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Videobeweis abstrus (Spieltage)

Kulibi77, Dienstag, 06.02.2018, 23:12 (vor 2874 Tagen) @ FullHD

Katastrophal ist es natürlich, es sich dann nach Erläuterung noch anzuschauen und trotzdem falsch zu entscheiden. Wenn das nicht zumindest der Versuch einer Tätlichkeit war, weiß ich es auch nicht mehr.


Für mich war da kein Rot dabei. Ja, der Griff an den Hals war grenzwertig, aber eben noch kein Würgen oder ein gezielter Schlag. Der Rest ist das übliche Rudelbildungsgeschubse + gestandene Topathleten fallen um wie meine Oma in einem Boxkampf gegen Klitschko.


Naja, laut Regel ist bereits der Versuch einer Tätlichkeit Rot...nur weil es mittlerweile garnicht mehr gepfiffen wird, ist es trotzdem eigentlich nicht erlaubt ;)

Die Frage bleibt ob diese Andeutung eines Kopfstoßes bereits eine Tätlichkeit ist, die nur durch Glück nicht den erwünschten Effekt erzielt. Dieser "Versuch einer Tätlichkeit" zielt ja nicht darauf ab alles was theoretisch in einer extremen Forme eine Tätlichkeit sein könnte, auch als Tätlichkeit zu bestrafen. Es geht dabei mehr zum Beispiel darum dass jemand einen Faustschlag ausführt und der Geschädigte sich schnell drunter weg duckt. Das ist der Versuch einer Tätlichkeit.


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