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Bewährungsstrafen (Fußball und Sport allgemein)

DomJay, Köln, Samstag, 01.09.2018, 23:05 (vor 2671 Tagen) @ Franke

Für mich ist die Aussetzung zur Bewährung ein Freispruch zweiter Klasse - jetzt nicht nur auf diesen Fall bezogen.

Da tut jede noch so kleine Geldstrafe oder der Entzug der Fahrerlaubnis deutlich mehr weh.


Kann ich nicht teilen. Erstens muss ich nicht gleich jeden ins Gefängnis stecken und damit sozial beerdigen zweitens ist Bewährung auch eine Verurteilung.

Wenn er künftig keinen Mist mehr macht, dann hat es keine negativen Folgen für ihn.

Ein anderer wird für ein weniger schweres Vergehen nur zu einer Geldstrafe verurteilt - die aber in der Regel nicht zur Bewährung ausgesetzt wird. Das Geld ist tatsächlich weg und je nach persönlichen Verhältnissen können einige Tausend Euro sehr weh tun.

Ja wenn der Täter in dem Fall seine Lektion gelernt hat ist das positiv. Dafür nennt man es Bewährung. Lernt der Täter nicht und bewährt sich nicht, dann kommt der Vollzug.

Man muss den Richtern hier vertrauen.


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