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Trump hat eine schwerwiegende Persönlichkeitsstörung. (Sonstiges)

Kulibi77, Mittwoch, 09.08.2017, 18:43 (vor 3323 Tagen) @ Ulrich

Selbst wenn er psychisch krank ist ist er nicht gleich unzurechnungsfähig. Der 25. Zusatzartikel zielt auf die Unfähigkeit ab das Amt auszuüben. Übertragen auf deutsches Recht reden wir hier über den Zustand der Schuldunfähigkeit oder Geschäftsunfähigkeit. Eine narzisstische Persönlichkeitsstörung macht einen Menschen nicht schuld- oder geschäftsunfähig. Ein Arschloch. Aber ein Arschloch dass noch genau weiß was es macht.


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