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Madrid verlangt für C.Ronaldo 200 Mio.€ (Fußball allgemein)

baxterbln, Duisburg, Samstag, 17.06.2017, 15:18 (vor 2505 Tagen) @ Ulrich

Ich versuche das ganze mal rechtlich einzuordnen, mit der aktuellen Rechtslage in Spanien.

Ebenso wie in Deutschland werden in Spanien vorsätzliche und fahrlässige Handlungsdelikte als Straftat klassifiziert und sanktioniert. (Art. 183 LGT in Spanien, §369 AO in Deutschland). So stellt das Unterlassen der Zahlung der gesamten oder eines Teils der Steuerschuld innerhalb des freiwilligen Zeitraums (Art. 191 LGT) sowie das Unterlassen einer Vorlage der Steuererklärung in vollständiger und korrekter Form (Spanien: Art. 192 LGT, Deutschland: § 150 Abs. II AO) eine Steuerstraftat dar.

In Spanien gibt es hiezu 3 Grade, welche angewendet werden, diese Einstufung gibt es in Deutschland z.B. nicht.

1. Sehr schwere Straftaten (Geldstrafe von 100 bis 150 %): Bei Verwendung betrügerischer Mittel,

2. Schwere Straftaten (Geldstrafe von 50 bis 100 %): Wenn die Grundlage der Sanktion mehr als 3000 € beträgt und Verdeckung vorliegt,

3. Leichte Straftaten (Geldstrafe von 50 %): Wenn die Grundlage der Sanktion 3000 € oder weniger beträgt, unabhängig davon, ob eine Verdeckung vorliegt oder nicht, oder wenn die Grundlage der Sanktion über 3000 € liegt, eine solche Verdeckung jedoch nicht gegeben ist.


Darüber hinaus gibt es das Delikt der Steuerhinterziehung. (Spanien: Art. 305 CP, Deutschland: § 370 AO)

Dieses Delikt begeht nach spanischem Recht, wer durch Tun oder Unterlassen das Finanzwesen schädigt, indem er die Zahlung von Steuern, einbehaltener Beträgen oder solcher, deren Einbehaltung vorgesehen war, oder von Einzahlungspflichten im Zusammenhang mit Sachbezügen umgeht und dadurch unberechtigter Weise Rückerstattungen erhält oder fiskalische Vorteile ähnlicher Art genießt.

Wenn dabei die Höhe der hinterzogenen Steuern 120.000 € in Spanien übersteigt, so liegt das durch den zuständigen Richter zu bestimmende Strafmaß zwischen einem und sieben Jahren, es kann sich eine Geldstrafe von diesem Betrage an bis zum Sechsfachen der Schuld ergeben.

Heißt also das Ronaldo im Worstcase sieben Jahre einfahren kann und als Strafe 88 Millionen zu zahlen hätte.


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