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Wäre ehrlicher, CL-Startplätze meistbietend zu versteigern. (Fußball und Sport allgemein)

Kulibi77, Dienstag, 20.06.2017, 18:29 (vor 3370 Tagen) @ Kayldall

Die UEFA schreibt doch selbst:

Diese Entscheidung kann in Übereinstimmung mit Artikel 34 Absatz 2 der Verfahrensregeln für die UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs (Ausgabe 2015) sowie mit Artikeln 62 und 63 der UEFA-Statuten innerhalb von zehn Tagen am Schiedsgericht des Sports (TAS) angefochten werden.

Vor dem CAS klagen. Schließlich reden wir hier über eine mögliche Wettbewerbsverzerrung zu unserem Nachteil. Mal wieder.


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