum Glück ist Zeitungszusteller ein Job, der grundsätzlich fürs ganze Leben ausgeübt wird, niemals neue Reviere oder neue Abonnenten bringt und in dem man auch niemals Urlaub hat, während dessen das eigene Revier von einer Vertretung übernommen wird.
Traumhaft foxnewsig konstruiertes "Beispiel".

Das sind andere Sachverhalte. Die Vertretung kennt das Revier wahrscheinlich nicht auswendig und benötigt deshalb die Liste. Wie soll er sonst die Zeitungen zustellen? Die Erforderlichkeit ist klar gegeben. Bei neuen Abonnenten ist das führen einer solchen eingeschränkten Liste zumindest vorübergehend ebenso erforderlich.

In dem Beispiel ging es darum, dass ein Zeitungszusteller sein Bezirk und alle Kunden auswendig kennt. In diesem Fall mangelt es an der Erforderlichkeit. Einfach nur aus Spaß Daten erheben und verarbeiten ist unzulässig.

ob die Sesselpupser in Brüssel wussten was sie tun?

Zoon, Mittwoch, 24.10.2018, 18:42 (vor 2773 Tagen) @ markus

In dem Beispiel ging es darum, dass ein Zeitungszusteller sein Bezirk und alle Kunden auswendig kennt. In diesem Fall mangelt es an der Erforderlichkeit. Einfach nur aus Spaß Daten erheben und verarbeiten ist unzulässig.

Gleichwohl ist auch in diesen Fällen eine Liste erforderlich, weil das Gedächtnis trügerisch sein kann und die Liste zum Vergewissern benötigt wird.

ob die Sesselpupser in Brüssel wussten was sie tun?

markus, Mittwoch, 24.10.2018, 18:52 (vor 2773 Tagen) @ Zoon

Gleichwohl ist auch in diesen Fällen eine Liste erforderlich, weil das Gedächtnis trügerisch sein kann und die Liste zum Vergewissern benötigt wird.

In diesem Fall kennt der Zeitungszusteller sein Gebiet offensichtlich nicht auswendig.

ob die Sesselpupser in Brüssel wussten was sie tun?

simie, Krefeld, Donnerstag, 25.10.2018, 13:51 (vor 2772 Tagen) @ markus

Und damit ist es notwendig, dass eine solche Liste geführt wird. Das obige Beispiel ist einfach nicht zutreffend. Ähnlich wie die Diskussion um die Namensschilder.

ob die Sesselpupser in Brüssel wussten was sie tun?

Ulrich, Donnerstag, 25.10.2018, 13:59 (vor 2772 Tagen) @ simie

Und damit ist es notwendig, dass eine solche Liste geführt wird. Das obige Beispiel ist einfach nicht zutreffend. Ähnlich wie die Diskussion um die Namensschilder.

... die schon deshalb abstrus war weil Klingelschilder nicht einmal in den Geltungsbereich der BDSGV fallen:

"Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen."

ob die Sesselpupser in Brüssel wussten was sie tun?

Ulrich, Mittwoch, 24.10.2018, 12:35 (vor 2773 Tagen) @ Bernhardt

.. die EU - DSGVO treibt querbeet seltsamste Blüten.

Die Paranoia einiger Zeitgenossen treibt augenscheinlich seltsamste Blüten.

Unser Zeitungsausträger z.B. muss nach Erhalt einer neuen Kundenliste, diese unverzüglich - wahrscheinlich direkt nach auswendig lernen - rückstandslos entsorgen.

Muss er das? Wer behauptet dass er das muss?

Bei nicht Einhalten der Vorschrift droht ihm ein Bussgeld in 4-stelliger Höhe!!??

Wer behauptet das?


Da er mit der Liste normalerweise immer eine zeitlang arbeitet, hat er jetzt die berühmte A-Karte.

Mir scheint eher, hier dreht irgend jemand ganz gewaltig am Rad.


Seinen Job hat er gekündigt und wir haben seit kurzem keine Tageszeitung mehr:-)

Leider ist das keine Satire.


Bernd

ob die Sesselpupser in Brüssel wussten was sie tun?

markus, Mittwoch, 24.10.2018, 18:08 (vor 2773 Tagen) @ Ulrich

Unser Zeitungsausträger z.B. muss nach Erhalt einer neuen Kundenliste, diese unverzüglich - wahrscheinlich direkt nach auswendig lernen - rückstandslos entsorgen.


Muss er das? Wer behauptet dass er das muss?

Die richtige Frage wäre „wo ist eine entsprechende Erlaubnis geregelt?“
Die DSGVO und das BDSG sind so aufgebaut, dass Datenerhebungen im Grundsatz verboten sind, wenn sie nicht ausdrücklich erlaubt sind.
In dem Beispiel scheitert es ja schon an der Erforderlichkeit. Wenn ein Zeitungsausträger auswendig weiß, wo ich wohne, dann benötigt er meine Daten nicht mehr und dann darf er die Daten auch nicht mehr nutzen. Die Daten müssen vielmehr gelöscht werden.

ob die Sesselpupser in Brüssel wussten was sie tun?

Fisheye, Mittwoch, 24.10.2018, 19:08 (vor 2773 Tagen) @ markus

Unser Zeitungsausträger z.B. muss nach Erhalt einer neuen Kundenliste, diese unverzüglich - wahrscheinlich direkt nach auswendig lernen - rückstandslos entsorgen.


Muss er das? Wer behauptet dass er das muss?


Die richtige Frage wäre „wo ist eine entsprechende Erlaubnis geregelt?“
Die DSGVO und das BDSG sind so aufgebaut, dass Datenerhebungen im Grundsatz verboten sind, wenn sie nicht ausdrücklich erlaubt sind.
In dem Beispiel scheitert es ja schon an der Erforderlichkeit. Wenn ein Zeitungsausträger auswendig weiß, wo ich wohne, dann benötigt er meine Daten nicht mehr und dann darf er die Daten auch nicht mehr nutzen. Die Daten müssen vielmehr gelöscht werden.

Ein Zeitungszusteller kann das auch einfach mal vergessen. 4 Wochen Urlaub, längere Krankheit, zulange die Meisterschaft des BVB begossen.

Nur weil ich an Zeitpunkt X die Daten mal kannte heißt das ja noch lange nicht das ich sie Zeitpunkt Y immernoch kennen.

ob die Sesselpupser in Brüssel wussten was sie tun?

markus, Mittwoch, 24.10.2018, 19:33 (vor 2773 Tagen) @ Fisheye

Ein Zeitungszusteller kann das auch einfach mal vergessen. 4 Wochen Urlaub, längere Krankheit, zulange die Meisterschaft des BVB begossen.

Nur weil ich an Zeitpunkt X die Daten mal kannte heißt das ja noch lange nicht das ich sie Zeitpunkt Y immernoch kennen.

Dann ist es ganz einfach: sobald ich merke, dass ich die Adressen nicht mehr auswendig kenne, benötige ich eine entsprechende Liste.
Im Zweifel würde ich immer damit argumentieren das Gebiet nicht auswendig zu kennen. Dann kommt man gar nicht erst in Erklärungsnot.

ob die Sesselpupser in Brüssel wussten was sie tun?

Ulrich, Mittwoch, 24.10.2018, 16:45 (vor 2773 Tagen) @ Ulrich

.. die EU - DSGVO treibt querbeet seltsamste Blüten.


Die Paranoia einiger Zeitgenossen treibt augenscheinlich seltsamste Blüten.

Unser Zeitungsausträger z.B. muss nach Erhalt einer neuen Kundenliste, diese unverzüglich - wahrscheinlich direkt nach auswendig lernen - rückstandslos entsorgen.


Muss er das? Wer behauptet dass er das muss?

Bei nicht Einhalten der Vorschrift droht ihm ein Bussgeld in 4-stelliger Höhe!!??


Wer behauptet das?


Da er mit der Liste normalerweise immer eine zeitlang arbeitet, hat er jetzt die berühmte A-Karte.


Mir scheint eher, hier dreht irgend jemand ganz gewaltig am Rad.


Seinen Job hat er gekündigt und wir haben seit kurzem keine Tageszeitung mehr:-)

Leider ist das keine Satire.


Bernd

.. Tja. Niemand zwingt dich das zu glauben.

Bernd

ob die Sesselpupser in Brüssel wussten was sie tun?

Ulrich, Donnerstag, 25.10.2018, 13:55 (vor 2772 Tagen) @ Bernhardt

.. die EU - DSGVO treibt querbeet seltsamste Blüten.


Die Paranoia einiger Zeitgenossen treibt augenscheinlich seltsamste Blüten.

Unser Zeitungsausträger z.B. muss nach Erhalt einer neuen Kundenliste, diese unverzüglich - wahrscheinlich direkt nach auswendig lernen - rückstandslos entsorgen.


Muss er das? Wer behauptet dass er das muss?

Bei nicht Einhalten der Vorschrift droht ihm ein Bussgeld in 4-stelliger Höhe!!??


Wer behauptet das?


Da er mit der Liste normalerweise immer eine zeitlang arbeitet, hat er jetzt die berühmte A-Karte.


Mir scheint eher, hier dreht irgend jemand ganz gewaltig am Rad.


Seinen Job hat er gekündigt und wir haben seit kurzem keine Tageszeitung mehr:-)

Leider ist das keine Satire.


Bernd


.. Tja. Niemand zwingt dich das zu glauben.

Bernd

Sorry, aber wer an die Geschichte glaubt, ist vorsichtig ausgedrückt reichlich naiv.

Wie soll der Verlag denn für die Zeitung kassieren? Nach der gleichen Logik nach der der Aussteller seine Kundenliste vernichten muss müsste man doch auch die Liste mit den Bankdaten löschen? Und was nun? Soll jetzt der Austräger in bar kassieren? Aber halt, er hatte seine Liste ja auch löschen müssen.

Und am Ende gibt es nur noch Gratis-Zeitungen .....

.... mit Märchen wie dem oben wiedergegebenen.

ob die Sesselpupser in Brüssel wussten was sie tun?

Ulrich, Mittwoch, 24.10.2018, 13:50 (vor 2773 Tagen) @ Ulrich

.. die EU - DSGVO treibt querbeet seltsamste Blüten.


Die Paranoia einiger Zeitgenossen treibt augenscheinlich seltsamste Blüten.

Unser Zeitungsausträger z.B. muss nach Erhalt einer neuen Kundenliste, diese unverzüglich - wahrscheinlich direkt nach auswendig lernen - rückstandslos entsorgen.


Muss er das? Wer behauptet dass er das muss?

Bei nicht Einhalten der Vorschrift droht ihm ein Bussgeld in 4-stelliger Höhe!!??


Wer behauptet das?


Da er mit der Liste normalerweise immer eine zeitlang arbeitet, hat er jetzt die berühmte A-Karte.


Mir scheint eher, hier dreht irgend jemand ganz gewaltig am Rad.


Seinen Job hat er gekündigt und wir haben seit kurzem keine Tageszeitung mehr:-)

Leider ist das keine Satire.


Bernd

Joa alles halb so wild.... Vor allem wenn die Zweigstellen in England einiger Unternehmen dann in einem unsicheren Drittland liegen. Dann wird's richtig lustig.

ob die Sesselpupser in Brüssel wussten was sie tun?

Freyr, Mittwoch, 24.10.2018, 12:39 (vor 2773 Tagen) @ Ulrich

ich glaube der hat nur keine Lust ihn zu beliefern ;)

ob die Sesselpupser in Brüssel wussten was sie tun?

Ulrich, Mittwoch, 24.10.2018, 12:47 (vor 2773 Tagen) @ Freyr

ich glaube der hat nur keine Lust ihn zu beliefern ;)

Oder er findet ihn nicht mehr da er wegen der DSGVO das Namensschild an der Tür abgeschraubt hat ;-)

ob die Sesselpupser in Brüssel wussten was sie tun?

Schnippelbohne, Bauernland, Mittwoch, 24.10.2018, 12:30 (vor 2773 Tagen) @ Bernhardt

Das halte ich für Unsinn. So lange man Daten, die man mit Einwilligung der Betroffenen erhalten hat, braucht, muss man sie nicht löschen. Erst nach Beendigung des Verwendungszwecks muss man sie unverzüglich löschen. Das war in Deutschland meines Wissens aber schon immer so. Das BDSG hat sich da nicht verschärft, da es eh den Maßstäben der DSGV entsprach. So hat es mir unser Unternehmensdatenschützer zumindest neulich erläutert. Er meinte sinngemäß, in Deutschland habe sich durch die DSGV garnicht so viel verändert.

ob die Sesselpupser in Brüssel wussten was sie tun?

Der unglaubliche Alk, Mittwoch, 24.10.2018, 13:20 (vor 2773 Tagen) @ Schnippelbohne

Hallo Schnippelbohne,

der Wesentliche und auch sehr gravierende Unterschied ist die sogenannte Beweislastumkehr. D. h., Du musst im gewerblichen Bereich nachweisen, dass Du das DSGVO komplett eingehalten hast, wenn eine Behörde oder ein Kunde nachfragt. Kannst Du dass nicht, wird es eng. Früher mussten Dir Verstöße nachgewiesen werden, dass entfällt halt jetzt. Darin liegt das Riskio. Im Falle des Zeitungsausträgers (auch wenn der Fall jetzt gestellt sein mag) kannst Du als Kunde also nachfragen, wie er die DSGVO einhält. Wenn er Dir dann nicht nachweisen kann, dass er von allen Kunden die (wichtig!) schriftliche Erlaubnis hat, die kundenbezogenen Daten zu speichern (auf seiner Liste), verstößt er gegen die DSGVO. Klingt hanebüchend, ist aber so.

Wirklich interessant ist aber (mit Ausnahme des Falls in Österreich), dass nur wir deutschen gerade diese Art der Fälle betrachten und diskutieren. In Europa ist das sonst gar kein Thema und wird aktuell auch nicht von irgendwelchen Landesdatenschutzbehörden in anderen europäischen Ländern verfolgt. Also zumindest ist mir kein Fall bekannt, dass der Bootsverleiher in Süd-Apulien sein Firmenhandy nicht mehr mit WhatsApp betreibt, da er dort Kundendaten gespeichert hat, die auch seine Freunde/Bekannten sind und diese Daten womöglich ohne Zustimmung weitergeben werden und er jetzt gegen die EU-DSGVO verstößt.

Von daher - herrlicher Artikel und leider sehr nah dran an der aktuellen Lage...

Haben denn dann Amazon, Apple und Co.

Franke, Mittwoch, 24.10.2018, 17:47 (vor 2773 Tagen) @ Der unglaubliche Alk

schon mal pauschal und vorab eine Milliarde € nach Brüssel überwiesen? Es kommt ja ganz bestimmt irgendwann ein Hacker, der 100 oder 500 Millionen Kundenkonten knackt.

Immer diese Fake News

Zoon, Mittwoch, 24.10.2018, 16:36 (vor 2773 Tagen) @ Der unglaubliche Alk

Hallo Schnippelbohne,

der Wesentliche und auch sehr gravierende Unterschied ist die sogenannte Beweislastumkehr. D. h., Du musst im gewerblichen Bereich nachweisen, dass Du das DSGVO komplett eingehalten hast, wenn eine Behörde oder ein Kunde nachfragt.

Schon nach dem alten Recht war die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten nur zulässig, soweit dies ein Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift erlaubte oder anordnete oder der Betroffene eingewilligt hatte (§ 4 Abs. 1 BDSG alter Fassung). Infolgedessen musste man schon nach dem alten Recht im Konfliktfall nachweisen, dass man ggf. vom Betroffenen eine Einwilligung hatte.

Zu der Mär von der neuartigen Beweislastumkehr gibt es übrigens bei beck-community einen Aufsatz von Prof. Dr. Thomas Hoeren aus Münster: "Fake news? - Art. 5 Datenschutzgrundverordnung und die Umkehr der Beweislast", veröffentlicht am 12.08.2018

ob die Sesselpupser in Brüssel wussten was sie tun?

Hawkwind, Rabenstein an der Pielach, Mittwoch, 24.10.2018, 15:51 (vor 2773 Tagen) @ Der unglaubliche Alk

In Deutschland wird ja auch schon kräftig sanktioniert.

Bei Verstößen können gemäß Art. 83 Abs. 4 DSGVO
Geldbußen bis 10 Millionen Euro bzw. bis 2 % des weltweiten Jahresumsatzes,
in schweren Fällen bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden.

Hier in Österreich geht man milder um mit den Kleinen; es gilt eine Ausnahmen für Privatleute, Handwerker und Freiberufler. Sie müssen auch erst bei systematischen Verstößen mit den gefürchteten hohen Strafen rechnen.

ob die Sesselpupser in Brüssel wussten was sie tun?

Hawkwind, Mittwoch, 24.10.2018, 16:36 (vor 2773 Tagen) @ Hawkwind

In Deutschland wird ja auch schon kräftig sanktioniert.

Das ist Unfug.

ob die Sesselpupser in Brüssel wussten was sie tun?

Balin, Mittwoch, 24.10.2018, 16:17 (vor 2773 Tagen) @ Hawkwind

In Deutschland wird ja auch schon kräftig sanktioniert.

Hast du Beispiele dafür? Ich habe noch nichts von „kräftiger Sanktionierung“ mitbekommen.

ob die Sesselpupser in Brüssel wussten was sie tun?

Hawkwind, Rabenstein an der Pielach, Mittwoch, 24.10.2018, 18:33 (vor 2773 Tagen) @ Balin

"Deshalb dachten Politiker, Datenschützer und auch viele Anwälte, es sei vor Massenabmahnungen zumindest mit einer Orientierungsphase zu rechnen, zumal nicht klar ist, wie Verstöße gegen die DSGVO aus UWG-Sicht zu betrachten sind. Gut möglich, dass die bestimmte DSGVO-Verstöße nicht wettbewerbsrechtlich relevant sind.
Von DSGVO-Abmahn-Zurückhaltung keine Rede
Doch das neue Feld wurde unverzüglich beackert. Verschiedene Anwälte mahnen nun Unternehmen wegen fehlender Datenschutzerklärungen und wegen der Einbindung von Google Fonts (Google hat dadurch Fonts / Schriften verbreitet, über deren Lizenzierung das Unternehmen sicherstellt, dass sie frei verwendet werden können, ohne Nutzer mit Lizenzgebühren zu belasten) auf Webseiten."

hab ich hierher:
https://yyy.haufe.de/compliance/management-praxis/datenschutz-anpassungs-und-umsetzungsgesetz-sanktionen_230130_422882.html

Sieht mir nach einer seriösen Seite aus.

ob die Sesselpupser in Brüssel wussten was sie tun?

Hawkwind, Mittwoch, 24.10.2018, 20:01 (vor 2773 Tagen) @ Hawkwind

Abamhnungen von Privat zu Privat sind aber etwas komplett anderes, als behördliche verhängte Bußgelder. Und um zweiteres geht es in Art. 83 Abs. 4 DSGVO. Ein Abmahnanwalt kann kein Bußgeld verhängen.

ob die Sesselpupser in Brüssel wussten was sie tun?

Sascha, Dortmund, Mittwoch, 24.10.2018, 13:27 (vor 2773 Tagen) @ Der unglaubliche Alk

Habe letztens erst einen Artikel darüber gelesen, dass die Länder, in denen die DSGVO am Stichtag zum 28.05.18 noch nicht oder nicht ganz umgesetzt hatten, bislang auch keinen Schritt weiter zu sein.

Bis auf in Deutschland scheint das also eher so ein Pendant zur Sechs-Sekunden-Regel zu sein. Es gibt sowas und irgendwo wurde das mal aufgeschrieben....

hätte auch vom postillion sein können

Ritti, Lünen, Mittwoch, 24.10.2018, 11:54 (vor 2773 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

bloß gut, dass dies hier satiere ist. hätte auch vom postillion sein können :D

Der BVB und die neue Datenschutz-Grundverordnung

laverda, Dortmund-Sölde, Mittwoch, 24.10.2018, 11:37 (vor 2773 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

Da könnt ihr sicher sein, dass dieser Artikel noch ein paarmal zitiert werden wird. Sehr schöne Anmerkungen zum Thema.

Der BVB und die neue Datenschutz-Grundverordnung

Ulrich, Mittwoch, 24.10.2018, 11:52 (vor 2773 Tagen) @ laverda

Da könnt ihr sicher sein, dass dieser Artikel noch ein paarmal zitiert werden wird. Sehr schöne Anmerkungen zum Thema.

Angesichts der bisherigen teile hysterischen Reaktionen z.B. von Haus und Grund befürchte ich allerdings dass sich einige Leute finden werden die den Artikel für bare Münze nehmen.

Der BVB und die neue Datenschutz-Grundverordnung

Jörn, Mittwoch, 24.10.2018, 16:36 (vor 2773 Tagen) @ Ulrich

Ich hätte es geglaubt, wenn es denn beim Postillon gestanden hätte.

DGSVO

hellawaits, Mittwoch, 24.10.2018, 11:17 (vor 2773 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

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