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Veh hat einen interessanten Vorschlag gemacht (BVB)

Doman, Dortmund, Sonntag, 21.01.2018, 13:26 (vor 2258 Tagen) @ flix91

der Spieler mach dann eine Einkommensteuererklärung in der er die Vertragsstrafe als Sonderbelastung gelten macht im Gegenzug die Handgeld Zahlung zur Deckung der Vertragsstrafe als Einnahme deklariert. Das macht dann in Summe 0 und bedeutet auch keine Einkommensteuer...

Das einzige Problem könnte in dem Fall die Umsatzsteuer sein. Denn wenn der Spieler nicht Einzelunternehmer ist hatte ein Problem diese zurückzubekommen muss ich aber trotzdem abführen


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