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UGE durfte Bengalo zünden vom Verein aus (BVB)

MSU242, Samstag, 21.10.2017, 01:18 (vor 3012 Tagen) @ hanno29

Ein, von einem Verein legitimiertes Vergehen, gegen den Strafenkatalog des DFB ist vorsätzlich und müsste eigentlich noch härter bestraft werden, als Vergehen, für die der Verein für kann!?

Also beim besten Willen, sollen sie doch machen. Ist ein besonderer Grund, trotz blau auch traurig, da sollte dann auch mal gut sein.
Ich denke, das der Verein das sicherlich auch irgendwie abgesprochen hat. Zumal der DFB ja neuerdings auch einen anderen Kurs fährt.


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