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Köln Fan wegen Hopp beleidigung Verurteilt (Fußball und Sport allgemein)

Matze0989, Schwoabäländle, Freitag, 28.09.2018, 08:19 (vor 2647 Tagen) @ cube
bearbeitet von Matze0989, Freitag, 28.09.2018, 08:26

Also der Artikel lässt mich juristisch gesehen etwas verwirrt zurück. Hier geht eher hervor, dass der Verurteilte lediglich bei dem AFD Spruch dabei war, das andere Paket, so klingt es zumindest nach diesem Text, hing irgendwo anders im Block. In Anbetracht der Vergangenheit des Vaters von Hopp, kann ich in diesem Spruch aber keine Beleidigung entdecken. Viel mehr stellt sich das zwar als überspitzte aber dennoch als Meinungsäußerung dar - man könnte darin die Meinung sehen, dass wer so den Fußball aufmischt, auch zur AFD geht... Strafrechtlich müsste aber insofern immer die positivste mögliche Wertung angenommen werden, wenn eine Äußerung mehrdeutig ist.

Und der Verstoß gegen das Versammlungsgesetz (wg. der Vermummung) kann eigentlich auch nicht stehen bleiben, wenn es war, wie in dem Artikel beschrieben. Der Stadionbesuch gilt doch gerade nicht als Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes. Insbesondere ist die Eigenschaft unter freiem Himmel nicht erfüllt - da diese nicht sagt, ob freier Himmel darüber ist, sondern ob ein freier Zugang für alle möglich ist (abgekürzt), was im Stadion gerade nicht der Fall ist. Die Nichtanwendbarkeit des Versammlungsgesetzes ist hierbei ja auch im Interesse der Polizei, da diese sonst auf Maßnahmen des Versammlungsgesetzes beschränkt wäre, wobei die Beschränkungen wegen Art. 8 GG vehement sind...

Will das hier allein aus juristischer Sicht hinterfragen.
Das zweite Plakat ist für mich eindeutig eine Beleidigung und mithin zurecht dann auch zu verurteilen. Vermute auch eher, dass das eine Ungenauigkeit des Artikel Autors ist.

Im Übrigen finde ich dieses Vermummen auch daneben. Wer etwas äußern möchte, soll dazu stehen.


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