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FFP - Heidel (Fußball und Sport allgemein)

AdamSmith, ..., Dienstag, 10.10.2017, 12:49 (vor 3005 Tagen) @ pactum Trotmundense

Financial Fair Play und 50+1 sind auch nicht wirklich mit dem europäischen Kartellrecht zu vereinbaren. Aktull wird es geduldet, aber sobald es vor dem EuGH landet ist das Risiko, dass es kassiert wird, größer 50%.


Dem ist so. Aber ich glaube das weiß Blarry auch. Ihm ging es wohl eher um die Freizügigkeit.

Ich sehe keine Argumente mit denen eine Gehaltsobergrenze endgültig und unwiderruflich mit den europäischen Grundfreiheiten für unvereinbar erklärt werden kann.
- Eine Gehaltsobergrenze hindert niemanden daran, in einem EU-Staat eine Arbeit als Profifussballer aufzunehmen und sich niederzulassen.
Ja, wenn man mehr will als die Grenze zulässt muss man in ein Land wechseln, das keine Obergrenze hat. Aber darin sehe ich keine europarechtliche Diskriminierung. Lediglich eine -möglicherweise zulässige- Wettbewerbsbeschränkung eines privaten Wirtschaftskartells.


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