BVB-Newsthread vom 08.01.2018 (BVB)
Redaktion schwatzgelb.de
, Dortmund, Montag, 08.01.2018, 06:09 (vor 2912 Tagen)
Aktuelle News rund um den BVB bitte in diesen Thread posten.
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News, Neuigkeiten, Newsthread, BVB
SPON: Watzke mit Vollgas-Zitaten
Schulten Manni, Berlin, Montag, 08.01.2018, 23:18 (vor 2911 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de
Es sei "Wahnsinn", dass sich der BVB in der Saison, in der auch die Münchner Probleme gehabt hätten, eine Serie von acht Spielen ohne Sieg erlaubt habe: "Wenn wir davon vier Spiele gewonnen hätten, wäre es jetzt ein Kopf-an-Kopf-Rennen."
www.spiegel.de/sport/fussball/borussia-dortmund-eine-mannschaft-unter-beobachtung-a-1186657-amp.html
Wahre Geschichte, an die ich gerade denken musste: Ein Jugendtrainer aus dem Sauerland kam mit seiner C-Jugend zum Vereinsgelände. Die anderen Trainer standen am Platz und fragten, wie das Spiel denn ausgegangen sei. Seine Antwort: „6:0 verloren. Aber hätte auch ganz anders ausgehen können.“
SPON: Watzke mit Vollgas-Zitaten
hanno29, Berlin, Montag, 08.01.2018, 23:49 (vor 2911 Tagen) @ Schulten Manni
Auf lobende Worte von Spielern zu Trainern, sollte man nicht all zu viel geben, denn schon kurze Zeit später...
derwesten.de/sport/fussball/bvb/borussia-dortmund-mario-goetze-lobt-den-offensiv-geist-seines-neuen-trainers-id212046321.html
kommt das Zitat nicht von Reus?
DOinK, Köln, Montag, 08.01.2018, 23:47 (vor 2911 Tagen) @ Schulten Manni
Der Text gibt das zumindest so her.
kommt das Zitat nicht von Reus?
hanno29, Berlin, Montag, 08.01.2018, 23:50 (vor 2911 Tagen) @ DOinK
Ja, kommt von Reus, Watzke hat noch nicht Vollgas gegeben, auch besser so.
Zitat kommt wohl von Reus
Schulten Manni, Berlin, Dienstag, 09.01.2018, 00:00 (vor 2911 Tagen) @ hanno29
Ja, kommt von Reus, Watzke hat noch nicht Vollgas gegeben, auch besser so.
Ja, mein Fehler. Ist wohl von Reus. In jedem Fall eine interessante Sicht der Dinge.
Zitat kommt wohl von Reus
Thore1909, Westfalen, Dienstag, 09.01.2018, 07:49 (vor 2911 Tagen) @ Schulten Manni
Ja, kommt von Reus, Watzke hat noch nicht Vollgas gegeben, auch besser so.
Ja, mein Fehler. Ist wohl von Reus. In jedem Fall eine interessante Sicht der Dinge.
Was mich betroffen macht ist die Erkenntnis, dass ich mittlerweile zusammenzucke wenn ich feststelle, dass Aki ein Interview gegeben hat. Zwar bin ich nicht bereit alle seine Verdienste auf dem Altar der Unzufriedenheit zu opfern und dennoch fühlt man die Götterdämmerung, was explizit auch auf Susi zutrifft.
Ich habe stark zunehmend den Eindruck, dass konzeptionelle Unzulänglichkeiten mit garstig-arroganten Interviews überdeckt werden sollen.
Damit keine Missverständnisse entstehen: Watzke und Zorc haben sich als Denker und Lenker von Borussia Dortmund unglaubliche Verdienste erworben. Das werde ich immer anerkennen. Aber Kreativität, Mut und Fortüne scheinen aufgezehrt zu sein.
Zitat kommt wohl von Reus
Sascha, Dortmund, Dienstag, 09.01.2018, 08:06 (vor 2911 Tagen) @ Thore1909
Am besten fährt man eigentlich, wenn man dieses akkustische Hintergrundrauschen von Offiziellen, Profis, Experten und Kommentatoren im Fußball komplett ausblendet und auf die Taten achtet. Der Rest ist zu 95 % eh Verschwendung von Hirnkapazität.
Zitat kommt wohl von Reus
Phil, Dienstag, 09.01.2018, 08:53 (vor 2911 Tagen) @ Sascha
Zumal wohl in keiner einzigen anderen "Branche", auch nicht im politischen Betrieb, derart viel gelogen wird und gezielt getäuscht wird, wie in der Fußballbranche.
Ich kenne da kaum etwas vergleichbares, wo innere Wahrheit und äußere Diskussionsgrundlage so oft derart massiv voneinander abweichen.
MFG
Phil
Zitat kommt wohl von Reus
Thore1909, Dienstag, 09.01.2018, 08:28 (vor 2911 Tagen) @ Sascha
Am besten fährt man eigentlich, wenn man dieses akkustische Hintergrundrauschen von Offiziellen, Profis, Experten und Kommentatoren im Fußball komplett ausblendet und auf die Taten achtet. Der Rest ist zu 95 % eh Verschwendung von Hirnkapazität.
Aber für manche auch 95% der Sprechberechtigung zum Thema Fußball.
Sergej W. gesteht Tat
Blarry, Essen, Montag, 08.01.2018, 09:58 (vor 2911 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de
Geht gerade als Eilmeldung durch die Äther. Er habe niemanden töten, sondern "nur einen Anschlag vortäuschen wollen". Okay.
Schreib an Sergej
Chappi1991
, Montag, 08.01.2018, 20:03 (vor 2911 Tagen) @ Blarry
Geht gerade als Eilmeldung durch die Äther. Er habe niemanden töten, sondern "nur einen Anschlag vortäuschen wollen". Okay.
Vielleicht sollte ihm jeder von uns eine Postkarte schicken, auf der wir ihm jeweils mitteilen, dass auch wir ihn nicht töten wollen.
Da freut sich Sergej bestimmt.
Sergej W. gesteht Tat
Blarry, Montag, 08.01.2018, 15:53 (vor 2911 Tagen) @ Blarry
Geht gerade als Eilmeldung durch die Äther. Er habe niemanden töten, sondern "nur einen Anschlag vortäuschen wollen". Okay.
Warten wir jetzt eigentlich noch alle bis zur erstinstanzlichen Verurteilung bis der Nachname genannt wird? Ein absurdes Schauspiel diese Abkürzung. Bei so schweren Gewaltstraftaten ist jede Berufung auf das Persönlichkeitsrecht reichlich absurd. Erst Recht bei einem geständigen Täter.
Sergej W. gesteht Tat
FliZZa, Sersheim, Montag, 08.01.2018, 15:57 (vor 2911 Tagen) @ Kulibi77
Geht gerade als Eilmeldung durch die Äther. Er habe niemanden töten, sondern "nur einen Anschlag vortäuschen wollen". Okay.
Warten wir jetzt eigentlich noch alle bis zur erstinstanzlichen Verurteilung bis der Nachname genannt wird? Ein absurdes Schauspiel diese Abkürzung. Bei so schweren Gewaltstraftaten ist jede Berufung auf das Persönlichkeitsrecht reichlich absurd. Erst Recht bei einem geständigen Täter.
Warum sollte der Nachname genannt werden?
Welchen Mehrwert bringt dir das?
Sergej W. gesteht Tat
FliZZa, Montag, 08.01.2018, 15:59 (vor 2911 Tagen) @ FliZZa
Geht gerade als Eilmeldung durch die Äther. Er habe niemanden töten, sondern "nur einen Anschlag vortäuschen wollen". Okay.
Warten wir jetzt eigentlich noch alle bis zur erstinstanzlichen Verurteilung bis der Nachname genannt wird? Ein absurdes Schauspiel diese Abkürzung. Bei so schweren Gewaltstraftaten ist jede Berufung auf das Persönlichkeitsrecht reichlich absurd. Erst Recht bei einem geständigen Täter.
Warum sollte der Nachname genannt werden?
Welchen Mehrwert bringt dir das?
Um es mit dem BVerfG zu sagen: "Das allgemeine Persönlichkeitsrecht vermittelt dem Täter aber keinen Anspruch darauf, in aller Stille das Strafverfahren abwickeln zu können, um der sozialen Missbilligung durch sein Umfeld zu entgehen."
Strafverfahren sind öffentlich und auch der Name des Täters ist öffentlich.
Sergej W. gesteht Tat
FliZZa, Sersheim, Montag, 08.01.2018, 16:02 (vor 2911 Tagen) @ Kulibi77
Geht gerade als Eilmeldung durch die Äther. Er habe niemanden töten, sondern "nur einen Anschlag vortäuschen wollen". Okay.
Warten wir jetzt eigentlich noch alle bis zur erstinstanzlichen Verurteilung bis der Nachname genannt wird? Ein absurdes Schauspiel diese Abkürzung. Bei so schweren Gewaltstraftaten ist jede Berufung auf das Persönlichkeitsrecht reichlich absurd. Erst Recht bei einem geständigen Täter.
Warum sollte der Nachname genannt werden?
Welchen Mehrwert bringt dir das?
Um es mit dem BVerfG zu sagen: "Das allgemeine Persönlichkeitsrecht vermittelt dem Täter aber keinen Anspruch darauf, in aller Stille das Strafverfahren abwickeln zu können, um der sozialen Missbilligung durch sein Umfeld zu entgehen."Strafverfahren sind öffentlich und auch der Name des Täters ist öffentlich.
Du willst ihn also einfach dem Mob ausgesetzt sehen. Oder wie ist das? Muss ich nicht verstehen. Eine gerechte, harte Strafe würde mir völlig reichen
Sergej W. gesteht Tat
FliZZa, Montag, 08.01.2018, 16:06 (vor 2911 Tagen) @ FliZZa
Geht gerade als Eilmeldung durch die Äther. Er habe niemanden töten, sondern "nur einen Anschlag vortäuschen wollen". Okay.
Warten wir jetzt eigentlich noch alle bis zur erstinstanzlichen Verurteilung bis der Nachname genannt wird? Ein absurdes Schauspiel diese Abkürzung. Bei so schweren Gewaltstraftaten ist jede Berufung auf das Persönlichkeitsrecht reichlich absurd. Erst Recht bei einem geständigen Täter.
Warum sollte der Nachname genannt werden?
Welchen Mehrwert bringt dir das?
Um es mit dem BVerfG zu sagen: "Das allgemeine Persönlichkeitsrecht vermittelt dem Täter aber keinen Anspruch darauf, in aller Stille das Strafverfahren abwickeln zu können, um der sozialen Missbilligung durch sein Umfeld zu entgehen."Strafverfahren sind öffentlich und auch der Name des Täters ist öffentlich.
Du willst ihn also einfach dem Mob ausgesetzt sehen. Oder wie ist das? Muss ich nicht verstehen. Eine gerechte, harte Strafe würde mir völlig reichen
Wo und wie wäre er denn einem Mob ausgesetzt? Dass Strafprozesse öffentlich sind, das hat einen tieferen Sinn. Und der beinhaltet auch Stigmatisierung und Missbilligung des Täters und seiner Tat durch die Öffentlichkeit. Auch deswegen sind Strafprozesse öffentlich. It's not a bug, it's a feature!
Sergej W. gesteht Tat
Wallone, L' Enfer de Westfalenstadion, Montag, 08.01.2018, 22:45 (vor 2911 Tagen) @ Kulibi77
Wo und wie wäre er denn einem Mob ausgesetzt? Dass Strafprozesse öffentlich sind, das hat einen tieferen Sinn. Und der beinhaltet auch Stigmatisierung und Missbilligung des Täters und seiner Tat durch die Öffentlichkeit. Auch deswegen sind Strafprozesse öffentlich. It's not a bug, it's a feature!
Das ist Quark. Jedenfalls ganz bestimmt nach heutigen rechtsstaatlichen Maßstäben. Der Öffentlichkeitsgrundsatz dient der Kontrolle der Justiz durch die Öffentlichkeit, nicht der Stigmatisierung und Missbilligung des Täters. Trotzdem können natürlich Persönlichkeitsrechte eines (mutmaßlichen) Täters in bestimmten Fällen hinter dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit zurücktreten. Stigmatisierung kann dann de facto eine Folge sein - der "tiefere Sinn" eines Strafprozesses ist das aber gewiss nicht (schon weil es dem Resozialisierungsgedanken fundamental widerspricht).
Sergej W. gesteht Tat
Wallone, Dienstag, 09.01.2018, 00:08 (vor 2911 Tagen) @ Wallone
Wo und wie wäre er denn einem Mob ausgesetzt? Dass Strafprozesse öffentlich sind, das hat einen tieferen Sinn. Und der beinhaltet auch Stigmatisierung und Missbilligung des Täters und seiner Tat durch die Öffentlichkeit. Auch deswegen sind Strafprozesse öffentlich. It's not a bug, it's a feature!
Das ist Quark. Jedenfalls ganz bestimmt nach heutigen rechtsstaatlichen Maßstäben. Der Öffentlichkeitsgrundsatz dient der Kontrolle der Justiz durch die Öffentlichkeit, nicht der Stigmatisierung und Missbilligung des Täters. Trotzdem können natürlich Persönlichkeitsrechte eines (mutmaßlichen) Täters in bestimmten Fällen hinter dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit zurücktreten. Stigmatisierung kann dann de facto eine Folge sein - der "tiefere Sinn" eines Strafprozesses ist das aber gewiss nicht (schon weil es dem Resozialisierungsgedanken fundamental widerspricht).
Im Erwachsenenstrafrecht ist Spezialprävention nur ein Teilaspekt, wenn sie auch in den letzten Jahrzehnten immer mehr an Bedeutung gewonnen hat. Im Jugendstrafrecht wird die soziale Stigmatisierung prinzipiell als nicht schuldangemessene Konsequenz angesehen und deswegen wird konsequent die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Jugendliche Täter haben auch weitergehende Rechte beim Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte. Im Erwachsenenstrafrecht ist die soziale Ächtung, aber auch der Beweis der Unschuld im Rahmen eines öffentlichen Prozesses, natürlicher Teil der öffentlichen Prozessführung. Mal abgesehen von minderschweren Straftaten.
Sergej W. gesteht Tat
Wallone, L' Enfer de Westfalenstadion, Dienstag, 09.01.2018, 09:06 (vor 2911 Tagen) @ Kulibi77
Im Erwachsenenstrafrecht ist Spezialprävention nur ein Teilaspekt, wenn sie auch in den letzten Jahrzehnten immer mehr an Bedeutung gewonnen hat. Im Jugendstrafrecht wird die soziale Stigmatisierung prinzipiell als nicht schuldangemessene Konsequenz angesehen und deswegen wird konsequent die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Jugendliche Täter haben auch weitergehende Rechte beim Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte. Im Erwachsenenstrafrecht ist die soziale Ächtung, aber auch der Beweis der Unschuld im Rahmen eines öffentlichen Prozesses, natürlicher Teil der öffentlichen Prozessführung. Mal abgesehen von minderschweren Straftaten.
Nein. Soziale Ächtung ist nicht Sinn und Zweck der Öffentlichkeit eines Strafprozesses. Auch nicht im Erwachsenenstrafrecht. Sie kann aber Folge dessen sein. Und dieser Gefahr wird im Jugendstrafrecht eine größere Bedeutung zugestanden. Hinzukommt, dass der Täter und dessen Schuld ja erst nach rechtskräftiger Verurteilung feststeht (selbst wenn er zuvor die Tat gesteht). Schon deshalb ist es nicht Sinn und Zweck der Öffentlichkeit in einem Strafprozess, den Angeklagten zu stigmatisieren. Wenn du von "Spezialprävention" und "schuldangemessener Konsequenz" sprichst, sind das Aspekte der Bestrafung des Täters, aber nicht Teil des Öffentlichkeitsgrundsatzes in einem Strafprozess, der ja erst der Feststellung des Täters und dessen Schuld dient.
Sergej W. gesteht Tat
Wallone, Dienstag, 09.01.2018, 16:32 (vor 2910 Tagen) @ Wallone
Wenn du von "Spezialprävention" und "schuldangemessener Konsequenz" sprichst, sind das Aspekte der Bestrafung des Täters, aber nicht Teil des Öffentlichkeitsgrundsatzes in einem Strafprozess, der ja erst der Feststellung des Täters und dessen Schuld dient.
Diese "nicht schuldangemessener Konsequenz" der sozialen Ächtung ist exakt einer der Hauptgründe warum der Öffentlichkeitsgrundsatz im neuen Jugendstrafrecht abgeschafft wurde und warum in Teilen des Erwachsenenstrafrechts auch die Möglichkeit geschaffen wurde die Öffentlichkeit auszuschließen bzw. von Anfang an nicht zuzulassen. Es ist exakt ein großer Teil der Begründung warum die Gesetze damals geändert wurden. Im Umkehrschluß heißt das aber auch: Es gibt auch schuldangemessene soziale Ächtung, die ein erwünschter/tolerierter Teil des Öffentlichkeitsgrundsatzes ist. Und wenn du in die Entstehung des modernen Strafprozessrechts schaust, dann ist das sogar eine ausdrückliche Begründung bei der Entstehung des Öffentlichkeitsgrundsatzes. Und bis zur ersten großen Strafrechtsreform stand dieser Aspekt auch in Deutschland deutlich mehr im Vordergrund.
Sergej W. gesteht Tat
Wallone, L' Enfer de Westfalenstadion, Dienstag, 09.01.2018, 16:53 (vor 2910 Tagen) @ Kulibi77
Wenn du von "Spezialprävention" und "schuldangemessener Konsequenz" sprichst, sind das Aspekte der Bestrafung des Täters, aber nicht Teil des Öffentlichkeitsgrundsatzes in einem Strafprozess, der ja erst der Feststellung des Täters und dessen Schuld dient.
Diese "nicht schuldangemessener Konsequenz" der sozialen Ächtung ist exakt einer der Hauptgründe warum der Öffentlichkeitsgrundsatz im neuen Jugendstrafrecht abgeschafft wurde und warum in Teilen des Erwachsenenstrafrechts auch die Möglichkeit geschaffen wurde die Öffentlichkeit auszuschließen bzw. von Anfang an nicht zuzulassen. Es ist exakt ein großer Teil der Begründung warum die Gesetze damals geändert wurden. Im Umkehrschluß heißt das aber auch: Es gibt auch schuldangemessene soziale Ächtung, die ein erwünschter/tolerierter Teil des Öffentlichkeitsgrundsatzes ist. Und wenn du in die Entstehung des modernen Strafprozessrechts schaust, dann ist das sogar eine ausdrückliche Begründung bei der Entstehung des Öffentlichkeitsgrundsatzes. Und bis zur ersten großen Strafrechtsreform stand dieser Aspekt auch in Deutschland deutlich mehr im Vordergrund.
Du unterliegst mMn einem Zirkelschluss bzw. dein Umkehrschluss ist nicht korrekt. Erwünschter Teil des Öffentlichkeitsgrundsatzes kann die soziale Ächtung schon deshalb nicht sein, weil der Öffentlichkeitsgrundsatz für das laufende Strafverfahren gilt. Zu diesem Zeitpunkt steht aber weder ein Täter, noch seine Tat oder Schuld fest. Deshalb kann die soziale Ächtung gar nicht "schuldangemessen" sein. Denn die steht ja überhaupt noch nicht fest. Der Öffentlichkeitsgrundsatz dient der Kontrolle der Justiz. Damit dient er auch dem Schutz des Angeklagten - und nicht seiner Stigmatisierung.
Sergej W. gesteht Tat
Wallone, Dienstag, 09.01.2018, 19:20 (vor 2910 Tagen) @ Wallone
Du unterliegst mMn einem Zirkelschluss bzw. dein Umkehrschluss ist nicht korrekt. Erwünschter Teil des Öffentlichkeitsgrundsatzes kann die soziale Ächtung schon deshalb nicht sein, weil der Öffentlichkeitsgrundsatz für das laufende Strafverfahren gilt. Zu diesem Zeitpunkt steht aber weder ein Täter, noch seine Tat oder Schuld fest. Deshalb kann die soziale Ächtung gar nicht "schuldangemessen" sein. Denn die steht ja überhaupt noch nicht fest. Der Öffentlichkeitsgrundsatz dient der Kontrolle der Justiz. Damit dient er auch dem Schutz des Angeklagten - und nicht seiner Stigmatisierung.
Das Strafrecht dient aber nicht dem Angeklagten. Die Strafe dient in erster Linie der Gesellschaft die sie ausspricht. Eine reine Verdachtsberichtserstattung ist auch verboten, das bestreite ich auch nicht, aber selbst das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt: Spätestens mit einer erstinstanzlichen Verurteilung kann ein (schuldfähiger, erwachsener und einer schweren Straftat beschuldigter) Angeklagter nicht mehr die Anonymisierung seines Namens auf der Grundlage des Persönlichkeitsrechts einfordern. Wenn du es mir nicht glaubst, dann doch wenigstens dem Bundesverfassungsgericht. Unabhängig von der Frage ob es der Sinn und Zweck des Strafrechts ist, da werden wir nicht zueinander finden, ist es ganz einfach ein Fakt. Der Baum hat Blätter und Sergej W. ist ein Bombenleger. Man kann Fakten nicht verbieten.
Und vielleicht noch ein paar Worte zum Thema "soziale Ächtung auf Verdacht": Wenn Morgen die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss wegen Verdacht auf §184b StGB zu deinem Arbeitsplatz kommt und dort deinenen Arbeitscomputer beschlagnahmt, dann wird dich die Unschuldsvermutung auch nicht vor der dann folgenden Verdachtskündigung von Seiten deines Arbeitsgebers schützen. Die öffentliche erwiesene Unschuld im Prozess wird allerdings eine Wiedereinstellung ermöglichen und vielleicht auch die Nachbarn ein wenig beruhigen. Was das Beispiel zeigen soll: Soziale Ächtung kennt kein ordentliches Verfahren. Und manchmal reicht schon allein der Verdacht um sozial erledigt zu sein oder die Kündigung zu bekommen. Das ist einfach die Realität. Und diese Realität wird auch im Recht wiedergespiegelt. Das Recht kennt Instrumente um "auf Verdacht" handeln zu dürfen. Bei erwiesener Schuld bzw. wenn man mit großer Sicherheit von der Schuld ausgehen kann, dann ist dies keine Geheiminformation. Sergej. W. hat gestanden. Er hat selber öffentlich seine Verantwortung eingeräumt. Kein Grund mehr seinen Namen zurückzuhalten. Eigentlich ganz einfach.
Sergej W. gesteht Tat
Wallone, L' Enfer de Westfalenstadion, Dienstag, 09.01.2018, 19:53 (vor 2910 Tagen) @ Kulibi77
Das Strafrecht dient aber nicht dem Angeklagten. Die Strafe dient in erster Linie der Gesellschaft die sie ausspricht. Eine reine Verdachtsberichtserstattung ist auch verboten, das bestreite ich auch nicht, aber selbst das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt: Spätestens mit einer erstinstanzlichen Verurteilung kann ein (schuldfähiger, erwachsener und einer schweren Straftat beschuldigter) Angeklagter nicht mehr die Anonymisierung seines Namens auf der Grundlage des Persönlichkeitsrechts einfordern. Wenn du es mir nicht glaubst, dann doch wenigstens dem Bundesverfassungsgericht. Unabhängig von der Frage ob es der Sinn und Zweck des Strafrechts ist, da werden wir nicht zueinander finden, ist es ganz einfach ein Fakt. Der Baum hat Blätter und Sergej W. ist ein Bombenleger. Man kann Fakten nicht verbieten.
Und vielleicht noch ein paar Worte zum Thema "soziale Ächtung auf Verdacht": Wenn Morgen die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss wegen Verdacht auf §184b StGB zu deinem Arbeitsplatz kommt und dort deinenen Arbeitscomputer beschlagnahmt, dann wird dich die Unschuldsvermutung auch nicht vor der dann folgenden Verdachtskündigung von Seiten deines Arbeitsgebers schützen. Die öffentliche erwiesene Unschuld im Prozess wird allerdings eine Wiedereinstellung ermöglichen und vielleicht auch die Nachbarn ein wenig beruhigen. Was das Beispiel zeigen soll: Soziale Ächtung kennt kein ordentliches Verfahren. Und manchmal reicht schon allein der Verdacht um sozial erledigt zu sein oder die Kündigung zu bekommen. Das ist einfach die Realität. Und diese Realität wird auch im Recht wiedergespiegelt. Das Recht kennt Instrumente um "auf Verdacht" handeln zu dürfen. Bei erwiesener Schuld bzw. wenn man mit großer Sicherheit von der Schuld ausgehen kann, dann ist dies keine Geheiminformation. Sergej. W. hat gestanden. Er hat selber öffentlich seine Verantwortung eingeräumt. Kein Grund mehr seinen Namen zurückzuhalten. Eigentlich ganz einfach.
Nein, so einfach ist eben nicht. Und es gibt sogar falsche Geständnisse oder schuldunfähige geständige Angeklagte, das nur am Rande (und ohne Bezug zum konkreten Verfahren gegen Sergej W.). Und du rührst jetzt leider auch verschiedene Dinge zusammen, die so einfach nicht zusammen gehören. Z.B. die Verdachtskündigung im Arbeitsrecht. Und ich habe auch nicht gesagt, dass das Strafrecht dem Angeklagten dient. Die Rede war vom allgemeinen Sinn und beabsichtigten Zweck des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Strafprozessrecht. Und das ist nun mal die Kontrolle der Justiz und keine "schuldangemessene" soziale Ächtung und Stigmatisierung des Angeklagten, die weder so ohne weiteres rückgängig gemacht werden kann, noch steuerbar ist. Es gibt ja überführte und rechtskräftig verurteilte Straftäter, die kaum stigmatisiert sind (und das hängt keineswegs immer mit der Geringfügigkeit ihrer Taten zusammen). Und es gibt rechtskräftig Freigesprochene, die ein Leben lang unter den Folgen des Strafverfahrens leiden. Das sind die faktischen Folgen, es ist aber nicht der Sinn und Zweck des Öffentlichkeitsprinzips im Strafverfahren.
Sergej W. gesteht Tat
Wallone, Dienstag, 09.01.2018, 21:55 (vor 2910 Tagen) @ Wallone
bearbeitet von Kulibi77, Dienstag, 09.01.2018, 21:59
Und du rührst jetzt leider auch verschiedene Dinge zusammen, die so einfach nicht zusammen gehören. Z.B. die Verdachtskündigung im Arbeitsrecht.
Doch. Ist dasselbe Prinzip. Die Freiheit der Information und die Meinungsfreiheit rechtfertigen ganz reale Konsequenzen in deinem Leben, selbst wenn sie nur auf einem Verdacht beruhen. Ist dasselbe Prinzip. Diese grundsätzliche Freiheit einzuschränken bedarf einer guten Begründung.
Und ich habe auch nicht gesagt, dass das Strafrecht dem Angeklagten dient. Die Rede war vom allgemeinen Sinn und beabsichtigten Zweck des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Strafprozessrecht. Und das ist nun mal die Kontrolle der Justiz und keine "schuldangemessene" soziale Ächtung und Stigmatisierung des Angeklagten, die weder so ohne weiteres rückgängig gemacht werden kann, noch steuerbar ist.
Es ist auch nicht die Aufgabe des Staates diese soziale Funktion einer jeden Gruppe oder Gesellschaft von Menschen zu steuern. Deswegen ist es auch erlaubt die Namen von Straftätern zu berichten.
Es gibt ja überführte und rechtskräftig verurteilte Straftäter, die kaum stigmatisiert sind (und das hängt keineswegs immer mit der Geringfügigkeit ihrer Taten zusammen). Und es gibt rechtskräftig Freigesprochene, die ein Leben lang unter den Folgen des Strafverfahrens leiden.
Das stimmt (leider). Ist die Frage ob das ein Argument zur Einschränkung der Pressefreiheit und Meinungsfreiheit ist. Das Bundesverfassungsgericht sieht das nicht so.
Das sind die faktischen Folgen, es ist aber nicht der Sinn und Zweck des Öffentlichkeitsprinzips im Strafverfahren.
Es gibt eine ganze Reihe von Argumenten und "Denkschulen" rund um das Öffentlichkeitsprinzip. Eine genaue "Begründung" gibt es nicht, aber es ist allgemein anerkannt dass das Öffentlichkeitsprinzip ein wesentlicher Bestandteil eines rechtsstaatlichen Verfahren ist. In den letzten Jahrzehnten haben Denkschulen dominiert die eine Resozialisierung des Täters in der Sicht haben. Prinzipiell habe ich da auch nichts dagegen. Ich denke die aktuelle Auslegung von Seiten der Verfassungsrichter ist sehr klug und ausgewogen. Nun kann man die soziale Ächtung als unerwünschte, aber tolerierte oder als erwünschte Folge ansehen. Wie auch immer der Ausgangsgedanke dabei ist: Die soziale Ächtung ist Realität und trotz der unerwünschten oder gewünschten Folgen hat das Bundesverfassungsgericht immer wieder die Meinungs- und Pressefreiheit zum Vorteil gegen das Persönlichkeitsrecht des Täters abgewogen. Und dabei immer wieder auf das legitime Interesse der Öffentlichkeit und der Presse verwiesen. Das muss man nicht mit "sozialer Ächtung" gleichsetzen, aber i.E. läuft es darauf hinaus bei einer Berichterstattung inkl. Namen. Und auch die Verfassungsrichter selbst haben in ihren Urteilen darauf verwiesen dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht kein Schutzrecht vor sozialer Ächtung ist. Wenn diese soziale Ächtung eine unerwünschte Folge des Strafrechts ist, dann müsste man entweder das Verfahren grundlegend ändern oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht dahingehend ändern. Beides will keiner und macht keiner. Also ist die soziale Ächtung und Stigmatisierung wohl durchaus mind. eine tolerierte, aber in meinen Augen durchaus erwünschte Wirkung der Öffentlichkeit. Ansonsten hätte man dutzendfach Gelegenheit gehabt anders zu urteilen.
Sergej W. gesteht Tat
Wallone, L' Enfer de Westfalenstadion, Dienstag, 09.01.2018, 22:32 (vor 2910 Tagen) @ Kulibi77
Ich denke die aktuelle Auslegung von Seiten der Verfassungsrichter ist sehr klug und ausgewogen. Nun kann man die soziale Ächtung als unerwünschte, aber tolerierte oder als erwünschte Folge ansehen. Wie auch immer der Ausgangsgedanke dabei ist: Die soziale Ächtung ist Realität und trotz der unerwünschten oder gewünschten Folgen hat das Bundesverfassungsgericht immer wieder die Meinungs- und Pressefreiheit zum Vorteil gegen das Persönlichkeitsrecht des Täters abgewogen. Und dabei immer wieder auf das legitime Interesse der Öffentlichkeit und der Presse verwiesen.
Dem habe ich doch gar nicht widersprochen. Und ich habe auch gar nichts dazu gesagt, ob die Nennung des vollständigen Namens in konkreten Fall von Sergej W. gerechtfertigt wäre. Natürlich gibt es grunddsätzlich ein legitimes Interesse der Öffentlichkeit und der Presse. Und oben schrieb ich ja schon, dass selbstverständlich Persönlichkeitsrechte eines (mutmaßlichen) Täters hinter dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit zurücktreten können. Das ist aber dann eben erst das Ergebnis einer Abwägung mit den Persönlichkeitsrechten eines Angeklagten.
Vielleicht haben wir da aber auch ein bisschen aneinander vorbeigeredet.
Ich wollte jedenfalls nur deiner Schlussfolgerung widersprechen, dass soziale Ächtung und Stigmatisierung der allgemeine Sinn und Zweck des Öffentlichkeitsgrundsatzes sei. Und wenn das BVerfG definiert, wann die vollständige Nennung des Namens eines Angeklagten in der Presse gerechtfertigt sein kann, heißt das mMn eben gerade nicht, dass das BVerfG mögliche Folgen (also eine Stigmatisierung/soziale Ächtung) für den allgemeinen Sinn und Zweck des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Strafprozess hält.
Wenn du da weiterhin anderer Meinung bist, ist aber glaube ich jetzt von meiner Seite alles dazu gesagt. Mehr würde dann wohl endgültig den Rahmen dieses Forums sprengen. Deshalb wünsche ich dir dann schon mal einen schönen weiteren Abend!
Sergej W. gesteht Tat
simie, Krefeld, Montag, 08.01.2018, 20:00 (vor 2911 Tagen) @ Kulibi77
Und damit hast du das Öffentlichkeitsgebot ziemlich missverstanden. Das heisst eben nicht, dass jegliche Persönlichkeitsrechte des Angeklagten hinfällig sind. Infolgedessen ist die Berichterstattung aus dem Gerichtssaal ziemlich eingeschränkt und auch dürfen die Medien meist eben keine Klarbilder und Klarnamen veröffentlichen.
Dennoch ist es der Öffentlichkeit möglich an Prozessen teilzunehmen. Dafür muss man jedoch nicht den Namen und Bild kennen.
Sergej W. gesteht Tat
simie, Montag, 08.01.2018, 21:03 (vor 2911 Tagen) @ simie
Und damit hast du das Öffentlichkeitsgebot ziemlich missverstanden. Das heisst eben nicht, dass jegliche Persönlichkeitsrechte des Angeklagten hinfällig sind. Infolgedessen ist die Berichterstattung aus dem Gerichtssaal ziemlich eingeschränkt und auch dürfen die Medien meist eben keine Klarbilder und Klarnamen veröffentlichen.
Dennoch ist es der Öffentlichkeit möglich an Prozessen teilzunehmen. Dafür muss man jedoch nicht den Namen und Bild kennen.
Das sieht das BVerfG aber anders. Spätestens nach einer erstinstanzlichen Verurteilung ist jede Berufung auf das Persönlichkeitsrecht hinfällig (mal abgesehen von Ausnahmen wie bei minderjährigen Tätern). Das Recht auf Information der Öffentlichkeit überwiegt das Persönlichkeitsrecht des Täters. Das hat das BVerfG oft genug sehr eindeutig festgestellt. Ein Graubereich bleiben geständige Täter bzw. eindeutig schuldige aber noch nicht verurteilte Täter. Aber auch in diesem Bereich urteilen Gerichte normalerweise nicht zum Vorteil des Täters. Jedenfalls nicht bei so schweren Straftaten die von so herausragend großen öffentlichen Interesse sind.
Sergej W. gesteht Tat
simie, Krefeld, Montag, 08.01.2018, 22:01 (vor 2911 Tagen) @ Kulibi77
Sieht es in aller Regel eben nicht. Du spielst sicher auf Fälle, wie in Gladbeck an. Dort haben die Täter die Öffentlichkeit jedoch schon während der Tat gesucht. Damit haben sie ihre Identität freiwillig enthüllt und können demnach nicht mehr später einfach so verlangen, dass die Namen nicht genannt werden.
Ähnlich sieht es dann bei schon vorher prominenten Personen aus.
Sergej W. gesteht Tat
simie, Montag, 08.01.2018, 22:28 (vor 2911 Tagen) @ simie
Sieht es in aller Regel eben nicht. Du spielst sicher auf Fälle, wie in Gladbeck an. Dort haben die Täter die Öffentlichkeit jedoch schon während der Tat gesucht. Damit haben sie ihre Identität freiwillig enthüllt und können demnach nicht mehr später einfach so verlangen, dass die Namen nicht genannt werden.
Ähnlich sieht es dann bei schon vorher prominenten Personen aus.
Ich stimme deinen Ausführungen zu.
Wie würdest du in dem Zusammenhang die Namensnennung von Beate Zschäpe einordnen?
Beurteilst du das anders, weil bereits 1998 namentlich nach dem NSU-Trio gefahndet wurde und die Namen sowieso bekannt waren (wie auch bei den Terroristen der RAF)?
Sergej W. gesteht Tat
simie, Krefeld, Montag, 08.01.2018, 22:54 (vor 2911 Tagen) @ Erfolgsfan
bearbeitet von simie, Montag, 08.01.2018, 23:01
Dort kommt dann tatsächlich noch die Außergewöhnlichkeit hinzu. Eine Terrororganisation ist noch einmal etwas ganz anderes als das hier vorliegende Verbrechen, trotz der prominenten Opfer. Und da hat Zschäpe als führendes Mitglied eben weniger Anspruch auf Schutz Ihrer Privatsphäre als andere Täter. Bei der RAF war es ja ähnlich. Die Führungspersönlichkeiten sind auch namentlich bekannt. Bei den Mitläufern sind die Namen eben häufig nicht der breiten Öffentlichkeit bekannt geworden. Bei Minderjährigen auch dann beispielsweise nicht, wenn sie durchaus engen Kontakt zur Führungsriege der RAF hatten.
PS: Es ist dann jedoch auch jeder Fall wieder neu und für sich selber zu beurteilen. Generell befürworte ich jedoch das deutsche Vorgehen. Verhältnisse wie in den USA oder auch GB, wo es so gut wie keinen Schutz der Privatsphäre gibt - im übrigen auch nicht für Zeugen etc. -
sind sicher nicht gut.
Sergej W. gesteht Tat
FliZZa, Sersheim, Montag, 08.01.2018, 22:36 (vor 2911 Tagen) @ Erfolgsfan
Eine öffentliche Fahndung ist mMn etwas anderes wie im vorliegenden Fall. Wenn Sergej flüchtig gewesen wäre, dann wäre es absolut angebracht gewesen eine Meldung rauszuhauen ala "Wer kennt Sergej "Woicinskj", helft uns ihn zu finden, er hat ein Attentat begangen".
Aber hier sehe ich keinerlei Mehrwert außer Rachefantasien.
Sergej W. gesteht Tat
FliZZa, Montag, 08.01.2018, 23:52 (vor 2911 Tagen) @ FliZZa
Aber hier sehe ich keinerlei Mehrwert außer Rachefantasien.
Das ist ja mal eine tolle Logik. Das Recht auf freie Meinungsäußerung und freie Presseberichterstattung bedarf keiner begründeten Erlaubnis wie "es hat Mehrwert für". Im Gegenteil bedarf es einer sehr starken Begründung um dieses Grundrecht in der Abwägung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht einzuschränken. Es bedarf auch keiner bestimmten Themenfelder wie Politik, Terror etc. pp. um ein besonderes öffentliches Interesse zu begründen. Woran die Öffentlichkeit besonderes Interesse hat, darin hat die Öffentlichkeit (bzw. um genauer zu sein: Der Journalist / die Presse) immer noch freie Auswahl. Das nennt sich Meinungsfreiheit und Freiheit der Presse. Der Prozess ist, und das wird schwierig zu bestreiten sein, von herausragenden öffentlichen Interesse. ich brauche keine quantitative Erhebung von Medienwissenschaftlern um das feststellen zu können. Und nicht falsch verstehen: Es braucht kein "besonderes öffentliches Interesse" um eine legitime Berichterstattung inkl. Namensnennung zu begründen. Das "besondere öffentliche Interesse" macht jedoch das Recht auf freie Presseberichterstattung besonders schützenswert in der Abwägung. Es ist quasi nur eine Bonus Schutzschicht gegen das Persönlichkeitsrecht oben drauf!
Diese prinzipielle Frage hat auch nichts mit anderen Fällen zu tun wie bei Personen des öffentlichen Lebens, Personen in der Phase der Resozialisierung, Jugendliche oder wenn das Zeigen von Fotos dazu kommt.
Zu seiner Verteidigung kann man anbringen dass wir uns theoretisch hier noch im Rahmen der Verdachtsberichterstattung bewegen, aber das dürfte nach einem öffentlichen Geständnis auch fragwürdig sein.
Sergej W. gesteht Tat
FliZZa, Sersheim, Dienstag, 09.01.2018, 00:01 (vor 2911 Tagen) @ Kulibi77
Ja aber warum soll denn "die Öffentlichkeit" interesse an dem Nachnamen haben? Ich bin auch die Öffentlichkeit und mich interessiert es einen Dreck. Ich hab ein gewisses laienhaftes Interesse an dem Prozess. Dieses wird durch die Berichterstattung in allen Kanälen mehr als befriedigt. Und am Urteil habe ich interesse. Dieses Urteil werde ich mitbekommen. Inklusive Begründung. Und der Rest geht mich doch nix an.
Genauer: Warum soll mich interessieren ob Sergej W. oder Sergej Mayer-Schmidt verurteilt wird? Solange die Schuldfrage und die Bestrafung geklärt sind ist doch alles gut.
Sergej W. gesteht Tat
FliZZa, Dienstag, 09.01.2018, 00:19 (vor 2911 Tagen) @ FliZZa
Ja aber warum soll denn "die Öffentlichkeit" interesse an dem Nachnamen haben? Ich bin auch die Öffentlichkeit und mich interessiert es einen Dreck. Ich hab ein gewisses laienhaftes Interesse an dem Prozess. Dieses wird durch die Berichterstattung in allen Kanälen mehr als befriedigt. Und am Urteil habe ich interesse. Dieses Urteil werde ich mitbekommen. Inklusive Begründung. Und der Rest geht mich doch nix an.
Genauer: Warum soll mich interessieren ob Sergej W. oder Sergej Mayer-Schmidt verurteilt wird? Solange die Schuldfrage und die Bestrafung geklärt sind ist doch alles gut.
Nicht die Freiheit der Information bedarf einer Begründung, sondern die Einschränkung dieser. Die Gesellschaft hat ein Recht darauf Straftäter in ihrer Mitte zu identifizieren. Im Falle des Beweises der Unschuld des Täters profitiert der Täter ja auch von der Öffentlichkeit. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt nicht vor angemessener sozialer Ächtung. Das ist nicht die Aufgabe des Persönlichkeitsrecht. Es schützt vor unangemessener sozialer Ächtung. Warum ein Bombenleger und Beinahe-Mörder noch vor sozialer Ächtung geschützt werden soll, das braucht dann doch eine starke Begründung. Er kann es ja versuchen und dagegen klagen. Mal schauen was dabei heraus kommt...
Sergej W. gesteht Tat
Smeller, Dortmund, Dienstag, 09.01.2018, 04:55 (vor 2911 Tagen) @ Kulibi77
Da du mir unten nicht geantwortet hast, nochmal hier, was ist mit seinen Angehörigen? Seine Eltern bsplw. können ja mal gar nichts dafür, dass der Typ so gehandelt hat. Und trotzdem wären auch sie plötzlich geächtet, vor allem da es immer noch Idioten gibt, die dann die Angehörigen belästigen oder gar bestrafen wollen.
Sergej W. gesteht Tat
Smeller, Dortmund, Montag, 08.01.2018, 18:53 (vor 2911 Tagen) @ Kulibi77
Vielleicht wird nicht er dem Mob ausgesetzt, aber seine Angehörigen. Nicht selten werden in dem Fall auch Kinder, Eltern und sonstige Verwandte des Täters angegangen.
Sergej W. gesteht Tat
Ulrich, Montag, 08.01.2018, 12:52 (vor 2911 Tagen) @ Blarry
Geht gerade als Eilmeldung durch die Äther. Er habe niemanden töten, sondern "nur einen Anschlag vortäuschen wollen". Okay.
Dass er den Anschlag verübt hat ist ihm eh nachzuweisen. Aber ob ihm das Gericht glaubt dass er niemanden töten wollte? Ich kann es mir nicht vorstellen. Der von ihm verwendete Sprengsatz jedenfalls war echt, die eingebetteten Schrapnelle sind nach dem was man lesen konnte teils hunderte von Metern weit geflogen und haben auch dann noch erhebliche Sachschäden angerichtet, diejenigen die den Bus getroffen haben wären wohl tödlich gewesen wenn sie einen der Insassen voll erwischt hätten. Das war kein "vorgetäuschter" Anschlag, das war ein Mordanschlag.
Sergej W. gesteht Tat
Phil, Montag, 08.01.2018, 13:45 (vor 2911 Tagen) @ Ulrich
Es waren am Ende ja 10-15 cm, die den Unterschied machten. Er hat die eine Bombe schlicht um diese Höhe falsch aufgehangen.
Wäre der Sprengsatz um 10-15 cm tiefer gewesen, wären nach einer hohen Wahrscheinlichkeit (wohl über 75 %) fast alle Insassen des Busses wenigstens verletzt worden.
Das ist ja so quasi aktenkundig festgehalten.
Nun wird er dem Gericht klar machen müssen, dass er da mit Zentimetermaß genau diese Höhe hergestellt hat, weil er zuvor ausgetestet hatte, dass der Sprengsatz dann sein Ziel verfehlt und über den Bus hinweg sich entlädt.
Was ihm dann aber bleibt, so das Gericht ihm das glaub, ist das Haus gegenüber, wo ein Großteil der Schrapnelle einschlug und wo ein Frau hinter dem Fenster bügelte (aber dann genau in dem Moment nicht am Bügelbrett stand). Sie hätte diese absichtlich zu hoch herbeigeführte Detonation dann wohl auch eher nicht überlebt, bzw. wäre verletzt worden.
Sein gutes Recht ist ja, dass Verteidiger versuchen das bestmögliche für ihn zu erreichen. Und offenbar hat man sich von dieser Strategie mehr versprochen, als von vollumfänglicher Reue und einer daraus resultierenden Strafe.
Ich sehe aber nicht, zugegeben aber erst nach 2 Prozesstagen schwer zu bewerten, dass das Gericht ihm sonderlich stark glauben schenkt.
MFG
Phil
Sergej W. gesteht Tat
Trainingskiebitz, Block 36, Montag, 08.01.2018, 14:24 (vor 2911 Tagen) @ Phil
Diese Verteidigungslinie dürfte im Ergebnis nicht funktionieren.
Dolus eventualis, also das billigende in Kauf nehmen einer Tötung, genügt ja aus. Dass bei der von dir dargestellten Anordnung bei Verfolgung des Primärziels "Kursabsturz" nicht auch der Tod der bzw. zumindest einzelner Insassen des Busses in Kauf genommen wurde, ist nur schwer vorstellbar. Wie immer muss man bei subjektiven Merkmalen aber aus den objektiven Umständen schlussfolgern. Das macht es so schwierig und eröffnet der Verteidigung überhaupt diese Strategie.
Hinzu kommen wird dann das Mordmerkmal des gemeingefährlichen Mittels.
Am Ende des Tages wird es mE mehr auf die Frage der Feststellung der Schwere der Schuld ankommen, die einer vorzeitigen Entlassung nach 15 Jahren entgegenstünde. Das ist in der Tat momentan noch schwer zu prognostizieren, wie das Gericht hier entscheiden wird.
Sergej W. gesteht Tat
Phil, Montag, 08.01.2018, 14:41 (vor 2911 Tagen) @ Trainingskiebitz
Am Ende des Tages wird es mE mehr auf die Frage der Feststellung der Schwere der Schuld ankommen, die einer vorzeitigen Entlassung nach 15 Jahren entgegenstünde. Das ist in der Tat momentan noch schwer zu prognostizieren, wie das Gericht hier entscheiden wird.
Auch hier versucht er ja - wie auch immer man das wertet - nicht nur die Mordabsicht zu bestreiten, sondern auch das Motiv zu entkräfte, er habe aus reiner persönlicher Habgier gehandelt.
MFG
Phil
Sergej W. gesteht Tat
Blarry, Essen, Montag, 08.01.2018, 15:56 (vor 2911 Tagen) @ Phil
Wie soll dat denn bitte funktionieren? Will er demnächst aussagen, er habe die Profite seiner Handlungen an die Seehundstation Norddeich spenden wollen?
Sergej W. gesteht Tat
Smeller, Dortmund, Montag, 08.01.2018, 18:45 (vor 2911 Tagen) @ Blarry
Meines Wissens nach wollte er das Geld laut Aussage seinen Eltern zukommen lassen.
Sergej W. gesteht Tat
Blarry, Essen, Montag, 08.01.2018, 19:14 (vor 2911 Tagen) @ Smeller
Hab den 11Freunde-Artikel jetzt auch gelesen. Dieser plötzliche Schwall von Altruismus hat einen klitzekleinen Fehler: wer seinen Hinterbliebenen etwas hinterlassen möchte, schließt eine Lebensversicherung ab und hat anschließend einen Unfall. So jemand versucht eher nicht, drei Dutzend Sportler in die Luft zu blasen, um von sinkenden Aktienkursen zu profitieren.
Sergej W. gesteht Tat
Phil, Dienstag, 09.01.2018, 08:49 (vor 2911 Tagen) @ Blarry
Der Versuch ist natürlich so möglich. Glaube aber kaum, dass das Gericht dem folgen wird.
Aber klar, wenn sie es täten, würde das halt erhebliche Auswirkungen auf das Strafmaß haben.
MFG
Phil
Sergej W. gesteht Tat
Liberogrande, Dienstag, 09.01.2018, 11:27 (vor 2910 Tagen) @ Phil
Nicht unbedingt. Meines Wissens ist er auch angeklagt, den Tötungsversuch heimtückisch und mit gemeingefährlichen Mitteln begangen zu haben. Habgier ist also nicht das einzige Mordmerkmal, das in diesem Prozess eine Rolle spielt.
Sergej W. gesteht Tat
Phil, Dienstag, 09.01.2018, 11:38 (vor 2910 Tagen) @ Liberogrande
Nicht unbedingt. Meines Wissens ist er auch angeklagt, den Tötungsversuch heimtückisch und mit gemeingefährlichen Mitteln begangen zu haben. Habgier ist also nicht das einzige Mordmerkmal, das in diesem Prozess eine Rolle spielt.
Ja, wobei die Habgier halt schon schwer wiegt. Den Rest streitet er ja auch ab, weil er ja gar nicht töten wollte, wie er sagt.
MFG
Phil
Sergej W. gesteht Tat
Liberogrande, Dienstag, 09.01.2018, 14:19 (vor 2910 Tagen) @ Phil
Das sind zwei unterschiedliche Fragen. Wenn das Gericht nicht von einem Tötungsvorsatz überzeut ist, kommt weder ein versuchter Mord noch ein versuchter Totschlag in Betracht. Geht das Gericht von einem Tötungsvorsatz aus, muss es die Frage klären ob ein versuchter Mord oder Totschlag vorliegt. Dafür sind dann die Mordmerkmale entscheidend. § 211 StGB (Mord) sieht eine lebenslange Freiheitsstrafe vor. Dies ist unabhängig davon, welche Mordmerkmale verwirklicht sind. Allerdings steht hier ja ein versuchter Mord im Raum, sodass das Gericht bei einer entsprechenden Verurteilung gemäß §§ 23 II, 49 I StGB einen milderen Strafrahmen wählen KÖNNTE (nicht muss). Wann das genau der Fall wäre, ist eine einigermaßen komplexe Abwägungsfrage und ich bin auch kein Strafrechtsexperte.
Jedenfalls wäre eine lebenslange Freiheisstrafe auch möglich, wenn das Gericht nicht von einer Begehung aus Habgier ausgeht. Dennoch kann es aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein, dieses Motiv "loszuwerden".
Sergej W. gesteht Tat
Phil, Dienstag, 09.01.2018, 14:32 (vor 2910 Tagen) @ Liberogrande
Okay, vielen Dank für die Erläuterung!
MFG
Phil
Sergej W. gesteht Tat
Rupo, Ruhrpott, Montag, 08.01.2018, 14:13 (vor 2911 Tagen) @ Phil
Moin,
wir sind natürlich nicht objektiv, da es um den BVB geht.
Um zu einer wirklichen Beurteilung der Wirkung zu kommen muss man das testen. Man müsste verschiedene Versuchsanordnungen mit unterschiedlichem Setup durchführen. Ein Indikator wäre zum Beispiel auch die Menge des Sprengstoffes, war dieser wirklich dazu geeignet so eine Druckwelle auszulösen, dass Menschen sterben. Die Wirkung kam ja eher durch die umher fliegenden Teile und wären diese tödlich gewesen? Ok, ein Geschoss ist ja wohl nur unwesentlich neben dem Kopf eingeschlagen, aber hätte dies bei einem Treffer zwingend zu lebensgefährlichen Verletzungen führen müssen?
Ich nehme ihm das grundsätzlich ab das Er niemanden töten wollte. Er wollte den Kurs zum abstürzen bringen und in seiner Logik wäre dies mit dem ausscheiden aus der CL und womöglich dem Absturz in der Bundesliga erreicht worden. Wobei ich mich schon immer gefragt habe, ob die Aktie dann nicht hätte ausgesetzt werden müssen vom Handel wenn der Zusammenhang klar ist. Als Beispiel wäre hier so ein Unglück wie der Flugzeugabsturz von ManUtd oder der brasilianischen Mannschaft zu nennen. Wenn die Mannschaft wirklich so signifikant geschwächt würde, dann müsste eigentlich die Aktie ausgesetzt werden bis man wieder die 'Geschäftsgrundlage' (konkurrenzfähiger Profikader) hergestellt hat.
Man müsste sich auch mal mit den Vorkenntnissen von Sergej W. beschäftigen, hatte Er Erfahrungen mit Sprengstoffen, wie hat Er sich informiert, was hat Er als Referenzen genommen, wie hat Er 'getestet' (wenn überhaupt) etc.
Also ich empfinde es jedenfalls eher schwierig ihm hier eine Mord und Tötungsabsicht nachzuweisen, höchstens wohl das Er es 'billigend in Kauf' genommen hat, aber da weiß ich nicht wie sich das auf das Strafmaß und Urteil auswirkt. Ich finde es aber erst einmal gut, dass Er den Anschlag zugestanden hat, hilft vielleicht das auch den betroffenen Personen (Spieler, Betreuer, Stab, Polizei, Einsatzkräften, etc.) bei der weiteren Verarbeitung.
Beste Grüße,
Thomas
Sergej W. gesteht Tat
Blarry, Essen, Montag, 08.01.2018, 15:52 (vor 2911 Tagen) @ Rupo
Um zu einer wirklichen Beurteilung der Wirkung zu kommen muss man das testen. Man müsste verschiedene Versuchsanordnungen mit unterschiedlichem Setup durchführen. Ein Indikator wäre zum Beispiel auch die Menge des Sprengstoffes, war dieser wirklich dazu geeignet so eine Druckwelle auszulösen, dass Menschen sterben. Die Wirkung kam ja eher durch die umher fliegenden Teile und wären diese tödlich gewesen? Ok, ein Geschoss ist ja wohl nur unwesentlich neben dem Kopf eingeschlagen, aber hätte dies bei einem Treffer zwingend zu lebensgefährlichen Verletzungen führen müssen?
Viel experimentieren muss man nicht, wo es doch den guten alten Freund "Physik" gibt.
Die Druckwelle war nun wirklich das allergeringste Problem; reine Explosionen sind notorisch ungeeignet, um großflächig Schaden anzurichten. Weil sich die Sprengkraft (idealisiert) kugelförmig ausbreitet, "verteilt" sie sich, vereinfacht gesagt, übers Kugelvolumen. Anschaulich: eine Detonation, deren Schockwelle auf einen Meter unidentifizierbares Hühnerfrikassee aus dir macht, sorgt z.B. bei vier Metern Abstand nur noch für aufpoppende Trommelfelle.
Es ist die Splitterwirkung, die gewünscht ist. Klar, wie man es dreht und wendet: Sergejs Bomben hätten irgendeine Verpackung gebraucht, und die hätte in jedem Fall Splitter herumgeschleudert. Vielleicht hätte auch einer davon Marcs Arm getroffen. Ein Stück Bierdose oder Blecheimer, selbst eine Metallröhre sind aber Kaffeefahrt gegen die sieben Zentimeter langen Metallbolzen, die er für die Extraportion Oompf! verbaut hat. Die Dinger sind es, die 99% der Schadenswirkung ausmachen (und wenn welche davon noch Hunderte Meter abseits der Explosion gefunden werden, kannst Du davon ausgehen, dass sie nicht nur einen Pickel am Kopf verursacht hätten).
Dieses bombenbauliche Detail führt seine Aussage, er wollte niemanden verletzen, komplett und irreparabel ad absurdum. Wenn er niemanden verletzen wollte, hätte er keine Splitterbombe gebaut, deren Wirkung er kannte und abschätzen konnte. Und wer eine Bombe baut, eine Bombe bewusst baut, die vom Einsatzzweck her einzig und allein dazu dient, großflächig unkontrollierbaren Personenschaden anzurichten, der nimmt gerade den Tod seiner Opfer in Kauf.
Ich nehme ihm das grundsätzlich ab das Er niemanden töten wollte.
Jemand, der so ein Geschoss (gar drei davon) zu bauen imstande ist, kennt dessen Konsequenzen. So viel Naivität bekommt er sein Leben lang nicht mehr attestiert. Diese "ich bin aus dem dritten Stock gesprungen, wusste aber nicht, dass ich mir dabei ein Bein brechen kann"-Verteidigung kann nicht aufgehen.
Sergej W. gesteht Tat
Gutini, Münster, Montag, 08.01.2018, 16:16 (vor 2911 Tagen) @ Blarry
Zumal es wohl eine Aussage eines BKA-Sachverständigen heute gab, der die Bombe als potentiell tödlich beschrieben hat.
Sergej W. gesteht Tat
WBSTRR
, Tempelnah 1.5 km, Montag, 08.01.2018, 14:40 (vor 2911 Tagen) @ Rupo
Also ich empfinde es jedenfalls eher schwierig ihm hier eine Mord und Tötungsabsicht nachzuweisen, höchstens wohl das Er es 'billigend in Kauf' genommen hat, aber da weiß ich nicht wie sich das auf das Strafmaß und Urteil auswirkt.
Eine Absicht muss ihm auch nicht nachgewiesen werden, bedingter Tötungsvorsatz ("billigendes Inkaufnehmen") reicht ja für die Verurteilung aus.
Sergej W. gesteht Tat
Phil, Montag, 08.01.2018, 14:36 (vor 2911 Tagen) @ Rupo
Seine Tat war ja schon sehr präzise geplant und über einen längeren Zeitraum vorbereitet. Da waren ja viele Details genau durchdacht und hinsichtlich der Fragen des Bombenbaus und der Wirkung von solchen, hatte er nach Auffassung der Experten große Kenntnisse und Fähigkeiten.
Ob er nun damit töten wollte oder nicht, ist aber natürlich schwer zu beweisen, weil es ja nur qua Indizien möglich sein wird, sein Aussage zu widerlegen.
Da er einen massiven Kurssturz wollte, kann man aber irgendwie schon nur sehr bedingt meinen, dass er keinen Spieler verletzten wollte. Und wenn ich mit den Mitteln einer Bombe (und Metallteilen in dieser) dies erreichen will, kann man wohl auch getrost sagen, dass man das Töten billigend in Kauf genommen hat.
Angesichts der aus den Prozessakten bekannten Details kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, dass er da aus der Nummer heraus kommt. Er hat über Monate das geplant, ausgekundschaftet, eine ziemlich professionelle Bombe (bzw. mehrere) mit Fernzünder gebaut, dies mit hohem Aufwand angebracht und dann auch aus der Ferne (von wo aus er nur bedingt die genauen Folgen abschätzen konnte) diese Bomben gezündet.
MFG
Phil
Sergej W. gesteht Tat
WBSTRR
, Tempelnah 1.5 km, Montag, 08.01.2018, 14:42 (vor 2911 Tagen) @ Phil
Ob er nun damit töten wollte oder nicht, ist aber natürlich schwer zu beweisen, weil es ja nur qua Indizien möglich sein wird, sein Aussage zu widerlegen.
Das ist doch aber nahezu immer so. Dass ein Tötungsvorsatz eingestanden wird, dürfte ja eher die Ausnahme bilden. Man muss also anhand objektiver Indizien beurteilen, ob der Vorsatz gegeben war oder nicht und nach allem was bekannt ist, gehe ich stark davon aus, dass man das am Ende der Beweisaufnahme auch bejahen wird.
Sergej W. gesteht Tat
Phil, Montag, 08.01.2018, 14:45 (vor 2911 Tagen) @ WBSTRR
Das ist doch aber nahezu immer so. Dass ein Tötungsvorsatz eingestanden wird, dürfte ja eher die Ausnahme bilden. Man muss also anhand objektiver Indizien beurteilen, ob der Vorsatz gegeben war oder nicht und nach allem was bekannt ist, gehe ich stark davon aus, dass man das am Ende der Beweisaufnahme auch bejahen wird.
Er versucht es halt. Indem er ja auch davon weg will, dass er überhaupt aus Habgier handelte.
MFG
Phil
Sergej W. gesteht Tat
Trainingskiebitz, Block 36, Montag, 08.01.2018, 15:58 (vor 2911 Tagen) @ Phil
Sondern?
Sergej W. gesteht Tat
Smeller, Dortmund, Montag, 08.01.2018, 18:49 (vor 2911 Tagen) @ Trainingskiebitz
Er wollte nicht mehr leben und seinen Eltern zumindest finanziell etwas hinterlassen.
Sergej W. gesteht Tat
FullHD, Montag, 08.01.2018, 14:01 (vor 2911 Tagen) @ Phil
Zumal ja auch so im Bus Kopfstützen durchbohrt wurden, das hätte dann also ein ganz dummer Zufall gewesen sein müssen oder aber er hat alles so getimet und gewusst, welche Plätze im Bus frei sein würden.
Ein verzweifelter Versuch irgendwas am Strafmaß zu drehen, merh dürfte das nicht sein
Sergej W. gesteht Tat
Flemm, Montag, 08.01.2018, 13:50 (vor 2911 Tagen) @ Phil
Das Gericht wird im doch zu 99 % eh nicht glauben. Dafür steht der Prozess viel zu stark in der Öffentlichkeit, als dass man so einem Kappes auch nur etwas Glauben schenken sollte.
Sergej W. gesteht Tat
Blarry, Essen, Montag, 08.01.2018, 12:58 (vor 2911 Tagen) @ Ulrich
bearbeitet von Blarry, Montag, 08.01.2018, 13:04
Aber ob ihm das Gericht glaubt dass er niemanden töten wollte? Ich kann es mir nicht vorstellen. Der von ihm verwendete Sprengsatz jedenfalls war echt, die eingebetteten Schrapnelle sind nach dem was man lesen konnte teils hunderte von Metern weit geflogen und haben auch dann noch erhebliche Sachschäden angerichtet, diejenigen die den Bus getroffen haben wären wohl tödlich gewesen wenn sie einen der Insassen voll erwischt hätten.
Genau da liegt für Sergej der Hund begraben. Er wusste über den Unterschied und den Verwendungszweck von Explosiv- sowie von Splittermunition bescheid, und hat sich bewusst für eine Splitterbombe entschieden. Allein dieser Umstand steht 180° zu seiner Aussage, keine Personenschäden anrichten zu wollen.
"Keine Tötungsabsicht" lässt sich schlecht begründen, wenn man methodisch gerade die Wirkmittel (Schrapnell) und die Installation (drei Sprengkörper auf Fensterhöhe des Busses) wählt, um maximalen Schaden gegen Menschen anrichten zu können. Auf einem afghanischen Marktplatz hätte er sich mit so einem Setup ganz schnell mit dreistelligen Opferzahlen rühmen können.
Sergej W. gesteht Tat
Blarry, Montag, 08.01.2018, 13:04 (vor 2911 Tagen) @ Blarry
Für mich entscheidend: Er hat ja auf einen massiv fallenden Kurs gesetzt. Nicht auf einen leichten Einbruch. Und ohne tote Spieler wäre das von vorne herein ausgeschlossen gewesen.
Sergej W. gesteht Tat
Trainingskiebitz, Block 36, Montag, 08.01.2018, 14:26 (vor 2911 Tagen) @ Jahwio
Für mich entscheidend: Er hat ja auf einen massiv fallenden Kurs gesetzt. Nicht auf einen leichten Einbruch. Und ohne tote Spieler wäre das von vorne herein ausgeschlossen gewesen.
Die Spielfähigkeit dürfte deutlich wichtiger sein - ob der halbe Kader nun verletzungsbedingt eine Saison ausfällt oder aber verstirbt, macht da nicht mehr den großen Unterschied.
Deutlich wichtiger ist daher die Anbringung der Bombe und ihre, dem Täter bekannte Wirkung.
Sergej W. gesteht Tat
Trainingskiebitz, Dienstag, 09.01.2018, 00:27 (vor 2911 Tagen) @ Trainingskiebitz
Ich glaube, aber, dass ein komplett (tut mir leid das so zu schreiben) ausgelöschter Kader deutlich stärker die Borussia geschwächt hätte, als ein Kader, dessen Spieler vielleicht nach ein paar Monaten wieder hätte spielen können.
Wie geht man da eigentlich vor? Spielt die U23 oder meldet man sich vom Spielbetrieb ab?
Sergej W. gesteht Tat
Smeller, Dortmund, Dienstag, 09.01.2018, 04:59 (vor 2911 Tagen) @ Jahwio
Ich würde hoffen, dass Fußball in Deutschland dann erstmal unterbrochen wird für einen Zeitraum, wie es in Kolumbien der Fall 2016 war. In der Folge würde man dann wohl mit der U23 spielen. Irgendwie müsste man das ja dann doch am Laufen halten.
Sergej W. gesteht Tat wahrscheinlich Prozesstaktik
DomJay, Köln, Montag, 08.01.2018, 10:13 (vor 2911 Tagen) @ Blarry
Geht gerade als Eilmeldung durch die Äther. Er habe niemanden töten, sondern "nur einen Anschlag vortäuschen wollen". Okay.
Ich halte es für Taktik, mehrfacher versuchter Mord ist ja ein ziemlich heftiger Straftatbestand.
Sergej W. gesteht Tat wahrscheinlich Prozesstaktik
Thore1909, Westfalen, Montag, 08.01.2018, 12:13 (vor 2911 Tagen) @ DomJay
Geht gerade als Eilmeldung durch die Äther. Er habe niemanden töten, sondern "nur einen Anschlag vortäuschen wollen". Okay.
Ich halte es für Taktik, mehrfacher versuchter Mord ist ja ein ziemlich heftiger Straftatbestand.
Ich empfinde kein Mitleid für den Täter und hoffe auf eine langjährige Haftstrafe.
Dennoch stelle ich mir die Frage was man von einem Straftäter vor Gericht erwartet?
Äussert er sein Bedauern ist schnell von Scheinheiligkeit die Rede und es folgt der Hinweis, dass er sich seine unaufrichtigen Worte auch hätte sparen können. Unterlässt er derartige Äusserungen wird auch das kritisiert.
Ich persönlich kann auf solche Statements verzichten. Vor Gericht sollen die Fakten und Indizien bewertet und ein darauf basierendes Urteil gefällt werden. Den eher weichen Faktoren sollte viel weniger Aufmerksamkeit und Gewicht zugebilligt werden.
Sergej W. gesteht Tat wahrscheinlich Prozesstaktik
Büdi, Waltrop, Montag, 08.01.2018, 12:21 (vor 2911 Tagen) @ Thore1909
Das funktioniert im deutschen Strafrecht aber nicht.
Und ich halte es auch für richtig das eine Frau, welche ihren Ehemann tötet nachdem der sie jahrelang misshandelt hat, weniger hart bestraft wird als ein Mitglied einer Drogenbande das jemanden erschießt.
Sergej W. gesteht Tat wahrscheinlich Prozesstaktik
Büdi, Montag, 08.01.2018, 13:13 (vor 2911 Tagen) @ Büdi
Die Frage ist hier ja auch: Wie willst du solche Dinge beweisen? Eine Frau könnte dann einfach immer wieder behaupten, der Mann würde ihr was tun, was er nicht getan hat. Tötet ihn dann und kommt glimpflich davon.
Wenn es eindeutige Beweise gibt, klar, bin ich da bei dir. Selbstschutz muss strafmildernd wirken. Aber wenn sie einfach ausziehen könnte, um dem Täter zu entkommen, muss sie niemanden töten. Meine Nachbarskinder nerven mich auch, schlagen und beleidigen darf ich sie dennoch nicht.
Ich war beinahe in einer solchen Situation. Notorische Lügnerin. Hat Freunden erzählt, dass ich sie schlagen würde. Gott sei dank hat sie diese Freunde später bestohlen und durch ihr Verhalten gezeigt, dass ich recht hatte (sie war ausgezogen und bei Freunden untergekommen [erzählte mir, dass sie meine Mutter nicht mehr nerven wolle, ich wohnte damals noch bei Mama] und sagten denen, dass sie vor mir flüchtete, weil ich sie schlüge).
Als dann rauszukommen drohte, dass sie die Schwester meines Freundes bestohlen hatte (Geld, Klamotten, Schmuck), erzählte sie denen, dass sie von mir was abholen wollte. Sie fuhren alle zusammen zu mir (als Schutz). Sie kam hoch und schloss sich ins Badezimmer ein... was für eine Szene ey.
Seit dem kann ich übrigens jedem Mann nur raten: Niemals alleine mit einer Frau im Aufzug sein. Und wenn man die Frau nicht gut kennt, lieber immer in Begleitung mit ihr sein. Siehe auch Kachelmann, Türk und Gine-Lisa.
Sergej W. gesteht Tat wahrscheinlich Prozesstaktik
Ulrich, Montag, 08.01.2018, 12:56 (vor 2911 Tagen) @ Büdi
Das funktioniert im deutschen Strafrecht aber nicht.
Und ich halte es auch für richtig das eine Frau, welche ihren Ehemann tötet nachdem der sie jahrelang misshandelt hat, weniger hart bestraft wird als ein Mitglied einer Drogenbande das jemanden erschießt.
Leider lässt genau dies das Gesetz nicht zu. Die Frau die ihren Mann nach jahrelangem Martyrium nachts im Schlaf erschlägt weil sie ihm körperlich hoffnungslos unterlegen ist handelt "heimtückisch". So sie voll zurechnungsfähig ist muss das Urteil "lebenslang" lauten. Der notorische Schläger von dem bekannt ist dass er regelmäßig "durchtickt" kommt mit einer zeitliche befristeten Strafe wegen Todschlags davon wenn er jemanden erschlägt der ihn eventuell nur angeblich "schräg" angeschaut hat.
Sergej W. gesteht Tat wahrscheinlich Prozesstaktik
MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Montag, 08.01.2018, 13:40 (vor 2911 Tagen) @ Ulrich
Das funktioniert im deutschen Strafrecht aber nicht.
Und ich halte es auch für richtig das eine Frau, welche ihren Ehemann tötet nachdem der sie jahrelang misshandelt hat, weniger hart bestraft wird als ein Mitglied einer Drogenbande das jemanden erschießt.
Leider lässt genau dies das Gesetz nicht zu. Die Frau die ihren Mann nach jahrelangem Martyrium nachts im Schlaf erschlägt weil sie ihm körperlich hoffnungslos unterlegen ist handelt "heimtückisch". So sie voll zurechnungsfähig ist muss das Urteil "lebenslang" lauten. Der notorische Schläger von dem bekannt ist dass er regelmäßig "durchtickt" kommt mit einer zeitliche befristeten Strafe wegen Todschlags davon wenn er jemanden erschlägt der ihn eventuell nur angeblich "schräg" angeschaut hat.
Das ist falsch. Der BGH löst das über die so genannte „Rechtsfolgenlösung“ (BGHSt 30, 105ff).
Sergej W. gesteht Tat wahrscheinlich Prozesstaktik
Thore1909, Westfalen, Montag, 08.01.2018, 13:56 (vor 2911 Tagen) @ MarcBVB
Leider lässt genau dies das Gesetz nicht zu. Die Frau die ihren Mann nach jahrelangem Martyrium nachts im Schlaf erschlägt weil sie ihm körperlich hoffnungslos unterlegen ist handelt "heimtückisch". So sie voll zurechnungsfähig ist muss das Urteil "lebenslang" lauten. Der notorische Schläger von dem bekannt ist dass er regelmäßig "durchtickt" kommt mit einer zeitliche befristeten Strafe wegen Todschlags davon wenn er jemanden erschlägt der ihn eventuell nur angeblich "schräg" angeschaut hat.
Das ist falsch. Der BGH löst das über die so genannte „Rechtsfolgenlösung“ (BGHSt 30, 105ff).
Das finde ich spannend, verstehe es als Nicht-Jurist aber leider nicht. Magst Du die Rechtsfolgenlösung anhand des von Ulrich genannten Beispiels etwas näher erläutern?
Wie gesagt, mich würde es sehr interessieren.
Sergej W. gesteht Tat wahrscheinlich Prozesstaktik
simie, Krefeld, Montag, 08.01.2018, 14:05 (vor 2911 Tagen) @ Thore1909
Bei Vorliegen bestimmter mildernder Umstände kann ein Gericht trotz Verurteilung wegen Mordes von der eigentlich dann obligatorischen lebenslangen Haft absehen.
Das ist ein Versuch der Justiz mit dem Fremdkörper Paragraph 211 umzugehen.
Sergej W. gesteht Tat wahrscheinlich Prozesstaktik
MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Montag, 08.01.2018, 14:49 (vor 2911 Tagen) @ simie
Bei Vorliegen bestimmter mildernder Umstände kann ein Gericht trotz Verurteilung wegen Mordes von der eigentlich dann obligatorischen lebenslangen Haft absehen.
Das ist ein Versuch der Justiz mit dem Fremdkörper Paragraph 211 umzugehen.
Kurze Frage: Darf ich „Herr Kollege“ sagen?
Sergej W. gesteht Tat wahrscheinlich Prozesstaktik
simie, Krefeld, Montag, 08.01.2018, 14:57 (vor 2911 Tagen) @ MarcBVB
Nicht ganz. Nur 1. Staatsexamen. Und arbeite auch nicht in dem Bereich. Einiges ist aber natürlich schon noch hängengeblieben (wäre ja auch schlimm wenn nicht;))und man verfolgt natürlich auch noch einiges mit Interesse.
Sergej W. gesteht Tat wahrscheinlich Prozesstaktik
MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Montag, 08.01.2018, 14:13 (vor 2911 Tagen) @ simie
Bei Vorliegen bestimmter mildernder Umstände kann ein Gericht trotz Verurteilung wegen Mordes von der eigentlich dann obligatorischen lebenslangen Haft absehen.
Das ist ein Versuch der Justiz mit dem Fremdkörper Paragraph 211 umzugehen.
So ist es. Die Voraussetzungen dafür hat der BGH in dem von mir zitierten Urteil auch erläutert. Wichtig ist eventuell noch, dass es sich hierbei um eine absolute Ausnahme handelt, weswegen erhöhte Anforderungen an die Begründung gestellt werden.
Sergej W. gesteht Tat wahrscheinlich Prozesstaktik
Thore1909, Westfalen, Montag, 08.01.2018, 14:27 (vor 2911 Tagen) @ MarcBVB
Bei Vorliegen bestimmter mildernder Umstände kann ein Gericht trotz Verurteilung wegen Mordes von der eigentlich dann obligatorischen lebenslangen Haft absehen.
Das ist ein Versuch der Justiz mit dem Fremdkörper Paragraph 211 umzugehen.
So ist es. Die Voraussetzungen dafür hat der BGH in dem von mir zitierten Urteil auch erläutert. Wichtig ist eventuell noch, dass es sich hierbei um eine absolute Ausnahme handelt, weswegen erhöhte Anforderungen an die Begründung gestellt werden.
Simie, Marc - vielen Dank dafür! :-)
Sergej W. gesteht Tat wahrscheinlich Prozesstaktik
simie, Krefeld, Montag, 08.01.2018, 13:49 (vor 2911 Tagen) @ MarcBVB
Dass diese nur ein Behelfsmittel ist um die allergrößten Ungerechtigkeiten abzumildern, ist aber auch klar. Immer noch gibt es hier ein tendenzielles Ungleichgewicht in der Bestrafung bei solchen Fällen. Daher ist es schon schade, dass es nicht zu einer Reform des Mordparagraphen kam.
Sergej W. gesteht Tat wahrscheinlich Prozesstaktik
MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Montag, 08.01.2018, 13:51 (vor 2911 Tagen) @ simie
Dass diese nur ein Behelfsmittel ist um die allergrößten Ungerechtigkeiten abzumildern, ist aber auch klar. Immer noch gibt es hier ein tendenzielles Ungleichgewicht in der Bestrafung bei solchen Fällen. Daher ist es schon schade, dass es nicht zu einer Reform des Mordparagraphen kam.
Da bin ich ja komplett bei dir. Letztlich ist das aber von allen Varianten noch die dogmatisch überzeugendste. Aber auch keine gute Variante.
Sergej W. gesteht Tat wahrscheinlich Prozesstaktik
simie, Krefeld, Montag, 08.01.2018, 14:01 (vor 2911 Tagen) @ MarcBVB
Es wäre letztlich ja auch nur durch eine Reform des Mordparagraphen zu lösen. Alles andere ist nur herumdoktern an dem ziemlich unbefriedigenden Paragraphen.
Sergej W. gesteht Tat wahrscheinlich Prozesstaktik
FullHD, Montag, 08.01.2018, 13:04 (vor 2911 Tagen) @ Ulrich
Das funktioniert im deutschen Strafrecht aber nicht.
Und ich halte es auch für richtig das eine Frau, welche ihren Ehemann tötet nachdem der sie jahrelang misshandelt hat, weniger hart bestraft wird als ein Mitglied einer Drogenbande das jemanden erschießt.
Leider lässt genau dies das Gesetz nicht zu. Die Frau die ihren Mann nach jahrelangem Martyrium nachts im Schlaf erschlägt weil sie ihm körperlich hoffnungslos unterlegen ist handelt "heimtückisch". So sie voll zurechnungsfähig ist muss das Urteil "lebenslang" lauten. Der notorische Schläger von dem bekannt ist dass er regelmäßig "durchtickt" kommt mit einer zeitliche befristeten Strafe wegen Todschlags davon wenn er jemanden erschlägt der ihn eventuell nur angeblich "schräg" angeschaut hat.
Oder der Mann hat aus Notwehr einen Mann aus einer verfeindeten Bande erschossen und wird lediglich wegen Drogenbesitzes oder einer illegalen Waffe verknackt. ;)
Sergej W. gesteht Tat wahrscheinlich Prozesstaktik
Thore1909, Westfalen, Montag, 08.01.2018, 12:45 (vor 2911 Tagen) @ Büdi
Das funktioniert im deutschen Strafrecht aber nicht.
Und ich halte es auch für richtig das eine Frau, welche ihren Ehemann tötet nachdem der sie jahrelang misshandelt hat, weniger hart bestraft wird als ein Mitglied einer Drogenbande das jemanden erschießt.
Richtig, aber das gehört zu den Fakten und Indizien.
Eine Bitte um Entschuldigung oder die oftmals geforderte Reue halte ich für irrelevant. Der Gesetzgeber sieht das anders und insofern ist das halt so.
Mir ging es auch eher darum aufzuzeigen, dass Aussagen zum Thema Reue in der Regel abfällig kommentiert werden.
Sergej W. gesteht Tat wahrscheinlich Prozesstaktik
FullHD, Montag, 08.01.2018, 12:49 (vor 2911 Tagen) @ Thore1909
Naja ist doch auch Quatsch, wenn es sich oft strafmildernd auswirkt, dann zeigt sich doch jeder mit 3 Hirnzellen als geläutert und git mindestens eine halbherzige Entschuldigung ab. Wie ehrlich das in den meisten Fällen wirklich ist kann sich doch jeder selber denken.
Sergej W. gesteht Tat wahrscheinlich Prozesstaktik
Kayldall, Luxemburg, Montag, 08.01.2018, 13:01 (vor 2911 Tagen) @ FullHD
Da geb ich dir/euch ja vollkommen Recht, dass der Richter dann ja auch jedesmal bewerten soll ob das nun echte Reue ist oder eine Entschuldigung nur um Strafmilderung zu bekommen und das ist schwer zu entscheiden. Von daher ist es natürlich ratsam, wie du schreibst sich als reumütiger Sünder darzustellen.
Allerdings und nun kommt es, gilt es ja diese Leute später wieder in die Gesellschaft einzugliedern nachdem sie ihre Gefängnisstrafe abgesessen haben und bei Jemandem der keine Reue zeigt dauert das vermutlich länger und somit wird der dann auch länger eingesperrt. Anderenfalls könnte man ja gleich auf die Todesstrafe zurückgreifen, bei Jemandem, den man als "nicht besserungsfähig" einstuft.
Sergej W. gesteht Tat wahrscheinlich Prozesstaktik
Thore1909, Westfalen, Montag, 08.01.2018, 13:51 (vor 2911 Tagen) @ Kayldall
Anderenfalls könnte man ja gleich auf die Todesstrafe zurückgreifen, bei Jemandem, den man als "nicht besserungsfähig" einstuft.
Nun ja, man muss nicht in Extreme verfallen.
Ich finde das Thema Reue schwierig, weil nicht klar wird ob aufrichtige Empfindungen oder eine schauspielerische Glanzleistung das Statement begleiten.
Warum jemand der nicht reuig auftritt zum Tode verurteilt werden soll erschließt sich mir nicht. Da hast Du mich abgehangen.
Sergej W. gesteht Tat wahrscheinlich Prozesstaktik
Kayldall, Luxemburg, Montag, 08.01.2018, 19:48 (vor 2911 Tagen) @ Thore1909
Warum jemand der nicht reuig auftritt zum Tode verurteilt werden soll erschließt sich mir nicht. Da hast Du mich abgehangen.
Sag ich ja gar nicht, ich schrieb nur, dass jemand der nicht reuig auftritt dann länger weggesperrt wird damit er länger Zeit hat seinen Fehler einzusehen. Allerdings jemand den man für "nicht besserungsfähig" (schlechten Menschen) hält, da könnte man auch gleich die Todesstrafe dann verhängen, da ich das für humaner halte als Jemanden lebenslang einzusperren oder gar den wieder auf die Gesellschaft loszulassen wo er wieder Unschuldige tötet. Allerdings kann man da sicher drüber streiten, da manche die Todesstrafe komplett ablehnen und/oder es nicht für möglich halten, dass Menschen abgrundtief böse sind.
Ein guter Mensch, in seinem dunklen Drange, ist sich des rechten Weges wohl bewußt.(Goethes Faust)
Manche Leute verstehen das "guter" als Differenzierung zu bösen Menschen, andere Leute halten es für eine Tautologie oder einen Pleonasmus, da es laut dieser Leute gar keine böse Menschen gibt, damit ist "guter Mensch" quasi doppelt gemoppelt für diese Leute.
Natürlich ist das nur Taktik
Cthulhu, Essen, Montag, 08.01.2018, 10:50 (vor 2911 Tagen) @ DomJay
Geht gerade als Eilmeldung durch die Äther. Er habe niemanden töten, sondern "nur einen Anschlag vortäuschen wollen". Okay.
Ich halte es für Taktik, mehrfacher versuchter Mord ist ja ein ziemlich heftiger Straftatbestand.
Das ein Abstreiten einer Tatbeteiligung kaum noch glaubwürdig sein dürfte ist ja relativ offensichtlich, für seine Schuld spricht wohl einiges und jetzt probiert sein Anwalt, die lebenslange Haftstrafe abzuwenden und seinen Mandanten mit ein paar Jahren Knast davon kommen zu lassen.
Natürlich ist das nur Taktik
DomJay, Köln, Montag, 08.01.2018, 10:53 (vor 2911 Tagen) @ Cthulhu
Geht gerade als Eilmeldung durch die Äther. Er habe niemanden töten, sondern "nur einen Anschlag vortäuschen wollen". Okay.
Ich halte es für Taktik, mehrfacher versuchter Mord ist ja ein ziemlich heftiger Straftatbestand.
Das ein Abstreiten einer Tatbeteiligung kaum noch glaubwürdig sein dürfte ist ja relativ offensichtlich, für seine Schuld spricht wohl einiges und jetzt probiert sein Anwalt, die lebenslange Haftstrafe abzuwenden und seinen Mandanten mit ein paar Jahren Knast davon kommen zu lassen.
Und das ist legitim so muss man als Verteidiger handeln. Ich bin aber guter Dinge, dass der Winkelzug verpuffen wird.
Natürlich ist das nur Taktik
Cthulhu, Essen, Montag, 08.01.2018, 11:01 (vor 2911 Tagen) @ DomJay
Und das ist legitim so muss man als Verteidiger handeln. Ich bin aber guter Dinge, dass der Winkelzug verpuffen wird.
Natürlich muss er das, probiert er, einen unwahrscheinlichen Freispruch zu erkämpfen, landet sein Mandant wahrscheinlich lebenslänglich im Knast. Glaubt man seiner neuen Version, würde ich mal schätzen, dass er zwischen 3 und 6 Jahren weg kommen würde.
Der Anwalt hatte ja schon zum ersten Prozesstag angefangen, mit seinem idiotischen Vergleich die Tötungsabsicht in Frage zu stellen.
Natürlich ist das nur Taktik
MSU242, Montag, 08.01.2018, 12:21 (vor 2911 Tagen) @ Cthulhu
Der Anwalt hatte ja schon zum ersten Prozesstag angefangen, mit seinem idiotischen Vergleich die Tötungsabsicht in Frage zu stellen.
Das Prinzip vor Gericht ist doch, dass der Beschuldigte behaupten kann, was er will.
Und kein Anwalt dieser Welt wird sich dahin stellen und die Höchststrafe fordern. Der wird sich an jeden Strohhalm klammern. Sei es der Liebeskummer, Verwirrtheit oder was weiß ich.
Keine Tötungsabsicht ist ja dann schon wieder auch vom Strafmaß anders zu beurteilen.
Eine schöne Geschichte dazu, etwas Reue, persönliche Entschuldigung bei Bartra, der ihm dann am besten auch noch in aller Öffentlichkeit vergibt....und schon werden aus lebenslänglich nur 10 Jahre oder so.
Sergej W. gesteht Tat wahrscheinlich Prozesstaktik
DomJay, Montag, 08.01.2018, 10:15 (vor 2911 Tagen) @ DomJay
Wahrscheinlich wird er dann noch behaupten, dass der Misserfolg des Anschlags Teil des Plans war, er die Bomben also absichtlich falsch gezündet hat. Widerlich.
Sergej W. gesteht Tat wahrscheinlich Prozesstaktik
Eisen, DO, Montag, 08.01.2018, 10:47 (vor 2911 Tagen) @ flix91
Er ist so gut, dass er Nagelbomben kontruieren kann, die dann "nur" Arme brechen oder im Sitz stecken bleiben.
Ein Genie!
Sergej W. gesteht Tat wahrscheinlich Prozesstaktik
Blarry, Essen, Montag, 08.01.2018, 12:54 (vor 2911 Tagen) @ Eisen
Das ist ja eben genau die Sache, die seine ganze Argumentation à la "ich wollte die alle nur erschrecken" ins Leere laufen lässt. Wer nämlich nur Krach machen will, der nutzt kein Schrapnell oder Splitter. Dafür reicht ein einfacher, übergroßer Polenböller im Gebüsch, der bestenfalls Sekundärverletzungen durch Glassplitter o.ä. verursacht - bei schweren Verbundglasscheiben schon eher unwahrscheinlich. Mit seiner militärischen Vorgeschichte sollte er eigentlich wissen, dass HE-Munition gegen weiches Material vollkommen ausreicht, fragmentierende Sprengkörper hingegen explizit für die Bekämpfung von Menschen gemacht sind.
Alles andere als wohlüberlegt, sein Argumentationsfaden.
Sergej W. gesteht Tat wahrscheinlich Prozesstaktik
FullHD, Montag, 08.01.2018, 13:07 (vor 2911 Tagen) @ Blarry
Das ist ja eben genau die Sache, die seine ganze Argumentation à la "ich wollte die alle nur erschrecken" ins Leere laufen lässt. Wer nämlich nur Krach machen will, der nutzt kein Schrapnell oder Splitter. Dafür reicht ein einfacher, übergroßer Polenböller im Gebüsch, der bestenfalls Sekundärverletzungen durch Glassplitter o.ä. verursacht - bei schweren Verbundglasscheiben schon eher unwahrscheinlich. Mit seiner militärischen Vorgeschichte sollte er eigentlich wissen, dass HE-Munition gegen weiches Material vollkommen ausreicht, fragmentierende Sprengkörper hingegen explizit für die Bekämpfung von Menschen gemacht sind.
Alles andere als wohlüberlegt, sein Argumentationsfaden.
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Vermutlich der einzige seidene Faden, der noch in betracht kam...so wahnsinnig viel Spielraum wird es nicht geben, da man ihm die Tat an sich ja offenbar zweifelsfrei nachweisen kann
Sergej W. gesteht Tat wahrscheinlich Prozesstaktik
Kayldall, Luxemburg, Montag, 08.01.2018, 11:27 (vor 2911 Tagen) @ Eisen
die dann "nur" Arme brechen
Ich weiß, du wolltest ironisch rüberkommen aber um das mal klarzustellen, aus Bartras eigener Erzählung wird klar, dass es viel schlimmer gewesen sein muss als ein gebrochener Arm. Die Physiotherapeutin, die Bartra geholfen hat im Bus, soll mit ihm geredet haben und ihm sogar Ohrfeigen verpaßt haben, damit er bei Bewußtsein blieb. Der Schmerz und/oder der Blutverlust muss also ziemlich groß gewesen sein. So toll stell ich mir das nicht gerade vor, den Arm voller Nägel und Splitter von der Glasscheibe zu haben, dagegen ist ein "nur" gebrochener Arm ja eine Kleinigkeit.
Sergej W. gesteht Tat wahrscheinlich Prozesstaktik
Franke, Montag, 08.01.2018, 11:24 (vor 2911 Tagen) @ Eisen
Er ist so gut, dass er Nagelbomben kontruieren kann, die dann "nur" Arme brechen oder im Sitz stecken bleiben.
UND der Aktienkurs trotzdem rasant in die Tiefe rauscht - Äh nee, der Teil hat nicht geklappt. Die Unlogik spricht noch mehr gegen ihn als die Unmöglichkeit der Ausführung.
Ein Genie!
Wäre er Trump, dann würde er das wohl behaupten.
Attentäter auf BVB-Bus gesteht Tat, bestreitet aber Tötungsabsicht
Torsten1986, Königswalde, Montag, 08.01.2018, 09:57 (vor 2911 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de
Also wer so etwas derart akribisch durchplant, muss damit rechnen dass Menschen sterben..
Attentäter auf BVB-Bus gesteht Tat, bestreitet aber Tötungsabsicht
Kayldall, Luxemburg, Montag, 08.01.2018, 11:13 (vor 2911 Tagen) @ Torsten1986
Selbst die Tötungsabsicht wird, wie du schreibst hier schwer abzustreiten sein, weil die Tat so geplant durchgeführt wurde. Zudem selbst wenn man ohne diese Absicht mit gefährlichem Material wie Sprengstoff hantiert, dann kann man ja selbst durch das Treffen von Vorsichtsmaßnahmen(was hier ja offenbar nicht mal der Fall war) nie ausschliessen, dass unbeteiligte Menschen verletzt werden. Die im Bus schon gar nicht, siehe Bartra und deswegen hat der Angeklagte ja schon mal minimal billigend in Kauf genommen, dass Andere verletzt werden.
Was ich damit sagen will, selbst wenn jemand ohne böse Absicht irgendwo Sprengstoff zündet und dabei einen anderen Menschen verletzt, ist er schuldig, da er bei so etwas Gefährlichem, die zufällige Auswirkungen auf Andere gar nicht kontrollieren kann, selbst wenn er es will. Sprich das einzig Sichere ist es solche Aktionen zu unterlassen und allein die Aktion an sich, macht den Täter verantwortlich für alle Verletzten, Tote gab es ja Gott sei dank nicht.
Attentäter auf BVB-Bus gesteht Tat, bestreitet aber Tötungsabsicht
Punkt, Osnabrück, Montag, 08.01.2018, 12:14 (vor 2911 Tagen) @ Kayldall
darum geht es gar nicht. seine taktik ist sich nur für die verletzungen bestrafen zu lassen, nicht für die absicht menschen mit seiner explosion zu töten.
Attentäter auf BVB-Bus gesteht Tat, bestreitet aber Tötungsabsicht
Kayldall, Luxemburg, Montag, 08.01.2018, 12:26 (vor 2911 Tagen) @ Punkt
Das meine ich ja, wie will er die Absicht Menschen zu töten abstreiten, wenn er eine Bombe zündet? Da die Auswirkungen unvorhersehbar sind, wird diese Taktik wohl beim Richter nicht durchgehen. Selbst wenn er die Bombe nur aus Jux und Dollerei zünden wollte, wie kann er verhindern, dass einer zufällig da vorbei kommt oder im Bus was schlimmeres passiert. Es wird wohl keiner ihn für solch ein Genie halten, dass er das alles genau im Voraus berechnen konnte und selbst bei einem Genie gäbe es dann immer noch die Variable Zufall. Also hat der Angeklagte mindestens billigend und skrupellos in Kauf genommen, dass es Tote geben könnte.
Attentäter auf BVB-Bus gesteht Tat, bestreitet aber Tötungsabsicht
FullHD, Montag, 08.01.2018, 12:35 (vor 2911 Tagen) @ Kayldall
Naja, in wie weit das bei einer Bombe möglich ist weiß ich nicht, aber es gibt dann ja schon den Unterschied zwischen Mord und Totschlag bzw Fahrlässigkeit.
Wenn er also "nur" in Kuaf nahm, dass jemand sterben könnte, er aber (wie auch immer) Beweisen kann, dass er die Bomben extra so platziert und gezündet hat, dass man ihm abnehmen könnte, dass er lediglich den Bus beschädigen wollte oä, dann kann diese Taktik strafrechtlich eben aufgehen.
Aber wie gesagt, bei einer Bombe und die Splitter treffen Spieler und Sitze, da dürfte die Argumentation und die Faktenlage relativ schwierig werden.
Attentäter auf BVB-Bus gesteht Tat, bestreitet aber Tötungsabsicht
Kayldall, Luxemburg, Montag, 08.01.2018, 12:46 (vor 2911 Tagen) @ FullHD
Wie gesagt, das muss der Angeklagte dann aber mal darlegen, wie er eine Bombe gezielt platziert um niemanden zu verletzen. Klingt schon allein beim Schreiben total absurd. Der Bus ist ja auch beweglich, von daher zu beweisen, dass man das so genau kann, dass nix passiert, halte ich für unmöglich. Zumal da ja viele Faktoren mit hineinspielen, wie unter Anderem die Panzerung(verstärkte Scheiben) des Busses, von denen er dann auch gewußt haben müßte. Die Auswirkung auf einen normalen Bus wäre ja nochmal eine ganz Andere gewesen und ob der Richter das dann glaubt von wegen der Täter ist ein Genie, halte ich für unwahrscheinlich.