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Neu auf schwatzgelb.de: Auswärts bei den Spurs ? oder: wenn das Spiel zur Nebensache wird (BVB)

Redaktion schwatzgelb.de ⌂ @, Dortmund, Samstag, 16.09.2017, 19:57 (vor 3044 Tagen)

Beim Auswärtsspiel gegen die Spurs ging alles schief, was schiefgehen konnte: Nach chaotischer Anreise wurde das Spiel unnötig verloren. Am Ende waren die Gedanken dennoch an ganz anderer Stelle.


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Neu auf schwatzgelb.de: Auswärts bei den Spurs ? oder: wenn das Spiel zur Nebensache wird

uwelito, Wambel forever, Sonntag, 17.09.2017, 08:48 (vor 3043 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

Schön geschrieben. Danke.


Du kannst Dir wegen der Flugverspätung übrigens 250 Euro pro Person von Ryanair holen. Ich hoffe Du weißt wie? Aufwand ist gering.

Neu auf schwatzgelb.de: Auswärts bei den Spurs ? oder: wenn das Spiel zur Nebensache wird

Knüppler17 ⌂, Sonntag, 17.09.2017, 14:42 (vor 3043 Tagen) @ uwelito

Du kannst Dir wegen der Flugverspätung übrigens 250 Euro pro Person von Ryanair holen. Ich hoffe Du weißt wie? Aufwand ist gering.

Entschädigung entfällt bei höherer Gewalt wie Streik oder Unwetter, was die offizielle Angabe der meisten Absagen war (Fluglotsenstreik in Frankreich). Wenn es eine Chance gibt, dann wohl nur bei denjenigen, deren Flugzeug physisch nicht vor Ort war (wie bei uns) oder (wie von anderen Fans gehört) erst noch einen Abstecher z.B. nach Berlin unternehmen musste, weil dort ein Flugzeug fehlte.

Wer davon ausgeht, sich alleine nicht durchsetzen zu können, in eine Grauzone zu fallen oder Hilfe zu benötigen, kann sich auch bei kommerziellen Anbietern umsehen: Flightright.de behält im Erfolgsfall 20-30% der Entschädigungssumme ein (zzgl. Mehrwertsteuer), bei Misserfolg fallen keine Kosten an. Andere Anbieter mit ähnlichen Modellen wären z.B. compensation2go.com oder euclaim.de, ansonsten hilft sicherlich auch eine Googlerecherche.

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uwelito, Wambel forever, Sonntag, 17.09.2017, 16:50 (vor 3043 Tagen) @ Knüppler17

Das ist natürlich richtig, was Du schreibst. Unwetter oder Streik müssen aber in einem direkten Zusammenhang mit der geflogenen Route stehen. Beispiel: ist ein Flug Frankfurt- London nicht planmäßig durchgeführt worden (mehr als 3 Stunden Vespätung ), weil das Flugzeug in Catania steht und dort der Etna ausgebrochen ist, dann muss gezahlt werden. Dieser Fall entbindet die Airline nicht von der Pflicht ein Ersatzflugzeug zur Verfügung stellen zu müssen oder auf eine andere Fluglinie auszuweichen. Gleuches gilt für einen Streik in einem Drittland. Ein Streik in Frankreich kann nicht als Erklärung für einen Flug zwischen GER und GBR herhalten.

Siehe hier z.B. Findet der Fluglotsenstreik allerdings auf einem Flughafen im Ausland statt, so kann sich die Fluggesellschaft meist nicht auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen. So fällt es trotz des Streiks in den Pflichtbereich der Airline, Ersatzflugzeuge bereit zu halten, falls es ein Flugzeug nicht rechtzeitig an den geplanten Flughafen schafft. Sind alle Flugzeuge belegt und gibt es kein Ersatzflugzeug, so kann sich die Luftfahrtgesellschaft nicht auf einen außergewöhnlichen Umstand i. S. d. Fluggastrechteverordnung berufen (vgl. AG Hannover, Urt. v. 18.04.2012, 416 C 12559/11).
Quelle: Homepage flugrechte.eu

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Knüppler17 ⌂, Sonntag, 17.09.2017, 17:41 (vor 3043 Tagen) @ uwelito

Das ist natürlich richtig, was Du schreibst. Unwetter oder Streik müssen aber in einem direkten Zusammenhang mit der geflogenen Route stehen.

Wenn du den gesamten französischen Luftraum, der nun einmal zwischen Deutschland und dem UK liegt, nicht überfliegen kannst, ist dieser Zusammenhang durchaus gegeben. Allerdings natürlich nicht mit dem Problem des umgeleiteten Flugzeugs, vollkommen klar.

Neu auf schwatzgelb.de: Auswärts bei den Spurs ? oder: wenn das Spiel zur Nebensache wird

Danny88, Dortmund, Sonntag, 17.09.2017, 09:29 (vor 3043 Tagen) @ uwelito

ich flog von Bremen und hatten auf den Hinflug über 4 Std. Verspätung. Jetzt die allgemeine Frage bzw. Tips von Euch. Wie kann ich am besten die 250€ Rückerstattung von Ryanair verlangen?
Mir ist das noch nie passiert, also das erste Mal...

Vielen Dank voraus!

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uwelito, Wambel forever, Sonntag, 17.09.2017, 09:48 (vor 3043 Tagen) @ Danny88
bearbeitet von uwelito, Sonntag, 17.09.2017, 09:52

Hier kannst Du dir einen Musterbrief herunterladen. Ausfüllen und an deine Fluglinie per Einschreiben senden. Dürfte dann fix über die Bühne gehen. So meine Erfahrung bei Langstreckenflügen

Adresse:www.claimflights.de/Muster-Beschwerde-Fluggesellschaft

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Danny88, Dortmund, Sonntag, 17.09.2017, 11:26 (vor 3043 Tagen) @ uwelito

Danke!

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