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Start der Bundestagsligasaison (Sonstiges)

Voomy, Berlin, Dienstag, 24.10.2017, 13:31 (vor 3267 Tagen) @ Micha

Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

§ 2 Wahl des Präsidenten und der Stellvertreter

(3) Weitere Wahlgänge mit einem im dritten Wahlgang erfolglosen Bewerber sind nur nach Vereinbarung im Ältestenrat zulässig. Werden nach erfolglosem Ablauf des Verfahrens nach Absatz 2 neue Bewerber vorgeschlagen, ist neu in das Wahlverfahren gemäß Absatz 2 einzutreten.


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