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Top 100 Stehplatz (BVB)

Guido, Mittwoch, 23.05.2018, 16:57 (vor 2912 Tagen) @ Tsubi

Ich korrigiere mich: Ein Übertrag in der Familie bleibt möglich.

Es gibt allerdings eine Änderung in den AGBs zur neuen Saison:
Der BVB wird die Zustimmung auf gemeinsamen Antrag des übertragenden und des neuen Dauerkarteninhabers erteilen und die Umschreibung vornehmen, wenn der übertragende und der neue Dauerkarteninhaber im Sinne des § 1589 Abs. 1 Satz 3 BGB im ersten oder zweiten Grad verwandt sind. Die Zustimmung zu anderen Umschreibungen kann der BVB nach billigem Ermessen erteilen.

Der letzte Satz, weicht die Sache dann wieder auf. Theoretisch ist der Verkauf des DK-Bezugsrechts bei Ebay (das gab es in der Vergangenheit ja auch) so nicht mehr möglich

Cramer hat sich hierzu auch im kicker geäußert: http://www.kicker.de/news/fussball/bundesliga/startseite/721619/artikel_geschlossene-gesellschaft-der-bvb-und-die-dauerkarten.html


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