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Meine Frage... (BVB)

markus, Dienstag, 15.08.2017, 17:52 (vor 3214 Tagen) @ Darby

Für ein unentschuldigtes Fehlen ist im Grunde nicht einmal eine Suspendierung zulässig, sondern nur eine Abmahnung und eine anteilige Gehaltskürzung (1/30 Monatsgehalt).

http://www.kicker.de/news/fussball/bundesliga/startseite/703976/artikel_sehe-keinen-grund-fuer-suspendierung-von-dembelc3a9.html


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