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Unsitte Streik (Fußball und Sport allgemein)

Matse, Mittwoch, 08.08.2018, 09:12 (vor 2694 Tagen) @ Pommesmats

Mit sowas will die FIFA juristisch durchkommen? Aufnehmender Verein muss "nachweisen, dass er nix gemacht" hat? Wohl kaum haltbar. Wenn der Berater 5 oder 6 PL-Clubs als Interessenten lanciert (von denen 5 frei erfunden wären), ist plötzlich ne halbe Liga im Beweisnotstand? Never ever.

Der aufnehmende Verein ist in der Beweispflicht, nicht potentielle Interessenten. (Zitat: "Ein Verein, der einen Berufsspieler, der seinen Vertrag ohne triftigen Grund aufgelöst hat, unter Vertrag nimmt, macht sich der Anstiftung zum Vertragsbruch schuldig, es sei denn, er kann den Gegenbeweis antreten.")

Die Beweislastumkehr ist keine Erfindung der FIFA, sondern findet sich ebenfalls in anderen Rechtsgebieten (z. B. in § 22 AGG, wenn es um Diskriminierungstatbestände geht).

Das Spannungsfeld zwischen Verbandsrecht/Sportgerichtsbarkeit und Zivilrecht ist nicht neu. Der Boorberg-Verlag hat sich in einer der letzten Ausgaben seines Newsletters für das öffentliche Recht damit auseinandergesetzt, u. a. ist auch ein Interviewauszug mit dem Juristen Dr. Felix Brych enthalten.

publicus.boorberg.de/tag/2018-07/


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