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HSV Pyro - "Viel Rauch um wenig" (Fußball allgemein)

Sascha, Dortmund, Dienstag, 15.05.2018, 14:23 (vor 2144 Tagen) @ Kulibi77
bearbeitet von Sascha, Dienstag, 15.05.2018, 14:27

Prinzipiell darf jeder eine Eintrittskarte kaufen, solange es nicht wenigstens einigermaßen überprüfbare Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten gibt. Auch ein Hooligan, der sich vielleicht irgendwo auf einem Feld mit anderen prügelt, aber im Stadion stets unauffällig ist, darf nicht diskriminiert werden. Denn genau das, Diskriminierung, wäre ein nicht anlassbezogenes Stadionverbot. Auch für Hooligans gilt das Grundgesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch.

Ich hab mal die Punkte fett gemacht, die sich für mich widersprechen. Wenn für die Hooligans Gesetze gelten, warum begehen sie dann Körperverletzungen auf Feldern? Ist dies nicht auch ein gravierendes Fehlverhalten, wenn auch nicht im Stadion?


Und? Solange es nicht im Stadion oder im Umfeld des Stadions passiert hat diese Prügelei doch nichts mit dem Spiel und der Sicherheit am Spieltag zu tun.

Jein. Für Stadionverbote reichen mittlerweile ja auch Vergehen mit "Fußballbezug" aus. Das heißt nicht, dass es im oder am Stadion, noch nicht einmal am Spieltag passieren muss.

Siehe Zusammenfassung der Fanprojekte.

Edit: Der DFB schließt in seinen SV-Richtlinien die "Drittortauseinandersetzungen" ausdrücklich mit ein.


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