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How To VAR richtig anwenden (WM / EM / Olympische Spiele aktuell)

Chappi1991, Donnerstag, 21.06.2018, 16:08 (vor 2789 Tagen) @ Wallone

Wie wäre es, wenn ein Verteidiger mit weit zu den Seiten hin ausgestreckten Armen auf den ballführenden Stürmer zuliefe und dann beim Schuss den Ball an die Hand bekäme? ;)


Dolus eventualis. Bedingter Vorsatz und daher absichtlich.


Sorry, bin nicht so der Regelkundler: Also reicht für "Absicht" beim Handspiel auch der Eventualvorsatz? Im Strafrecht wäre es ja anders. Da ist "Absicht" ja eine gesteigerte Form des Vorsatzes. Dolus eventualis ("billigend in Kauf nehmen") reicht dort gerade nicht für die Annahme einer Absicht ("zielgerichtetes Wollen").

Im englischen ist das Wort in den Regeln "deliberately". Das kann u.a. mit "absichtlich" oder mit "vorsätztlich" übersetzt werden. Man darf es also im deutschen nicht ganz so wörtlich nehmen mit der Absicht.


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