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Naja (BVB)

Kulibi77, Samstag, 22.09.2018, 15:43 (vor 2041 Tagen) @ Scherben

Das bestreitet vermutlich niemand. Aber nicht immer muss ein Diskurs weitergebracht werden. Und bei der Frage, was üblich ist und was nicht, spielt das auch überhaupt keine Rolle.


Im Kontext des Straßenverkehrs fällt täglich millionenfach das Wort "Arschloch". Man könnte das durchaus als "übliche" Ansprache im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle bezeichnen... Ernsthaft?


Der richtige Vergleich wäre m.E. folgender: An einem stinknormalen Tag wird in deinem Auto ein Mikrofon installiert, und auf der Basis der Aufnahmen wird dann ein Verfahren eingeleitet. Was vorher üblich war und niemanden wirklich interessiert hat, wird plötzlich ins Scheinwerferlicht gezerrt und so bewertet, als sei es in einem anderen Kontext, etwa bei einer Polizeikontrolle, gesagt worden.

Das richtige Bild wäre wohl eher, dass du Cabrio fährst und auf jedem Parkplatz anfängst laut Schmähgesänge zu singen, obwohl dort seit Jahren Mikrofone installiert sind und Bild&Tonaufnahmen von diesem Parkplatz ein Millionenpublikum zugänglich gemacht werden.

Und wie gesagt, das ist eigentlich auch nicht das juristische Problem. Hurensohn ist eine Formalbeleidigung. Es braucht schon gravierende Umstände damit ein Richter überhaupt abwägt ob ein rechtfertigender Kontext vorliegt. Selbst als wahre Tatsachenbehauptung, also wenn man den tatsächlichen Sohn einer Hure einen Hurensohn nennt, ist der Ausdruck noch als Beleidigung strafbar. Es wird also schwierig das ganze als Protestform zu verkaufen...


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