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Der DFB auch ein wenig (Fußball und Sport allgemein)

Schnippelbohne, Bauernland, Dienstag, 22.08.2017, 15:49 (vor 3058 Tagen) @ simie

Vertragsstrafe auf Basis der Ticket-AGB:
"14.1
Im Falle eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese AGB-TEK, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 8.4 [Untersagung des kommerziellen Weiterverkaufs], 11 oder 11 dieser AGB-TEK, ist Eintracht Frankfurt ergänzend zu den sonstigen nach diesen AGB-TEK möglichen Sanktionen berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe von bis zu 2.500,- Euro gegen den betreffenden Kunden zu verhängen."


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