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Spiegelreflex im Stadion (BVB)

RE_LordVader, Dienstag, 06.02.2018, 21:12 (vor 2885 Tagen) @ Floatdownstream

Recht ist doch egal, es geht alleine ums Hausrecht.
Da kann Dir der BVB auch die Handyaufnahmen untersagen... ist heutzutage natürlich in dem Fall nicht durchzusetzen (und auch gar nicht gewünscht), letztlich aber die gleiche Grundlage warum Dir zB Bayer verbieten kann bei Werksführungen in ihren Forachungsstätten zu knipsen.

Die Formulierung ist natürlich schwammig gehalten, auch damit man nicht andauernt neu formulietrn muss. Gemeint scheint zu sein: Alles mit Wechselobjektiven iat verboten (und der Ordner in dem Beispiel mit der Bridge hat die als fälschlich solche angesehen, aber genau dafür die Formulierung um sich da nicht unter Druck setzen zu lassen).

Lange Rede, kurzer Sinn: Ich würde eine Kompakte mitnehmen oder den BVB anschreiben für eine Sondergenehmigung, auch wenn nicht komerziell.


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