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Neu auf schwatzgelb.de: Aufruf zur Demo gegen das neue Polizeigesetz (BVB)

Redaktion schwatzgelb.de ⌂ @, Dortmund, Donnerstag, 05.07.2018, 09:17 (vor 2951 Tagen)

Vor kurzem rief die Fanhilfe Dortmund dazu auf, am Samstag, den 07.07.2018 gegen das neue Polizeigesetzt in Düsseldorf zu demonstrieren. Diesem Aufruf wollen wir uns anschließen und hier erläutern, warum ein Protest gegen die Verschärfung notwendig ist.


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schwatzgelb.de, Artikel

Rappelvoll in Ddorf

Tigo, Duisburg, Samstag, 07.07.2018, 14:32 (vor 2949 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

Es ist jedenfalls Rappelvoll, viele Fußballfans, viele Grüne , viele alles ;)

Jetzt mal ehrlich

Foreveralone, Dortmund, Donnerstag, 05.07.2018, 19:02 (vor 2951 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

Es kann doch wirklich niemand mit klarem, gesundem Verstand und Freiheitsvertändnis für dieses Gesetzt sein bzw das dies einem völlig egal ist?

Haben diese Leute sich die Punkte dazu überhaupt mal durchgelesen?

Ich verzweifel so langsam echt an der Menschheit.


Ich glaube ja viel eher, das dass die ACAB-Attitüde eher fördern denn bekämpfen wird.

Jetzt mal ehrlich

Matze0989, Schwoabäländle, Freitag, 06.07.2018, 08:09 (vor 2950 Tagen) @ Foreveralone

Für mich ist das krasse dabei vor allem, dass genau die, die immer als erstes die DDR und Kommunismus Keule schwingen, bei allem, was auch nur den Anschein sozialer Gesetzgebung erweckt, genau die sind, die zu den Mitteln greifen, die die DDR zu dem Unrechtsstaat gemacht haben, die sie war.

Abhören, Freiheiten beschränken, die Polizei mit übermäßiger Macht ausstatten. Das ist die Gesetzgebung, die zu diesem Unrecht geführt hat. Nicht, dass alle einen Kita-Platz bekommen sollten oder ähnliches.

Insbesondere die CSU ist für mich daher die wahre SED Nachfolgepartei, wenn man allein die politischen Methoden betrachtet.

Robe tragen!

defender ⌂ @, Donnerstag, 05.07.2018, 18:25 (vor 2951 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

Für die Juristen unter uns, kommt bitte in Robe.
Treffpunkt für Strafverteidigervereinigung NRW und RAV ist die Fr.-Ebert-Str./Ecke Karlstr. vor der Merkur-Spielothek, zu erkennen ab 12:00/12:30 h an den jeweiligen Transparenten.

Rechtsstaat verteidigen!
Grundrechte verteidigen!

Morgen 13:30 PK mit Lucien Favre

quincy123, Donnerstag, 05.07.2018, 17:58 (vor 2951 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

Vorstellung des Trainers

Quelle: BVB - wird auch bei Facebook und Youtube Übertragung

Neu auf schwatzgelb.de: Aufruf zur Demo gegen das neue Polizeigesetz

, Donnerstag, 05.07.2018, 17:03 (vor 2951 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

Prinzipiell ist der Protest wichtig und gut, aber muss man immer mit falschen Schreckensszenarien arbeiten?

Auf Basis des neuen Polizeigesetzes hätte aber auch Folgendes passieren können: Wir werden in den Westpark geschickt, handeln also so, wie es uns aufgetragen wurde. Dort werden wir als „drohende Gefahr" wahrgenommen, die zur Nazidemo durchbrechen will und könnten für bis zu vier Wochen in Gewahrsam genommen werden, obwohl wir uns nichts zu Schulden kommen lassen haben.

Ein Gewahrsam bis zu 4 Wochen kommt nur in Frage:

- zum Schutz, weil die Person sich erkennbar in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand oder sonst in hilfloser Lage befindet

- um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Straftat zu verhindern

- es sich bei der drohenden Gefahr um terroristische Straftaten handelt

Welche dieser Voraussetzungen ist in dem Beispiel gegeben?

Warum man nicht gerne ein Gefährder sein möchte? Ganz einfach. Wird man von der Polizei so klassifiziert, ist es möglich, dass man eine elektronische Fußfessel tragen muss

Die elektronische Fußfessel darf nur bei bei einer drohenden Gefahr im Sinne einer Terrorstraftat, schwere Sexualstraftaten und Stalking eingesetzt werden. Natürlich nur, wenn von einem Richter angeordnet.

Ohne Wissen der betroffenen Personen darf die Polizei zukünftig auch Telefonate und die mobile Kommunikation (z.B. SMS oder WhatsApp) mitlesen oder mithören.

Ist auch nur wieder möglich bei Terror, Hochverrat und einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben. Womit z.B. Personen in den einschlägigen Fußball-Datenbanken nicht erfasst werden können.

Es gibt schon soviele Marktschreier, Populisten, Scharfmacher, Lügner und Halbwahrheitenverbreiter da draußen. Muss man sich dieser Methoden bedienen? Oder ist das Gesetz nicht auch ganz ohne diese Stilmittel schlimm genug? Kann man das nicht einfach in aller Ruhe und Objektivität darstellen?

Neu auf schwatzgelb.de: Aufruf zur Demo gegen das neue Polizeigesetz

simie, Krefeld, Donnerstag, 05.07.2018, 17:15 (vor 2951 Tagen) @ Kulibi77

Gegenwärtige Gefahr ist jedoch durchaus weit interpretierbar. Und enn man bedenkt, dass auch schon Mitarbeiter von Fanprojekten abgehört wurden, wäre ich mir bei deiner Aussage nicht so sicher.

Neu auf schwatzgelb.de: Aufruf zur Demo gegen das neue Polizeigesetz

simie, Donnerstag, 05.07.2018, 17:25 (vor 2951 Tagen) @ simie

Gegenwärtige Gefahr ist jedoch durchaus weit interpretierbar. Und enn man bedenkt, dass auch schon Mitarbeiter von Fanprojekten abgehört wurden, wäre ich mir bei deiner Aussage nicht so sicher.

Eine "gegenwärtige Gefahr" muss eine Straftat sein die in diesem Moment stattfindet oder unmittelbar bevorsteht. Fußballfan X, von dem man weiß dass er sich gerne prügelt, ist vielleicht eine "Gefahr", aber eben keine "gegenwärtige", sondern eine abstrakte.

Neu auf schwatzgelb.de: Aufruf zur Demo gegen das neue Polizeigesetz

simie, Krefeld, Donnerstag, 05.07.2018, 17:50 (vor 2951 Tagen) @ Kulibi77

Schon klar. Nur sollte man sich nicht darauf verlassen, dass die Interpretation immer so streng ausgelegt wird. Die Erfahrung hat leider gezeigt, dass die Sicherheitsbehörden hier doch die Grenzen der Interpretationsmöglichkeot gerne arg austesten.

Neu auf schwatzgelb.de: Aufruf zur Demo gegen das neue Polizeigesetz

simie, Donnerstag, 05.07.2018, 22:39 (vor 2951 Tagen) @ simie

Dass die Strafverfolgungsbehörden versuchen das maximale an Maßnahmen rauszuholen ist auch irgendwie deren Job. Gefragt sind in diesen Fällen die Richter, die diese beantragten Maßnahmen der Polizei abnicken. Im von dir gebrachten Beispiel wirkt das doch fragwürdig. Man kann nicht die Gesetzestexte verantwortlich machen, wenn sie von schlecht ausgebildeten und inkompetenten Amtsrichtern falsch angewendet werden.

Neu auf schwatzgelb.de: Aufruf zur Demo gegen das neue Polizeigesetz

simie, Krefeld, Donnerstag, 05.07.2018, 23:05 (vor 2951 Tagen) @ Kulibi77

Das Problem ist ja, dass es kaum Konsequenzen gibt, wenn die Regeln verletzt werden. Hilfreich wären hier sicherlich deutlich höhere Entschädigungszahlungen an die zu Unrecht von staatlichen Maßnahmen Betroffenen. Das würde eventuell dazu führen, dass wirksamere Schranken eingeführt werden, um den Missbrauch der Werkzeuge zu verhindern.

Neu auf schwatzgelb.de: Aufruf zur Demo gegen das neue Polizeigesetz

Pepperkorn, Dortmund, Donnerstag, 05.07.2018, 19:37 (vor 2951 Tagen) @ simie

Das Gegenteil ist richtig.
Die Polizei in NRW lässt lieber "mal einen gemeinen Verbrecher laufen als ihn zu verfolgen" (frei nach dem Polizeichef aus den Simpsons). S. Sylversternach und und und ... Auch die Ultras machen was sie wollen, provozieren ohne Ende, ohne dass mal ein paar Beamte in den Block gehen und die Leutchen rausholen (was vor Jahrzehnten zur üblich war und vom Stadion regelmäßig mit Beifall gefeiert wurde.)
Horrorszenarien werden bei derlei Änderungen immer an die Wand gemalt. Mit Realismus hat das nichts zu tun.

Neu auf schwatzgelb.de: Aufruf zur Demo gegen das neue Polizeigesetz

uwelito, Wambel forever, Donnerstag, 05.07.2018, 20:48 (vor 2951 Tagen) @ Pepperkorn

Das Gegenteil ist richtig.
Die Polizei in NRW lässt lieber "mal einen gemeinen Verbrecher laufen als ihn zu verfolgen" (frei nach dem Polizeichef aus den Simpsons). S. Sylversternach und und und ... Auch die Ultras machen was sie wollen, provozieren ohne Ende, ohne dass mal ein paar Beamte in den Block gehen und die Leutchen rausholen (was vor Jahrzehnten zur üblich war und vom Stadion regelmäßig mit Beifall gefeiert wurde.)
Horrorszenarien werden bei derlei Änderungen immer an die Wand gemalt. Mit Realismus hat das nichts zu tun.

Also mal davon abgesehen, dass vor Jahrzehnten ein paar Beamte sicherlich noch ganz andere Kerle waren, als die Flaschen von heute. So wie wir früher eben waren, stimmts? Ein SpecialOps- Einsatz a la Steven Seagal könnte ganz schnell zu Panik unter eher unbeteiligten Fans führen und eine Katastrophe herbeiführen. Auch wenn da welche bei sind, die gar nichts zu verbergen haben.

Neu auf schwatzgelb.de: Aufruf zur Demo gegen das neue Polizeigesetz

Ulrich, Donnerstag, 05.07.2018, 21:20 (vor 2951 Tagen) @ uwelito

Das Gegenteil ist richtig.
Die Polizei in NRW lässt lieber "mal einen gemeinen Verbrecher laufen als ihn zu verfolgen" (frei nach dem Polizeichef aus den Simpsons). S. Sylversternach und und und ... Auch die Ultras machen was sie wollen, provozieren ohne Ende, ohne dass mal ein paar Beamte in den Block gehen und die Leutchen rausholen (was vor Jahrzehnten zur üblich war und vom Stadion regelmäßig mit Beifall gefeiert wurde.)
Horrorszenarien werden bei derlei Änderungen immer an die Wand gemalt. Mit Realismus hat das nichts zu tun.


Also mal davon abgesehen, dass vor Jahrzehnten ein paar Beamte sicherlich noch ganz andere Kerle waren, als die Flaschen von heute. So wie wir früher eben waren, stimmts? Ein SpecialOps- Einsatz a la Steven Seagal könnte ganz schnell zu Panik unter eher unbeteiligten Fans führen und eine Katastrophe herbeiführen. Auch wenn da welche bei sind, die gar nichts zu verbergen haben.

Unser neuer Innenminister möchte dass unsere Polizei wieder handfester zulangt, und das tut sie wohl auch. Es gab im Verlauf einer Demo einen Einsatz gegen den Leiter des Jobcenters Wuppertal der durchaus Fragen aufwirft. Ein Video des Vorfalls widerspricht wohl der Darstellung der Polizei und wirft die Frage auf ob die angewendete Gewalt tatsächlich verhältnismäßig war. Was dabei heraus kommt bleibt abzuwarten.

Neu auf schwatzgelb.de: Aufruf zur Demo gegen das neue Polizeigesetz

Weeman, Hinterm Knauber, Donnerstag, 05.07.2018, 19:40 (vor 2951 Tagen) @ Pepperkorn

Auch die Ultras machen was sie wollen, provozieren ohne Ende, ohne dass mal ein paar Beamte in den Block gehen und die Leutchen rausholen (was vor Jahrzehnten zur üblich war und vom Stadion regelmäßig mit Beifall gefeiert wurde.)

[/b]
Haste dafür mal ein paar Quellen zum nachlesen?

Horrorszenarien werden bei derlei Änderungen immer an die Wand gemalt. Mit Realismus hat das nichts zu tun.

Frag mal die Rettungskräfte in GE die beim Einsatz der Polizei im Block verletzt wurden, was diese Szenarien mit Realismus zu tun haben.

Gegen Polizeigewalt zu sein, ist eine Gefahr für die öffentliche Ordnung

Freyr, Donnerstag, 05.07.2018, 14:39 (vor 2951 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de
bearbeitet von Freyr, Donnerstag, 05.07.2018, 14:43

Zitat aus dem Bescheid zur Demonstration am 07.07 von der Polizei Düsseldorf
"Ihre Versammlung mit dem Thema "Nein zum neuen Polizeigesetz in NRW! Kein Angriff auf unsere Freiheit und Grundrechte!" bringt eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung mit sich, da diese als Proteste gegen die vermeintliche Polizeigewalt bzw. Polizeihoheit genutzt werden könnte."

Die Ordnung ist gefährdet wenn man gegen Polizeigewalt (oder eine vermeintliche) protestiert.

Auch wenn es wie ausgedacht, da schon fast rechtswidrig, klingt, ist das leider echt.
Manchmal habe ich doch Angst um das Demokratieverständnis der Macht die eigentlich zur Demokratieordnung beitragen sollte. Eine sehr fragwürdige Entwicklung in diesem Land.

Gegen Polizeigewalt zu sein, ist eine Gefahr für die öffentliche Ordnung

MDomi, Donnerstag, 05.07.2018, 16:34 (vor 2951 Tagen) @ Freyr

Ist nicht die Formulierung schuld? Wird sicher so ausgelegt, dass man gegen die Gewalthoheit der Polizei sei. Gegen "übertriebene" Gewalt steht da nicht.

Gegen Polizeigewalt zu sein, ist eine Gefahr für die öffentliche Ordnung

Matse, Donnerstag, 05.07.2018, 16:48 (vor 2951 Tagen) @ MDomi

Ist nicht die Formulierung schuld? Wird sicher so ausgelegt, dass man gegen die Gewalthoheit der Polizei sei. Gegen "übertriebene" Gewalt steht da nicht.

Wenn der Titel der Demonstration "Nein zum neuen Polizeigesetz in NRW! Kein Angriff auf unsere Freiheit und Grundrechte!" lautet kann ich mir nicht erklären, wie das mit dem staatlichen Gewaltmonopol in Konflikt zu bringen ist.

Eine Untersagung der Versammlung könnte ich mir nur damit erklären, dass Erkenntnisse vorliegen, die Ausschreitungen durch den "schwarzen Block" unter dem Schutz der Demonstration befürchten lassen.

Gegen Polizeigewalt zu sein, ist eine Gefahr für die öffentliche Ordnung

Weeman, Hinterm Knauber, Donnerstag, 05.07.2018, 18:02 (vor 2951 Tagen) @ Matse

Eine Untersagung der Versammlung könnte ich mir nur damit erklären, dass Erkenntnisse vorliegen, die Ausschreitungen durch den "schwarzen Block" unter dem Schutz der Demonstration befürchten lassen.

Das reicht nicht aus um eine Demo zu untersagen. Siehe G20.

Gegen Polizeigewalt zu sein, ist eine Gefahr für die öffentliche Ordnung

Tigo, Duisburg, Donnerstag, 05.07.2018, 18:40 (vor 2951 Tagen) @ Weeman

Aber wie dein Beispiel G20 zeigt, weiss die Polizei genug Möglichkeiten um zumindest eine Eskalation in Kauf zu nehmen oder mglw sogar zu provozieren.

Gegen Polizeigewalt zu sein, ist eine Gefahr für die öffentliche Ordnung

Weeman, Hinterm Knauber, Donnerstag, 05.07.2018, 18:46 (vor 2951 Tagen) @ Tigo

Aber wie dein Beispiel G20 zeigt, weiss die Polizei genug Möglichkeiten um zumindest eine Eskalation in Kauf zu nehmen oder mglw sogar zu provozieren.

Ja klar. Ab/Unterbrechen kann man so eine Demo leichter. Wobei es natürlich auch durchaus gute Gründe für so eine Entscheidung geben kann. Komplett untersagen ist aber schwer.
Bin gespannt was bis zu Demo noch so geschieht und wie es dann läuft. Bin guter Dinge.

Gegen Polizeigewalt zu sein, ist eine Gefahr für die öffentliche Ordnung

Tigo, Duisburg, Donnerstag, 05.07.2018, 18:48 (vor 2951 Tagen) @ Weeman

Ich hoffe das sich alle, trotz möglicher Provokation zurückhalten. Eine Eskalation im Rahmen der Demo wäre komplett kontraproduktiv.

Gegen Polizeigewalt zu sein, ist eine Gefahr für die öffentliche Ordnung

Donkstereo, Dortmund, Donnerstag, 05.07.2018, 19:41 (vor 2951 Tagen) @ Tigo

Für die Demonstrierenden allemal.

Anreize für die Polizei, Dinge aus dem Ruder laufen zu lassen, sind allerdings umso mehr vorhanden.

Gegen Polizeigewalt zu sein, ist eine Gefahr für die öffentliche Ordnung

Melange, Berlin, Donnerstag, 05.07.2018, 22:13 (vor 2951 Tagen) @ Donkstereo

Wenn die Zivilbeamten wie in Hamburg vermummt sind, haben sie gleich den Anlass...

Gegen Polizeigewalt zu sein, ist eine Gefahr für die öffentliche Ordnung

Ulrich, Donnerstag, 05.07.2018, 15:37 (vor 2951 Tagen) @ Freyr

Zitat aus dem Bescheid zur Demonstration am 07.07 von der Polizei Düsseldorf
"Ihre Versammlung mit dem Thema "Nein zum neuen Polizeigesetz in NRW! Kein Angriff auf unsere Freiheit und Grundrechte!" bringt eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung mit sich, da diese als Proteste gegen die vermeintliche Polizeigewalt bzw. Polizeihoheit genutzt werden könnte."

Gezeichnet Kaiserlicher Geheimer Polizeirat Unleserlich.

Gegen Polizeigewalt zu sein, ist eine Gefahr für die öffentliche Ordnung

simie, Krefeld, Donnerstag, 05.07.2018, 15:30 (vor 2951 Tagen) @ Freyr

Das ist eigentlich schon fast zu kafkaesk.
Schon ziemlich entlarvend, einen solchen Satz in ein offizielles Dokument reinzuschreiben.

Gegen Polizeigewalt zu sein, ist eine Gefahr für die öffentliche Ordnung

Freyr, Donnerstag, 05.07.2018, 14:51 (vor 2951 Tagen) @ Freyr

Zitat aus dem Bescheid zur Demonstration am 07.07 von der Polizei Düsseldorf
"Ihre Versammlung mit dem Thema "Nein zum neuen Polizeigesetz in NRW! Kein Angriff auf unsere Freiheit und Grundrechte!" bringt eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung mit sich, da diese als Proteste gegen die vermeintliche Polizeigewalt bzw. Polizeihoheit genutzt werden könnte."

Die Ordnung ist gefährdet wenn man gegen Polizeigewalt (oder eine vermeintliche) protestiert.

Auch wenn es wie ausgedacht, da schon fast rechtswidrig, klingt, ist das leider echt.
Manchmal habe ich doch Angst um das Demokratieverständnis der Macht die eigentlich zur Demokratieordnung beitragen sollte. Eine sehr fragwürdige Entwicklung in diesem Land.

Dieser Spruch zeigt doch genau, weshalb man diesen Unfug stoppen sollte.
Mit der Aussage "könnte genutzt werden, um ..." kann JEDE Aktion gegen JEDEN begründet werden. Damit hat man ein treffliches Werkzeug in Händen, um Andersdenkende zum Schweigen zu bringen.
Aber wie unten zu lesen ist, gibt's tatsächlich Leute, die sich das wünschen.

Gegen Polizeigewalt zu sein, ist eine Gefahr für die öffentliche Ordnung

Freyr, Donnerstag, 05.07.2018, 16:06 (vor 2951 Tagen) @ Kwiat

Liebe Staatsgewalt, bitte verbiete rasch diese Produkte, die für Böses benutzt werden könnten:

Tomatenmesser
Rollkoffer
Alufolie
Kopierer
alle Mobiltelefone
Gürtel
Kapuzenpullis
Bier in Glasflaschen
Injektionsspritzen
Einwegbatterien
Filtertüten
Eyeliner

hmmm..., noch was vergessen?

Achja, Lieferwagen

Gegen Polizeigewalt zu sein, ist eine Gefahr für die öffentliche Ordnung

Blarry, Essen, Donnerstag, 05.07.2018, 16:10 (vor 2951 Tagen) @ Pommesmats

Ja, Du hast etwas vergessen: "Polizei". Die Polizei könnte dazu benutzt werden, ein faschistisches Schreckensregime zu etablieren.

Quelle: die Polizei wurde dazu benutzt, ein faschistisches Schreckensregime zu etablieren.

Gegen Polizeigewalt zu sein, ist eine Gefahr für die öffentliche Ordnung

Sascha, Dortmund, Donnerstag, 05.07.2018, 16:07 (vor 2951 Tagen) @ Pommesmats

Liebe Staatsgewalt, bitte verbiete rasch diese Produkte, die für Böses benutzt werden könnten:

Tomatenmesser
Rollkoffer
Alufolie
Kopierer
alle Mobiltelefone
Gürtel
Kapuzenpullis
Bier in Glasflaschen
Injektionsspritzen
Einwegbatterien
Filtertüten
Eyeliner

hmmm..., noch was vergessen?

Achja, Lieferwagen

Und den ESC.

Gegen Polizeigewalt zu sein, ist eine Gefahr für die öffentliche Ordnung

Freyr, Donnerstag, 05.07.2018, 17:25 (vor 2951 Tagen) @ Sascha

Der wird sicher weiter existieren, es werden aber nur noch Nationalhymnen gesungen.

Gegen Polizeigewalt zu sein, ist eine Gefahr für die öffentliche Ordnung

MDomi, Donnerstag, 05.07.2018, 16:37 (vor 2951 Tagen) @ Sascha

Liebe Staatsgewalt, bitte verbiete rasch diese Produkte, die für Böses benutzt werden könnten:

Tomatenmesser
Rollkoffer
Alufolie
Kopierer
alle Mobiltelefone
Gürtel
Kapuzenpullis
Bier in Glasflaschen
Injektionsspritzen
Einwegbatterien
Filtertüten
Eyeliner

hmmm..., noch was vergessen?

Achja, Lieferwagen


Und den ESC.

Hatte sich schon selbst ausgeschlossen, Banause.

Neu auf schwatzgelb.de: Aufruf zur Demo gegen das neue Polizeigesetz

Hömmatiker, Westfalen, Donnerstag, 05.07.2018, 12:15 (vor 2951 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

Es wichtig und richtig dafür den Arsch hoch zubekommen und teilzunehmen.

Neu auf schwatzgelb.de: Aufruf zur Demo gegen das neue Polizeigesetz

Pepperkorn, Dortmund, Donnerstag, 05.07.2018, 19:44 (vor 2951 Tagen) @ Hömmatiker

Es wichtig und richtig dafür den Arsch hoch zubekommen und teilzunehmen.

Die judäische Volksfront macht auch mit. Und die Volksfront von Judäa. Nebst Bandidos, Desperados, Riots, Hells Angels. Wird ganz prima.

Für das neue Polizeigesetz

Ausputzer, Düsseldorf, Donnerstag, 05.07.2018, 14:16 (vor 2951 Tagen) @ Hömmatiker

Es wichtig und richtig dafür den Arsch hoch zubekommen und teilzunehmen.

Ich bin mal gespannt, wie friedlich die Demonstration(en) gegen das neue PolG werden.

Und nach meiner Auffassung sind die Bestimmungen des neuen PolG wichtig und richtig.

Für das neue Polizeigesetz

defender ⌂ @, Donnerstag, 05.07.2018, 18:20 (vor 2951 Tagen) @ Ausputzer

Und nach meiner Auffassung sind die Bestimmungen des neuen PolG wichtig und richtig.

Das zeigt, dass Du einfach nur uninformiert bist. Die Bestimmungen verstoßen sogar eklatant gegen unser Grundgesetz!

Für das neue Polizeigesetz

Ausputzer, Düsseldorf, Freitag, 06.07.2018, 10:29 (vor 2950 Tagen) @ defender

Und nach meiner Auffassung sind die Bestimmungen des neuen PolG wichtig und richtig.


Das zeigt, dass Du einfach nur uninformiert bist.

Aha, wer nicht Deiner Meinung ist, kann natürlich nur uniformiert sein. Das ist nah an der beliebten Aussage, klar sei man für Meinungsfreiheit, aber was Meinung ist, bestimmen die interessierten Kreise dann..

Die Bestimmungen verstoßen sogar eklatant gegen unser Grundgesetz!

Und das bewertest abschließend Du? Ich mag kein so brillianter Jurist wie Du sein, aber immerhin habe auch ich zwei Staatsexamen so hinbekommen, dass ich meinen Lebensunterhalt damit verdienen kann. Und so habe ich in Erinnerung, dass es bei einer juristischen Bewertung durchaus unterschiedliche Auffassungen geben kann, ohne dass die eine zwimgend richtig und die andere zwingend falsch ist. Aber wenn man der Defender ist (und natürlich ein paar andere hier), dann hat man die allgemein gültige Wahrheit natürlich für sich gepachtet.

Für das neue Polizeigesetz

Sascha, Dortmund, Freitag, 06.07.2018, 10:35 (vor 2950 Tagen) @ Ausputzer

Und nach meiner Auffassung sind die Bestimmungen des neuen PolG wichtig und richtig.


Das zeigt, dass Du einfach nur uninformiert bist.


Aha, wer nicht Deiner Meinung ist, kann natürlich nur uniformiert sein. Das ist nah an der beliebten Aussage, klar sei man für Meinungsfreiheit, aber was Meinung ist, bestimmen die interessierten Kreise dann..

Die Bestimmungen verstoßen sogar eklatant gegen unser Grundgesetz!


Und das bewertest abschließend Du? Ich mag kein so brillianter Jurist wie Du sein, aber immerhin habe auch ich zwei Staatsexamen so hinbekommen, dass ich meinen Lebensunterhalt damit verdienen kann. Und so habe ich in Erinnerung, dass es bei einer juristischen Bewertung durchaus unterschiedliche Auffassungen geben kann, ohne dass die eine zwimgend richtig und die andere zwingend falsch ist. Aber wenn man der Defender ist (und natürlich ein paar andere hier), dann hat man die allgemein gültige Wahrheit natürlich für sich gepachtet.

Immerhin haben die Bedenken ausgereicht, die Verabschiedung des selbst im Vergleich zu Bayern leicht entschärften Polizeigesetzes in NRW zu verschieben, um es zu überarbeiten, weil Sachverständige in einigen Punkten große verfassungsrechtliche Zweifel an dem Entwurf hatten.

Für das neue Polizeigesetz

Ausputzer, Düsseldorf, Freitag, 06.07.2018, 11:06 (vor 2950 Tagen) @ Sascha

Und nach meiner Auffassung sind die Bestimmungen des neuen PolG wichtig und richtig.


Das zeigt, dass Du einfach nur uninformiert bist.


Aha, wer nicht Deiner Meinung ist, kann natürlich nur uniformiert sein. Das ist nah an der beliebten Aussage, klar sei man für Meinungsfreiheit, aber was Meinung ist, bestimmen die interessierten Kreise dann..

Die Bestimmungen verstoßen sogar eklatant gegen unser Grundgesetz!


Und das bewertest abschließend Du? Ich mag kein so brillianter Jurist wie Du sein, aber immerhin habe auch ich zwei Staatsexamen so hinbekommen, dass ich meinen Lebensunterhalt damit verdienen kann. Und so habe ich in Erinnerung, dass es bei einer juristischen Bewertung durchaus unterschiedliche Auffassungen geben kann, ohne dass die eine zwimgend richtig und die andere zwingend falsch ist. Aber wenn man der Defender ist (und natürlich ein paar andere hier), dann hat man die allgemein gültige Wahrheit natürlich für sich gepachtet.


Immerhin haben die Bedenken ausgereicht, die Verabschiedung des selbst im Vergleich zu Bayern leicht entschärften Polizeigesetzes in NRW zu verschieben, um es zu überarbeiten, weil Sachverständige in einigen Punkten große verfassungsrechtliche Zweifel an dem Entwurf hatten.

Das ist ja auch gut und richtig... und der Unterschied dieser mahnenden Stimmen zum allwissenden Defender auch evident.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil

defender ⌂ @, Samstag, 07.07.2018, 05:23 (vor 2949 Tagen) @ Ausputzer

Finde den Fehler:

§ 38 PolG NRW Entwurf
Dauer der Freiheitsentziehung
„(2) Auf Grund dieses Gesetzes gilt für die richterliche Entscheidung eine von Absatz 1 Nummer 3 abweichende Frist in folgenden Fällen:
1. gemäß § 35 Absatz 1 Nummer 2 Alternative 1 sowie Nummer 6 und 7 bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 8 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 bis 3 bis zu einem Monat,
2. gemäß § 35 Absatz 1 Nummer 3, wenn eine Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person besteht, bis zum Ablauf der nach § 34 angeordneten Maßnahme, maximal jedoch bis zu sieben Tagen,
3. gemäß § 35 Absatz 1 Nummer 4 bis zum Ablauf der nach § 34a Absatz 5 angeordneten Maßnahme, maximal jedoch bis zu zehn Tagen,
4. gemäß § 35 Absatz 1 Nummer 6 bei gewerbs- oder bandenmäßiger Begehung bis zu sieben Tagen,


Der Gesetzesentwurf beinhaltet also eine Monatsfrist. Dem steht das GG entgegen:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 104
(2) [...] Die Polizei darf aus eigener Machtvollkommenheit niemanden länger als bis zum Ende des Tages nach dem Ergreifen in eigenem Gewahrsam halten. Das Nähere ist gesetzlich zu regeln.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil

defender, Samstag, 07.07.2018, 06:34 (vor 2949 Tagen) @ defender
bearbeitet von Kulibi77, Samstag, 07.07.2018, 06:44

Finde den Fehler:

§ 38 PolG NRW Entwurf
Dauer der Freiheitsentziehung
„(2) Auf Grund dieses Gesetzes gilt für die richterliche Entscheidung eine von Absatz 1 Nummer 3 abweichende Frist in folgenden Fällen:
1. gemäß § 35 Absatz 1 Nummer 2 Alternative 1 sowie Nummer 6 und 7 bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 8 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 bis 3 bis zu einem Monat,
2. gemäß § 35 Absatz 1 Nummer 3, wenn eine Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person besteht, bis zum Ablauf der nach § 34 angeordneten Maßnahme, maximal jedoch bis zu sieben Tagen,
3. gemäß § 35 Absatz 1 Nummer 4 bis zum Ablauf der nach § 34a Absatz 5 angeordneten Maßnahme, maximal jedoch bis zu zehn Tagen,
4. gemäß § 35 Absatz 1 Nummer 6 bei gewerbs- oder bandenmäßiger Begehung bis zu sieben Tagen,


Der Gesetzesentwurf beinhaltet also eine Monatsfrist. Dem steht das GG entgegen:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 104
(2) [...] Die Polizei darf aus eigener Machtvollkommenheit niemanden länger als bis zum Ende des Tages nach dem Ergreifen in eigenem Gewahrsam halten. Das Nähere ist gesetzlich zu regeln.

"Das nähere ist gesetzlich zu regeln". Jede Ingewahrsamnahme die länger als ein Tag dauert steht unter Richtervorbehalt. Das Polizeigesetz sieht genau das vor. Jeder Gewahrsam der länger als bis zum Ende des Tages nach dem Ergreifen dauert, muss durch einen Richter angeordnet werden, das sieht das Grundgesetz vor und genau das schreibt das neue Polizeigesetz vor. Jeder Gewahrsam, der nach dem PolG NRW länger als die im GG festgelegte Grenze verhängt wird, muss von einem Richter angeorndet werden. Das Grundgesetz setzt dem Gewahrsam per se erstmal keine Zeitgrenze. Bei allen invasiven neuen Maßnahmen des PolG NRW ist der Richtervorhebalt vorgesehen. Das ist nicht der Grund warum diese u.U. verfassungswidrig sind.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil

defender ⌂ @, Samstag, 07.07.2018, 10:47 (vor 2949 Tagen) @ Kulibi77

Neufassung von § 21 Nds. SOG (s. Nds. LT-Drs. 18/850):

Die können das. NRW nicht.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil

defender, Samstag, 07.07.2018, 15:23 (vor 2949 Tagen) @ defender

Was hat Niedersachsen jetzt damit zu tun? Auch im neuen PolG von NRW ist in jedem Fall eine gerichtliche Entscheidung für jeden Gewahrsam vorgesehen der länger als einen Tag dauert.

Für das neue Polizeigesetz

defender, Donnerstag, 05.07.2018, 19:45 (vor 2951 Tagen) @ defender

Da pfeif ich drauf!
Vorbeugender Opferschutz ist wichtiger!

Für das neue Polizeigesetz

defender, Donnerstag, 05.07.2018, 23:48 (vor 2951 Tagen) @ schiri1

Und nach meiner Auffassung sind die Bestimmungen des neuen PolG wichtig und richtig.

Das zeigt, dass Du einfach nur uninformiert bist. Die Bestimmungen verstoßen sogar eklatant gegen unser Grundgesetz!

Da pfeif ich drauf!
Vorbeugender Opferschutz ist wichtiger!

Yeeah. Wir sind alle schon viel zu lange Opfer. In Hof, in Kulmbach, in Bayreuth, eigentlich überall und immer. Schützt uns endlich.

Für das neue Polizeigesetz

Ulrich, Donnerstag, 05.07.2018, 14:33 (vor 2951 Tagen) @ Ausputzer

Es wichtig und richtig dafür den Arsch hoch zubekommen und teilzunehmen.


Ich bin mal gespannt, wie friedlich die Demonstration(en) gegen das neue PolG werden.

Und nach meiner Auffassung sind die Bestimmungen des neuen PolG wichtig und richtig.

Stimmt. Ohne Handgranaten beispielsweise ist die Polizei einfach nicht in der Lage bei Geiselnahmen adäquat reagieren zu können.

Für das neue Polizeigesetz

Ulrich, Donnerstag, 05.07.2018, 22:06 (vor 2951 Tagen) @ Ulrich

Es wichtig und richtig dafür den Arsch hoch zubekommen und teilzunehmen.


Ich bin mal gespannt, wie friedlich die Demonstration(en) gegen das neue PolG werden.

Und nach meiner Auffassung sind die Bestimmungen des neuen PolG wichtig und richtig.


Stimmt. Ohne Handgranaten beispielsweise ist die Polizei einfach nicht in der Lage bei Geiselnahmen adäquat reagieren zu können.

Lustiger Fakt den ich gerade gelesen habe: Bis 1972 gab es an jedem Standort der Bundespolizei eine Artilleriebrigade ausgestattet mit Raketenwerfern, Flak und Granatwerfern. In Hamburg war ein Granatwerfer und Antipersonen-Minen(!) noch bis in die 80er Jahre Teil der Ausrüstung.

Für das neue Polizeigesetz

Ulrich, Freitag, 06.07.2018, 07:49 (vor 2950 Tagen) @ Kulibi77

Es wichtig und richtig dafür den Arsch hoch zubekommen und teilzunehmen.


Ich bin mal gespannt, wie friedlich die Demonstration(en) gegen das neue PolG werden.

Und nach meiner Auffassung sind die Bestimmungen des neuen PolG wichtig und richtig.


Stimmt. Ohne Handgranaten beispielsweise ist die Polizei einfach nicht in der Lage bei Geiselnahmen adäquat reagieren zu können.


Lustiger Fakt den ich gerade gelesen habe: Bis 1972 gab es an jedem Standort der Bundespolizei eine Artilleriebrigade ausgestattet mit Raketenwerfern, Flak und Granatwerfern. In Hamburg war ein Granatwerfer und Antipersonen-Minen(!) noch bis in die 80er Jahre Teil der Ausrüstung.

Damals gab es halt noch den Ost-West-Konflikt, und im Falle eines Krieges wären diese Polizei-Kräfte in die Verteidigung integriert worden. In den Anfangstagen der Bundesrepublik war der Bundesgrenzschutz die Keimzelle aus der später die Bundeswehr hervor ging. Und bis in die siebziger Jahre konnte man wohl statt des Wehrdienstes einen deutlich besser bezahlten Ersatzdienst beim BGS ableisten. In einigen Bundesländern gab es zudem beispielsweise auch Maschinengewehr-Züge, etc. bei der Polizei. Auch das waren paramilitärische Einheiten, aufgebaut für den "V-Fall".

Für das neue Polizeigesetz

Eastwood, Donnerstag, 05.07.2018, 23:18 (vor 2951 Tagen) @ Kulibi77

Lustiger Fakt den ich gerade gelesen habe: Bis 1972 gab es an jedem Standort der Bundespolizei eine Artilleriebrigade ausgestattet mit Raketenwerfern, Flak und Granatwerfern. In Hamburg war ein Granatwerfer und Antipersonen-Minen(!) noch bis in die 80er Jahre Teil der Ausrüstung.

Das dürfte der Historie des damaligen Bundesgrenzschutzes geschuldet gewesen sein, der vor der Bundeswehr gegründet würde und eher paramilitärisch geprägt war. Den Rest erledigen dann Beharrungskräfte innerhalb von großen Organisationen.

Der BGS von damals ist mit der Bundespolizei von heute nicht mehr vergleichbar.

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Eastwood, Donnerstag, 05.07.2018, 23:35 (vor 2951 Tagen) @ Eastwood

Es hat auf Bundesebene eher mit dem Grundgesetzauftrag zu tun die Verfassungsordnung und die staatliche Integrität der BRD zu schützen. Dementsprechend sollte auch die Bundespolizei in der Lage sein gegen schwer bewaffnete aufrüherische Kräfte vorzugehen. Es gab dann großen Widerstand aus der Polizei heraus und heute würden man in so einem extremen Fall, von Aufruhr mit militärischen Mitteln, eher die Bundeswehr im Inneren einsetzen. Dieser Einsatz der Bundeswehr im Inneren war damals lange ein größeres Tabu als eine beschränkt militärisch ausgerüstete Polizei. So verschieben sich Prioritäten über die Zeit...

Für das neue Polizeigesetz

Ulrich, Freitag, 06.07.2018, 07:55 (vor 2950 Tagen) @ Kulibi77

Es hat auf Bundesebene eher mit dem Grundgesetzauftrag zu tun die Verfassungsordnung und die staatliche Integrität der BRD zu schützen. Dementsprechend sollte auch die Bundespolizei in der Lage sein gegen schwer bewaffnete aufrüherische Kräfte vorzugehen. Es gab dann großen Widerstand aus der Polizei heraus und heute würden man in so einem extremen Fall, von Aufruhr mit militärischen Mitteln, eher die Bundeswehr im Inneren einsetzen. Dieser Einsatz der Bundeswehr im Inneren war damals lange ein größeres Tabu als eine beschränkt militärisch ausgerüstete Polizei. So verschieben sich Prioritäten über die Zeit...

Gegen schwer bewaffnete aufrührerische Kräfte im Inneren war das nicht gerichtet. Der BGS ist vor der Bundeswehr gegründet worden und war lange integraler Teil der Nato-Verteidigungsstrategie im Fall eines Krieges mit dem Warschauer Pakt. Das Pesonal rekrutierte sich entsprechend anfangs nicht aus Polizisten sondern aus ehemaligen Offizieren und Unteroffizieren der Wehrmacht.

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Ulrich, Freitag, 06.07.2018, 12:05 (vor 2950 Tagen) @ Ulrich

Es hat auf Bundesebene eher mit dem Grundgesetzauftrag zu tun die Verfassungsordnung und die staatliche Integrität der BRD zu schützen. Dementsprechend sollte auch die Bundespolizei in der Lage sein gegen schwer bewaffnete aufrüherische Kräfte vorzugehen. Es gab dann großen Widerstand aus der Polizei heraus und heute würden man in so einem extremen Fall, von Aufruhr mit militärischen Mitteln, eher die Bundeswehr im Inneren einsetzen. Dieser Einsatz der Bundeswehr im Inneren war damals lange ein größeres Tabu als eine beschränkt militärisch ausgerüstete Polizei. So verschieben sich Prioritäten über die Zeit...


Gegen schwer bewaffnete aufrührerische Kräfte im Inneren war das nicht gerichtet. Der BGS ist vor der Bundeswehr gegründet worden und war lange integraler Teil der Nato-Verteidigungsstrategie im Fall eines Krieges mit dem Warschauer Pakt. Das Pesonal rekrutierte sich entsprechend anfangs nicht aus Polizisten sondern aus ehemaligen Offizieren und Unteroffizieren der Wehrmacht.

Das ist richtig, nur war das bei der Abschaffung dieser Waffen nicht mehr die Diskussion. Es ging um die Frage was die Polizei in der Lage sein muss zu leisten. Aus diesen Überlegungen heraus ist es z.B. der Polizei bis heute erlaubt im Notfall Sprengmittel (aka Handgranaten) gegen Menschenmengen einzusetzen, auch wenn dabei Unbeteiligte verletzt oder getötet werden. Ein weiteres Problem ergab sich aus der Rechtssprechung des BVerfG zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren: Die Bundeswehr darf dabei prinzipiell nur Kampfmittel einsetzen über die auch die Polizeien der jeweiligen Bundesländer verfügen.

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Sascha, Dortmund, Donnerstag, 05.07.2018, 14:26 (vor 2951 Tagen) @ Ausputzer

Ja, ich teile deine Bedenken, dass sich dort vermummte Polizisten unter die Demonstranten mischen könnten.

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referent, Krefeld, Donnerstag, 05.07.2018, 14:17 (vor 2951 Tagen) @ Ausputzer

Weil?

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Ausputzer, Düsseldorf, Donnerstag, 05.07.2018, 14:44 (vor 2951 Tagen) @ referent

Weil?

Ich habe mir erlaubt, meine Meinung genauso ausführlich zu begründen wie Hömmatiker seine Ablehnung.

Aber wir können gerne die einzelnen Punkte diskutieren.

Fangen wir beim letzten Aufzählungspunkt, der Bewaffnung von Polizisten an. Bislang gibt es den Gummiknüppel und die Schusswaffe, teilweise Pfefferspray. Ich halte eine größere Bandbreite der Abwehrmöglichkeiten für sinnvoll. Mit Ausnahme von Menschen wie Weeman werden die wenigsten bestreiten, dass Übergriffe (und dazu zähle ich auch schon Anspucken) auf Polizisten in den letzten Jahren massiv zugenommen haben. Hier sehe ich ein Erfordernis schnell (und ja, auch hart) seitens der Polizei reagieren zu können, ohne gleich die Schusswaffe einsetzen zu müssen.

Wenn Männer Frauen (verheiratet oder nicht) bedrohen, gibt es bislang kaum Möglichkeiten, diese effektiv zu schützen. Durch die Möglichkeit gegen Gefährder vorzugehen, wird hier eine Handlungslücke geschlossen.

Und ja, ich finde auch verdachtsunabhängige Kontrollen gut und richtig. Am Flughafen werde ich auch auf Waffen gescannt, ohne dass gegen mich ein Verdacht besteht. Ich empfinde das nicht als Eingriff in meine Persönlichkeitsfreiheit. Mir ist lieber, ich werde ohne Verdacht auch häufiger kontrolliert und dafür wird auch nur ein Todes- oder Gewaltopfer vermieden, weil jemand gesuchtes bei so einer Kontrolle erwischt wird.

Für das neue Polizeigesetz

Hömmatiker, Westfalen, Donnerstag, 05.07.2018, 19:39 (vor 2951 Tagen) @ Ausputzer

Weil?


Ich habe mir erlaubt, meine Meinung genauso ausführlich zu begründen wie Hömmatiker seine Ablehnung.

Wenn Männer Frauen (verheiratet oder nicht) bedrohen, gibt es bislang kaum Möglichkeiten, diese effektiv zu schützen. Durch die Möglichkeit gegen Gefährder vorzugehen, wird hier eine Handlungslücke geschlossen.

Sämtliche Begründungen meiner Ablehnung sind in dem Post über bzw. Artikel beschrieben.

Dir wünsche ich aus tiefsten Herzen mal 2-4 Woche als Gefährder festgehalten zu werden.

Für das neue Polizeigesetz

Hömmatiker, Donnerstag, 05.07.2018, 20:03 (vor 2951 Tagen) @ Hömmatiker

Weil?


Ich habe mir erlaubt, meine Meinung genauso ausführlich zu begründen wie Hömmatiker seine Ablehnung.

Wenn Männer Frauen (verheiratet oder nicht) bedrohen, gibt es bislang kaum Möglichkeiten, diese effektiv zu schützen. Durch die Möglichkeit gegen Gefährder vorzugehen, wird hier eine Handlungslücke geschlossen.


Sämtliche Begründungen meiner Ablehnung sind in dem Post über bzw. Artikel beschrieben.

Dir wünsche ich aus tiefsten Herzen mal 2-4 Woche als Gefährder festgehalten zu werden.

Sorry, aber um als „Gefährder“ zu gelten, muss man schon ultra viel Dreck am Stecken haben bzw. Leichen im Keller. Man sollte diese Personen definitiv nicht in Schutz nehmen.

Für das neue Polizeigesetz

Hömmatiker, Westfalen, Freitag, 06.07.2018, 08:34 (vor 2950 Tagen) @ Hans-Olo

Weil?


Ich habe mir erlaubt, meine Meinung genauso ausführlich zu begründen wie Hömmatiker seine Ablehnung.

Wenn Männer Frauen (verheiratet oder nicht) bedrohen, gibt es bislang kaum Möglichkeiten, diese effektiv zu schützen. Durch die Möglichkeit gegen Gefährder vorzugehen, wird hier eine Handlungslücke geschlossen.


Sämtliche Begründungen meiner Ablehnung sind in dem Post über bzw. Artikel beschrieben.

Dir wünsche ich aus tiefsten Herzen mal 2-4 Woche als Gefährder festgehalten zu werden.


Sorry, aber um als „Gefährder“ zu gelten, muss man schon ultra viel Dreck am Stecken haben bzw. Leichen im Keller. Man sollte diese Personen definitiv nicht in Schutz nehmen.

Genau DAS ist das Problem. Du musst eben nicht utlra viel Dreck am Stecken haben um als Gefährder zu gelten. Die Polizei könnte nach belieben verfahreb, ohne das Staatsanwaltschaft oder ein Richter eingreift.

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Bone02943, Weißwasser, Donnerstag, 05.07.2018, 20:15 (vor 2951 Tagen) @ Hans-Olo

Weil?


Ich habe mir erlaubt, meine Meinung genauso ausführlich zu begründen wie Hömmatiker seine Ablehnung.

Wenn Männer Frauen (verheiratet oder nicht) bedrohen, gibt es bislang kaum Möglichkeiten, diese effektiv zu schützen. Durch die Möglichkeit gegen Gefährder vorzugehen, wird hier eine Handlungslücke geschlossen.


Sämtliche Begründungen meiner Ablehnung sind in dem Post über bzw. Artikel beschrieben.

Dir wünsche ich aus tiefsten Herzen mal 2-4 Woche als Gefährder festgehalten zu werden.


Sorry, aber um als „Gefährder“ zu gelten, muss man schon ultra viel Dreck am Stecken haben bzw. Leichen im Keller. Man sollte diese Personen definitiv nicht in Schutz nehmen.

Laut "Ausputzer" gelten doch schon Männer die Frauen bedroht haben sollen, als Gefährder. ;)

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Foreveralone, Dortmund, Donnerstag, 05.07.2018, 18:50 (vor 2951 Tagen) @ Ausputzer


Und ja, ich finde auch verdachtsunabhängige Kontrollen gut und richtig. Am Flughafen werde ich auch auf Waffen gescannt, ohne dass gegen mich ein Verdacht besteht. Ich empfinde das nicht als Eingriff in meine Persönlichkeitsfreiheit. Mir ist lieber, ich werde ohne Verdacht auch häufiger kontrolliert und dafür wird auch nur ein Todes- oder Gewaltopfer vermieden, weil jemand gesuchtes bei so einer Kontrolle erwischt wird.


Und dann gerätst du an irgendwelche Arschloch-Beamten, die einen schlechten Tag hatten und dich nur schikanieren( zumindesr soweit subtil, dass du nix machen kannst) wollen. Toller Gedanke!

Ne,ne. Das hat für mich immer mehr etwas von futuristischen Dystopien, über die wir nur erschreckend staunen konnten.

Wir sollten uns vielleicht einfach mal der Tatsache stellen, das dass Leben nunmal leider auch gefährlich ist und Risiken birgt.

Für das neue Polizeigesetz

Ulrich, Donnerstag, 05.07.2018, 15:40 (vor 2951 Tagen) @ Ausputzer

Weil?


Ich habe mir erlaubt, meine Meinung genauso ausführlich zu begründen wie Hömmatiker seine Ablehnung.

Aber wir können gerne die einzelnen Punkte diskutieren.

Fangen wir beim letzten Aufzählungspunkt, der Bewaffnung von Polizisten an. Bislang gibt es den Gummiknüppel und die Schusswaffe, teilweise Pfefferspray. Ich halte eine größere Bandbreite der Abwehrmöglichkeiten für sinnvoll. Mit Ausnahme von Menschen wie Weeman werden die wenigsten bestreiten, dass Übergriffe (und dazu zähle ich auch schon Anspucken) auf Polizisten in den letzten Jahren massiv zugenommen haben. Hier sehe ich ein Erfordernis schnell (und ja, auch hart) seitens der Polizei reagieren zu können, ohne gleich die Schusswaffe einsetzen zu müssen.

In den USA und Kanada wurden in der Vergangenheit regelmäßig Elektroschocker und ähnliches eingesetzt um "aufmüpfige" Gegenüber zu disziplinieren. Bis man systematisch untersucht hat wie viele Todesopfer durch Herzversagen diese Vorgehensweise verursacht hat.

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Sascha, Dortmund, Donnerstag, 05.07.2018, 15:00 (vor 2951 Tagen) @ Ausputzer

Weil?


Ich habe mir erlaubt, meine Meinung genauso ausführlich zu begründen wie Hömmatiker seine Ablehnung.

Aber wir können gerne die einzelnen Punkte diskutieren.

Fangen wir beim letzten Aufzählungspunkt, der Bewaffnung von Polizisten an. Bislang gibt es den Gummiknüppel und die Schusswaffe, teilweise Pfefferspray. Ich halte eine größere Bandbreite der Abwehrmöglichkeiten für sinnvoll. Mit Ausnahme von Menschen wie Weeman werden die wenigsten bestreiten, dass Übergriffe (und dazu zähle ich auch schon Anspucken) auf Polizisten in den letzten Jahren massiv zugenommen haben. Hier sehe ich ein Erfordernis schnell (und ja, auch hart) seitens der Polizei reagieren zu können, ohne gleich die Schusswaffe einsetzen zu müssen.

Wenn man sieht, wie fürsorglich und sparsam die Polizei bereits mit dem bestehenden Mittel des Pfeffersprays umgeht, nämlich oft eben nicht wie vorgeschrieben als Distanzwaffe, dann habe ich ein ungutes Gefühl, wenn Polizisten weiter aufgerüstet werden.

Wenn Männer Frauen (verheiratet oder nicht) bedrohen, gibt es bislang kaum Möglichkeiten, diese effektiv zu schützen. Durch die Möglichkeit gegen Gefährder vorzugehen, wird hier eine Handlungslücke geschlossen.

Wenn ein Mann eine Frau bedroht, dann handelt es sich aber bereits um ein sehr konkretes Bedrohungszenario (gegen das man natürlich besser vorgehen können muss) und ist etwas anderes als eine völlig undefinierte Einteilung in Gefährder und drohende Gefahr. In deinem Fall wäre das nicht der Mann, der die Frau bedroht - sondern ein Mann, der eine Frau bedrohen könnte. Was prinzipiell auf jeden Mann zutrifft.

Und ja, ich finde auch verdachtsunabhängige Kontrollen gut und richtig. Am Flughafen werde ich auch auf Waffen gescannt, ohne dass gegen mich ein Verdacht besteht. Ich empfinde das nicht als Eingriff in meine Persönlichkeitsfreiheit. Mir ist lieber, ich werde ohne Verdacht auch häufiger kontrolliert und dafür wird auch nur ein Todes- oder Gewaltopfer vermieden, weil jemand gesuchtes bei so einer Kontrolle erwischt wird.

Das ist in meinen Augen ein Punkt, der wirklich sehr subjektiv ist und gegen den man auch nur schwer anreden kann. Ich habe einfach in Hinblick auf eine sich wandelnde gesellschaftliche Stimmung und ein Erstarken populistischer Strömungen kein gutes Gefühl dabei, wenn im größeren Umfang Bewegungsdaten von Personen erfasst werden.

Für das neue Polizeigesetz

Ausputzer, Donnerstag, 05.07.2018, 15:44 (vor 2951 Tagen) @ Sascha

Zumindest was die Gewaltzunahme gegenüber Polizei und Sanitätern angeht, kann man kaum widersprechen. Das ist definitiv besorgniserregend. Wer zur Hölle attackiert einen Notarzt?! Und leider hilft dann in solchen Situationen auch ein Pfefferspray nur noch bedingt.

Das ich aber nur schwer akzeptieren kann, dass jemand ungefragt meine privatesten Mails und Nachrichten durchstöbert, ist auch klar.

Schwierig das Ganze. Ich verstehe beide Seiten.

Für das neue Polizeigesetz

Ausputzer, Donnerstag, 05.07.2018, 16:07 (vor 2951 Tagen) @ Hans-Olo

Das ich aber nur schwer akzeptieren kann, dass jemand ungefragt meine privatesten Mails und Nachrichten durchstöbert, ist auch klar.

Die präventive Überwachung ist im Prinzip nur bei Terrorverdacht möglich und muss natürlich weiterhin von einem Richter angeordnet werden. Alles andere wäre auch klar verfassungswidrig.

Für das neue Polizeigesetz

Sascha, Dortmund, Donnerstag, 05.07.2018, 15:53 (vor 2951 Tagen) @ Hans-Olo

Zumindest was die Gewaltzunahme gegenüber Polizei und Sanitätern angeht, kann man kaum widersprechen. Das ist definitiv besorgniserregend. Wer zur Hölle attackiert einen Notarzt?! Und leider hilft dann in solchen Situationen auch ein Pfefferspray nur noch bedingt.

Dass das absolut scheiße und unbegreiflich ist, ist unbestritten. Aber wer Rettungskräfte nicht nur bei der Arbeit behindert, sondern wirklich körperlich angreift, der hat so dermaßen die Kappe kaputt, dass ich bezweifel, dass das Vorhandensein eines Teasers da erst einmal wirklich was dran ändert.

Für das neue Polizeigesetz

Matse, Donnerstag, 05.07.2018, 16:44 (vor 2951 Tagen) @ Sascha

Dass das absolut scheiße und unbegreiflich ist, ist unbestritten. Aber wer Rettungskräfte nicht nur bei der Arbeit behindert, sondern wirklich körperlich angreift, der hat so dermaßen die Kappe kaputt, dass ich bezweifel, dass das Vorhandensein eines Teasers da erst einmal wirklich was dran ändert.

Das Vorhandensein nicht. Der Einsatz des Tasers dürfte körperlichen Widerstand allerdings recht schnell und stärker brechen. Natürlich mit dem höheren Risiko den "Renitenten" schwerwiegender zu verletzen oder im Einzelfall zu töten.

Für das neue Polizeigesetz

Tigo, Duisburg, Donnerstag, 05.07.2018, 18:46 (vor 2951 Tagen) @ Matse

Das Problem was ich sehe ist folgendes: Zurzeit ist die Hemmschwelle seine Dienstwaffe zu benutzen sehr hoch bei der Polizei und das ist auch gut so. Die Polizei ist also geschult und in der Lage viele Situationen ohne Gewalt und Dienstwaffe zu lösen.
Der Taser würde diese Hemmschwelle deutlich nach unten setzen ohne einen erkennbaren Mehrwert. Ganz im Gegenteil, es gibt etliche Berichte die bezeugen, dass die Taser eben potenziell Tötlich sind.

Für das neue Polizeigesetz

Sascha, Dortmund, Donnerstag, 05.07.2018, 19:23 (vor 2951 Tagen) @ Tigo

Da man in solchen Situationen oft auch einer größeren Gruppe gegenübersteht, sinken übrigens auch die Hemmungen, den Polizisten diese Waffe zu entwenden und gegen ihn selber einzusetzen.

Für das neue Polizeigesetz

Weeman, Hinterm Knauber, Donnerstag, 05.07.2018, 17:59 (vor 2951 Tagen) @ Matse
bearbeitet von Weeman, Donnerstag, 05.07.2018, 18:02

Das Vorhandensein nicht. Der Einsatz des Tasers dürfte körperlichen Widerstand allerdings recht schnell und stärker brechen. Natürlich mit dem höheren Risiko den "Renitenten" schwerwiegender zu verletzen oder im Einzelfall zu töten.

Wenn der Tod billigend in Kauf genommen werden kann, wieso braucht es dann in den Situationen einen Taser?
Dafür gibt es die Dienstwaffe. Der Taser würde doch sehr wahrscheinlich eher inflationär benutzt, weil er ja nicht tödlich ist. Was dann zu unnötigen Tötungen seitens der Polizei führt.
Ich kann mir tatsächlich keine Situation vorstellen, in der der Taser, mit den aktuellen Risiken, das Mittel der Wahl sein sollte.

Und was die Angriffe auf Sanis angeht dürfte dies einfach durch mehr Präsenz besser zu bekämpfen sein als durch Taser die von Polizisten getragen werden, welche quasi immer erst nach der Tat zur Stelle sind.

Für das neue Polizeigesetz

simie, Krefeld, Donnerstag, 05.07.2018, 15:52 (vor 2951 Tagen) @ Hans-Olo

Letztendlich ist da aber auch noch nicht wirklich abschließend geklärt, ob es ein genereller Trend ist, oder es sich um einen Scheinanstieg handelt, da solche Fälle einfach vermehrt gemeldet werden.

Für das neue Polizeigesetz

simie, Krefeld, Donnerstag, 05.07.2018, 14:30 (vor 2951 Tagen) @ referent

Manche wünschen sich halt einen Polizeistaat.

Für das neue Polizeigesetz

Weeman, Hinterm Knauber, Donnerstag, 05.07.2018, 14:19 (vor 2951 Tagen) @ referent

Lies dich mal durch seine Historie. Dann wird dir alles klar.

Neu auf schwatzgelb.de: Aufruf zur Demo gegen das neue Polizeigesetz

Eventfan, Donnerstag, 05.07.2018, 13:51 (vor 2951 Tagen) @ Hömmatiker

Gibt wahrscheinlich genug Leute hier, die schwarz-gelb gewählt haben. Herzlichen Glückwunsch.

Würde gerne teilnehmen, muss aber am Samstsg arbeiten.

Neu auf schwatzgelb.de: Aufruf zur Demo gegen das neue Polizeigesetz

Weeman, Hinterm Knauber, Donnerstag, 05.07.2018, 14:18 (vor 2951 Tagen) @ Eventfan

Kenne glaube ich keine Person, die alle Ansichten der von ihr gewählten Partei zu 100% unterstützt.

Neu auf schwatzgelb.de: Aufruf zur Demo gegen das neue Polizeigesetz

Eventfan, Donnerstag, 05.07.2018, 13:59 (vor 2951 Tagen) @ Eventfan

Gibt wahrscheinlich genug Leute hier, die schwarz-gelb gewählt haben.

Naja. Man ist halt geprägt. Wenn man „Schwarz-Gelb“ hört, stimmt man erstmal immer zu. Oder setzt sein Kreuz an der Stelle.

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