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Fanhilfe: Kripo in Zivil ermittelt unter der Süd (BVB)

Ulrich, Dienstag, 09.10.2018, 16:56 (vor 2863 Tagen) @ TiRo

Die Frage ist doch, wieso treibt man einen so riesigen Aufwand wegen eines Straftatbestands bei dem wohl häufig auf den Privatklageweg verwiesen wird?

Was ist denn überhaupt geschehen? Wenn ich es richtig verstanden habe hab der Schlussmann der Blauen nach Spielende BVB-Fans provoziert. Die haben sich dann auch provozieren lassen, sind zum Zaun geströmt, haben gegen diesen gedrückt so dass ein Fluchttor dem Druck nicht standgehalten hat und haben dann getrennt durch ein paar Ordner den Blauen beleidigt. Hätte man Fährmann wirklich ans Leder gewollt, dann wären wohl einige Ordner kein echtes Hindernis gewesen.

Nun ist Beleidigung zwar durchaus ein Staftatbestand, aber angesichts des gesamten Ablaufs scheint man hier wohl eher mit Kanonen auf Spatzen zu schießen. Und das in Zeiten in denen sich die Polizei z.B. in Zusammenhang mit Nazi-Demos regelmäßig bis auf die Knochen blamiert.

P.S.: Und was Fährmann angeht, war da wirklich alles "sauber"? Wirklich kein einziges unter Umständen strafrechtlich relevantes Wort?


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